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Er verletzte neun MännerBergheimer gilt „in der Psychiatrie als einer der top-gefährlichen Insassen“

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Das Landgericht in Köln.

Das Landgericht in Köln.  

Obwohl einem 24-Jährigen seine Taten nachgewiesen werden konnten, wurde er freigesprochen. Er gilt als schuldunfähig.

Unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hat die 14. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Ernst für den Bergheimer angeordnet, der 2024 arglose Passanten an den Bahnhöfen Horrem, Quadrath-Ichendorf und auf der Straße angegriffen hatte. Die neun Männer trugen teils erhebliche Verletzungen davon, an deren Folgen einige bis heute schwer zu tragen haben.

Obwohl dem 24-Jährigen alle Taten zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten, war ein Freispruch juristisch unumgänglich. Denn laut dem forensischen Gutachten von Dr. Georgi Bairaktarski, Chefarzt an der Klinik des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Düren, leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie und ist somit schuldunfähig.

Wir haben die Situation durchaus erkannt
Richter Ralph Ernst

Ein dominierendes Symptom sind Wahnvorstellungen: Der Patient fühlte sich von seinen Opfern verfolgt. Zudem glaubte er, eine Prostituierte hätte ihm ein Nanoteilchen unter die Haut gespritzt, das einer Art geheimem Führer die Macht über sein Leben gebe. Die Frau glaubte er später in einer Justizvollzugsbeamtin wiederzuerkennen.

Noch nicht geklärt ist, welchen Anteil die Cannabis-Sucht des 24-Jährigen und sein unmäßiger Alkoholkonsum an dem Verfolgungswahn haben, der ihn gefährlich für die Allgemeinheit macht. Sicher ist, dass er zu den Tatzeitpunkten nicht steuerungsfähig war.

Eine Zivilklage ist bei mittellosen Gewalttätern in der Regel aussichtslos

„Wir haben die Situation durchaus erkannt“, wandte sich Richter Ernst an die Anwältin des Nebenklägers, der bis heute mit den erheblichen Folgen des lebensgefährlichen Tritts gegen den Kopf zu kämpfen hat. Über ein Schmerzensgeld konnte dieses Gericht nicht entscheiden, verwies aber auf die Möglichkeit einer Zivilklage – die bei mittellosen Tätern allerdings in der Regel aussichtslos ist.

An den Vater des Beschuldigten gerichtet, würdigte der Vorsitzende Richter die bisherige Unterstützung des Sohnes; diese werde weiterhin wichtig sein. Dem 24-jährigen stellte er in Aussicht, eines Tages in ein selbstbestimmtes Leben zurückkehren zu können, sofern er seine schwere Erkrankung annehme, bei der Therapie gut mitarbeite und zu lebenslanger medikamentöser Behandlung bereit sei, um die Halluzinationen zu unterdrücken, die ihn gefährlich für die Allgemeinheit machten. „Sie haben die ersten Schritte schon getan, aber derzeit gelten Sie in der LVR-Klinik Düren noch als einer der top-gefährlichen Insassen“, schloss der Richter.