NotunterkunftRösrather bestreitet vor Gericht absichtliche Brandstiftung

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Rösrather Feuerwehrleute stehen bei Nacht vor einem Einsatzfahrzeug.

Um das Feuer in der Notunterkunft zu löschen, rückte die Rösrather Feuerwehr aus. (Symbolfoto)

Wegen schwerer Brandstiftung steht ein 27-jähriger Bewohner einer Rösrather Notunterkunft seit Dienstag vor dem Landgericht.

Weil er sich Essen habe zubereiten wollen, soll ein 27-Jähriger in einer Not-Unterkunft in Rösrath in seinem Wohnraum ein Feuer gemacht haben.

Seit Dienstag steht der Mann wegen schwerer Brandstiftung an einem Gebäude, „das der Behausung von Menschen dient“, wie es in der Anklage hieß, vor dem Kölner Landgericht. Weiter geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass von dem 27-Jährigen auch in Zukunft weitere Gefahren drohen könnten.

27-Jähriger soll Feuer in Metallschale entzündet haben

Am 3. Dezember 2022 soll der 27-Jährige aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im schuldunfähigen Zustand nachts das Feuer in einer Metallschale auf dem Boden entzündet haben.

„Die Wände wurden völlig verrußt“, sagte der Staatsanwalt, der Boden war anschließend von der Feuerwehr entfernt worden, um auch die letzten Glutnester zu löschen. Insgesamt war der Brand aber rasch gelöscht. Erst seit August sei der ehemalige Wohnraum nach fachmännischer Renovierung wieder bewohnbar gewesen, teilte eine städtische Mitarbeiterin (43) aus Rösrath im Zeugenstand mit.

Erst Untersuchungshaft, dann vorläufige Unterbringung in Klinik

Zunächst war der aus der westafrikanischen Elfenbeinküste stammende Mann nach der Tat in Untersuchungshaft gekommen, später erfolgte eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Langenfeld, wo der Mann bis heute lebt.

Anstelle einer Strafe kann das Gericht am Ende des Verfahrens auch die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik anordnen. Zu seiner Krankheit teilte der Angeklagte über eine Dolmetscherin mit, dass es ihm wieder besser gehe. „Ich bekomme Spritzen. Die bringen meine Gesundheit zurück.“

Kein Alkohol mehr seit dem Feuer

Das Feuer habe er auch nur gemacht, „weil ich krank war“, sagte der 27-Jährige weiter. Er beteuerte zudem, dass er nicht gewollt habe, dass „alles brennt“. Weiter sagte der Mann aus, dass er seit der mutmaßlichen Tat keinen Alkohol mehr getrunken und kein Marihuana mehr geraucht habe. Was denn passieren würde, wenn er das wieder tue, fragte der Vorsitzende Prof. Jan F. Orth. „Dann werde ich wieder krank“, so die Antwort des 27-Jährigen.

Vom Gericht erging noch der rechtliche Hinweis, dass in dem Verfahren auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung ergehen könnte. Eine fahrlässige Brandstiftung wird wesentlich milder bestraft als die zunächst vorgeworfene schwere Brandstiftung.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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