Mehrere hundert Kilogramm Wildfleisch und Wildwurst wurden sichergestellt und vernichtet. Nachweise über Untersuchungen fehlten.
Auf Weihnachtsmarkt verkauftIllegaler Wildhandel in Erftstadt aufgeflogen – hygienische Mängel

Mehrere hundert Kilogramm Wildfleisch und Wildwurst sichergestellt und vernichtet.
Copyright: Rhein-Erft-Kreis
Das Kreisveterinäramt des Rhein-Erft-Kreises hat mit Unterstützung der Polizei einen illegalen Wildhandel in Erftstadt durchsucht. Der Einsatz erfolgte nach vorangegangenen Ermittlungen, die bereits am ersten Advent zur Schließung eines Verkaufsstandes desselben Händlers auf einem Weihnachtsmarkt in Erftstadt geführt hatten.
Nach Angaben eines Sprechers der Kreisverwaltung in Bergheim wurden mehrere hundert Kilogramm Wildfleisch und Wildwurst sichergestellt und vernichtet. Gegen den Händler wurde Strafanzeige erstattet, weil er unsichere Lebensmittel verkauft hat.
Erhebliche hygienische Mängel bei Durchsuchung festgestellt
Der Händler habe seinen Handel ohne behördliche Anmeldung betrieben und konnte keine Nachweise über die Herkunft des Fleisches vorlegen. Das aufgefundene Fleisch, das teilweise verpackt, frisch, tiefgefroren oder in Dosen abgefüllt war, habe nicht den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften entsprochen.
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Zudem hätten jegliche Nachweise über vorgeschriebene Untersuchungen gefehlt. Bei der Durchsuchung der illegalen Betriebsstätte und der Privaträume des Händlers seien zudem erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Die Lagerung und Bearbeitung des Fleisches hätten unter unzureichenden Bedingungen erfolgt, was eine Sicherstellung aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes erforderlich gemacht habe.
Woran man unseriöse Anbieter erkennen kann
Das Kreisveterinäramt rät Bürgerinnen und Bürgern zur Wachsamkeit beim Kauf von Wildfleisch und anderen Fleischprodukten. Folgende Hinweise können helfen, unseriöse Anbieter zu erkennen:
• Kennzeichnung: Auf die vorgeschriebenen Etiketten achten, die Angabe zu Herkunft, Haltbarkeit und Hersteller enthalten.
• Verkaufsumstände: Fleischprodukte sollten ausschließlich unter hygienischen Bedingungen in dafür zugelassenen Räumen verkauft werden.
• Nachweise: Seriöse Händler können auf Nachfrage stets Nachweise über die Herkunft und Untersuchung des Fleisches vorlegen. Wildfleisch von unseriösen Anbietern birgt nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern gefährdet auch den fairen Wettbewerb und fördert illegale Handelsstrukturen.