Der verurteilte Sexualstraftäter steht wegen 37 Strafanklagen vor Gericht. Er soll gezielt minderjährige Mädchen angesprochen haben.
Ehemaliger NPD-PolitikerBekannter Sexualstraftäter aus Lohmar steht erneut vor Gericht

Drei Justizwachtmeister zwingen den Angeklagten, aufzustehen. Er hatte sich geweigert, sich beim Eintreten der Kammer in den Saal zu erheben und das Gericht beleidigt. Links Verteidiger Michael Hafner, rechts Verteidiger Bernd Arnold.
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Der verurteilte Sexualstraftäter, vor dem Ende vergangenen Jahres die Stadt Lohmar öffentlich gewarnt hatte, weil er in die Nähe eines Kinderdorfes gezogen war und dort auch Kinder angesprochen hatte, muss sich seit Dienstag, 7. Oktober, erneut vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 37 Straftaten vor, die er zwischen dem 10. Februar 2024 und dem 14. März 2025 begangen haben soll. Darunter sind 15 Verstöße gegen die sogenannte Führungsaufsicht.
Auf Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts darf der heute 52-Jährige keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen oder Einrichtungen aufsuchen, in denen sich Kinder aufhalten.
Angeklagter sprach trotz Verbots gezielt minderjährige Mädchen an
An diese Weisungen hatte sich der Mann, der im April 2010 wegen Kindesmissbrauchs und Stalkings zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden war, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht gehalten und an einer Bushaltestelle unweit des Kinderdorfs Hollenberg gezielt Mädchen angesprochen. Zudem soll er das Heimgelände betreten sowie Kindern Einladungen zum Essen in seiner Wohnung geschickt haben. Nach Bekanntwerden dieser Verstöße hatte die Stadtverwaltung von Lohmar vor dem mehrfach vorbestraften Mann gewarnt und Eltern zur Wachsamkeit aufgefordert.
Weitere Anklagepunkte betreffen Bedrohungen und Beleidigungen von Richtern, Polizeibeamten und Justizbediensteten. Zudem wird ihm Volksverhetzung vorgeworfen; bei einer Durchsuchung wurden bei ihm fast 2000 kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden.
Zu Beginn des Prozesses weigerte sich der Angeklagte, beim Eintritt der Strafkammer in den Saal aufzustehen und beleidigte das Gericht. Daraufhin wurde er auf Anordnung des Vorsitzenden Richters von drei Wachtmeistern gezwungen, sich zu erheben. Der Richter ordnete Fußfesseln an und drohte ihm beim erneuten Verstoß Ordnungsgeld oder Ordnungshaft an.
Der Angeklagte saß Anfang der 2000er Jahre für die NPD im Kreistag und kandidierte auch für das „Bündnis für Deutschland“.