Systematisch und planvoll wurden zwei kleine Jungen mehr als zehn Jahre in ihrer Pflegefamilie misshandelt. Die Anwältin sprach von „Sadismus“.
Tochter brach das SchweigenLehrer aus Much misshandelt über Jahre hinweg zwei Pflegesöhne

Hilflos ausgeliefert waren zwei Jungen den Pflegeeltern. Der Gymnasiallehrer und seine Frau standen jetzt vor dem Jugendschöffengericht Siegburg. (Symbolbild)
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Nach außen hin war es eine heile Familie: der Vater, ein Gymnasiallehrer, die Mutter, eine gelernte Kinderkrankenschwester, die daheim blieb und die Kinder betreute, drei eigene Töchter und zwei Pflegesöhne. Doch was zehn Jahre lang hinter den Mauern eines Einfamilienhauses in Much geschah, das sollte verborgen bleiben. Erst durch die älteste Tochter kamen die Gewalttaten ans Tageslicht.
Vor dem Jugendschöffengericht legten der 43-Jährige und die 49-Jährige ein karges Geständnis ab. Kein Wort zu den drakonischen Erziehungsmethoden, kein Wort zu ihrer Motivation. Handelten sie sadistisch, „aus Lust am Quälen“? So formulierte es Rechtsanwältin Dr. Dagmar Schorn, die Nebenklagevertreterin der heute 14 und 16 Jahre alten Jungen.
Tochter erlebte die Misshandlungen in Much schon als Sechsjährige mit
Als der Staatsanwalt die Anklage verlas, war Stille im Saal, auch auf den Zuschauerbänken, wo Verwandte und Bekannte der Familie, einige aus ihrer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde im Nachbarkreis, den Strafprozess verfolgten. 2013 nahm die Familie als „Fachpflegestelle“, vermittelt durch das Jugendamt, das erste Kleinkind auf. Wenige Monate später schlug ihm der Vater zum ersten Mal mit dem Holzstock auf die Fußsohlen.
Seine Frau setzte bei anderer Gelegenheit einen Kleiderbügel ein. Sie war bei den Übergriffen ihres Mannes dabei, feuerte ihn an: „Schlag fester!“ Bei einem Vorfall in der Waschküche riss der Vater den Jungen am Bein kopfüber in die Luft und prügelte mit dem Stock auf den schmalen Körper ein.
Älteste Tochter wurde von Eltern beschimpft
Vor allem der ältere Pflegesohn, der 2014 bei ihnen lebte, wurde Opfer roher Gewalt. Die Eltern hätten darauf geachtet, dorthin zu prügeln, wo die Hämatome nicht sichtbar waren, auf die Füße, auf den Po. Oft trugen die Kinder in der Schule langärmelige Sachen. Die Schilderungen basieren auf den Angaben der ältesten, heute fast 18-jährigen Tochter, die schon als Sechsjährige die Misshandlungen miterlebte und später dagegen aufbegehrte.
Sie wurde daraufhin ebenfalls vom Vater malträtiert: mindestens einmal mit einem Bügel geschlagen und einmal getreten, so dass sie die Treppe hinunterfiel. Die Eltern hielten ihr nach einem Vorfall im Urlaub auf Sardinien zudem den Mund zu, bis sie Erstickungsangst bekam. Sie sei eine „Petze“, so wurde sie beschimpft, und müsse „gezüchtigt“ werden.
Tochter hatte sich 2023 ihrem Onkel anvertraut, der das Jugendamt einschaltete
Die Tochter, die als Zeugin geladen war, wollte nicht gegen die Eltern aussagen. Das Gericht stellte die Anklagepunkte, die sie betrafen, ein. Sie hatte sich 2023 ihrem Onkel anvertraut, dieser schaltete das Jugendamt ein. Sie lebt seitdem beim Bruder der Mutter, der ebenfalls sein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nutzte. Beide verfolgten die Hauptverhandlung von den Zuschauerplätzen.
Auch ihre beiden Schwestern, Jahrgang 2009 und 2011, wurden nach den Vorwürfen aus der Familie genommen. Die jüngste Tochter lebe wieder bei ihnen, so der Vater. Bei der mittleren laufe das Sorgerechtsverfahren noch. Er und seine Frau hätten sich in Familientherapie begeben.
Die früheren Pflegesöhne waren bereit, als Zeugen gegen die früheren Pflegeeltern auszusagen. Das blieb ihnen durch die Geständnisse der Angeklagten erspart. Dass sich die Täter verantworten müssen, sei ihnen wichtig, so steht es in den Attesten der Jugendeinrichtungen, wo sie heute untergebracht sind. Solche „Züchtigungen“, sagte der heute 16-Jährige, sollten andere Kinder nicht erleben müssen.
Sie haben horrende Gelder bekommen für die Pflege und die Jugendämter getäuscht
Beide seien tiefgreifend traumatisiert, überängstlich, verschlossen, voller Misstrauen, ohne Selbstwertgefühl. Jugendliche, die nicht lachen, so beschreiben es die pädagogischen Fachkräfte. Die Opfer, die schon vorbelastet in die Familie kamen, „sind lebenslang gezeichnet“, warf Dr. Dagmar Schorn den Angeklagten vor: Der Beamte und seine Frau „hätten horrende Gelder bekommen für die Pflege und die Jugendämter getäuscht“.
Dass der Pflegevater, seit Anklageerhebung im Oktober 2025 mit vollen Bezügen (netto 4300 Euro) freigestellt, künftig wieder Kinder unterrichte, „das geht gar nicht“, so die Nebenklageanwältin. Sie forderte, dass die Angeklagte, die derzeit einen Minijob in der Pflege habe, keine alten Leute mehr betreuen dürfe: „Ich mache mir Sorgen, dass Sie einen Aggressionsschub bekommen.“
Verurteilt wurde das bislang nicht vorbestrafte Paar letztlich nur für wenige Taten – die Frau lediglich für eine Attacke, der Mann für fünf – an die sich die Opfer konkret erinnern konnten und die die Pflegeeltern einräumten. Aktenkundig ist indes viel mehr, in der Anklageschrift war von täglichen Schlägen die Rede. Keine Handlungen im Affekt, wie die Vorsitzende Jugendrichterin Stephanie Heckmann betonte, sondern „planvoll und systematisch“.
Der Gymnasiallehrer muss mit beamtenrechtlichen Konsequenzen rechnen
Der 43-Jährige erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss eine Anti-Aggressions-Therapie machen, außerdem 10.000 Euro Schmerzensgeld an den älteren Pflegesohn bezahlen und 3000 Euro an den jüngeren. Der Angeklagte hat zudem „massive beamtenrechtliche Konsequenzen“ zu befürchten bis hin zum Verlust des Jobs und der Pensionsansprüche.
Sein Strafverteidiger hob hingegen hervor, dass sein Mandant ein „fleißiger, aufrechter Lehrer“ sei, der zu Hause überfordert gewesen sei, „das muss man schon trennen“. Die 49-jährige Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro (in Summe 1800 Euro) verurteilt, die Eingang findet in ihr polizeiliches Führungszeugnis. Damit dürfte sie nicht weiter in der Altenpflege arbeiten. Sie erklärte sich freiwillig bereit, 5000 Euro an das ältere Opfer zu zahlen.
Sowohl das Geständnis als auch die Zahlungen wirkten sich laut Gericht erheblich strafmildernd aus. Dass die Situation in einer vom Jugendamt betreuten Pflegefamilie so entgleise, hätte verhindert werden müssen, da hätte es Hilfen gegeben, sagte die Richterin: „Das ist eine schwere Schuld.“
