Anwohner-InitiativeStommelner Hollandsiedlung soll beibehalten werden

Lesezeit 2 Minuten
DeMühleStommeln

Die Hollandsiedlung im Mühlenort Pulheim-Stommeln soll ihren unverwechselbaren Charakter auch zukünftig beibehalten.

Pulheim – Sie wollen den unverwechselbaren Charakter der Hollandsiedlung im Mühlenort erhalten und ihre „optische Einheitlichkeit auch für kommende Generationen sichern“. Um dieses Ziel zu erreichen, haben Anwohner und Eigentümer der Grundstücke die Initiative „Fassadenerhaltung in der Hollandsiedlung“ gegründet, Unterschriften gesammelt und sich an Ortsvorsteherin Maria Schmitz gewandt.

Die Stadtverordnete hat das Ganze an die Stadtverwaltung weitergeleitet, die daraufhin aktiv geworden ist und eine „Neufassung der Satzung zu örtlichen Bauvorschriften“ für die Hollandsiedlung (Bebauungsplan Nr. 6) vorgelegt hat. Denn auch die Verantwortlichen im Rathaus möchten eine „weitere Verformung“ der Siedlung verhindern. Was mit der bestehenden Satzung aus dem Jahr 1989 nicht möglich ist, da sie sich nur auf die Gestaltung der „rückwärtigen Anbauten“ bezog.

Noch nicht verabschiedet

Die novellierte Fassung ist allerdings noch nicht verabschiedet. In ihrer gemeinsamen Sitzung haben der Umwelt- und der Planungsausschuss zuletzt beschlossen, dass die Verwaltung eventuell noch eingehende Änderungswünsche der Anwohner prüft und gegebenenfalls in die novellierte Fassung einfließen lässt. Erst dann soll der Stadtrat die neue Gestaltungssatzung beschließen.

Die neue Fassung soll künftig die Gestaltung der Fassade, der Dächer und Dachaufbauten, der rückwärtigen Anbauten und Terrassen, der Einfriedung, der Vorgärten und der Garagen regeln. Genehmigte Anlagen genießen Bestandsschutz. Ein Rückbau wird nicht verlangt. Notwendige Reparaturen sind in Anlehnung an die Satzung zu erledigen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Gemäß Satzung müsste beispielsweise die Fassade eine architektonische Einheit bilden. Die Außenwände der Fassade zur Straße müssten in Ziegelrohbau errichtet werden, Schlämmen oder Anstreichen „der Baukörper“ wäre nicht statthaft. Naturstein, Putzflächen und Holz wären „als andersartige Bauteile“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Rückwärtige Bauten wären in Material und Farbe dem Hauptgebäude anzupassen und müssten sich in „die Eigenart des jeweiligen Doppelhauses“ einfügen. Die Vorgärten müssten mit Pflanzen, Bäumen oder Sträuchern „gärtnerisch gestaltet“ werden, Schotter oder Kiesflächen wären tabu.

Rundschau abonnieren