Ermittler finden auch WaffenarsenalMann aus Hennef wegen Drogenhandels angeklagt

Lesezeit 2 Minuten
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Ein 32-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Bonn wegen Drogenhandels verantworten (Symbolbild).

Ein 32-Jähriger muss sich wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten. In seiner Wohnung fanden Ermittler außerdem ein kleines Waffenlager.

Vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat das Verfahren gegen einen 32-jährigen Hennefer begonnen, dem die Staatsanwaltschaft bewaffneten Drogenhandel vorwirft.

Ermittler stellen Marihuana, Waffen und Bargeld in vierstelliger Höhe sicher

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 11. Oktober 2021 stellten Ermittler 340,52 Gramm Marihuana, diverse dealertypische Gegenstände und 3900 Euro in bar sicher. Zudem fanden sie ein kleines Waffenlager: Außer einem sogenannten Nunchaku, einer traditionellen japanischen Bauernwaffe, die ursprünglich als Dreschflegel benutzt wurde, bewahrte der Angeklagte einen Schlagring, ein großes Messer, eine Machete, ein Luftgewehr sowie zwei Gasdruck-Pistolen auf.

Der Prozess begann mit einem gescheiterten Verständigungsversuch: Der Anwalt des Angeklagten versuchte dem Gericht und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft die Zusage einer Strafe in bewährungsfähiger Höhe von maximal zwei Jahren abzuringen. Im Gegenzug werde sein Mandant alles gestehen. Dem stimmte der Staatsanwalt aber nicht zu. Dennoch trug der Anwalt nach kurzer Rücksprache mit seinem Mandanten das Geständnis vor.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn

Drogenfahnder kommen durch Encrochat-Hack auf Spur des Angeklagten

Auf die Spur gekommen waren die Drogenfahnder dem Angeklagten nach dem sogenannten Encrochat-Hack: Im Frühjahr 2020 hatten die Polizeibehörden der Niederlande und Frankreichs den gleichnamigen Anbieter verschlüsselter Handys infiltriert und waren an eine große Menge von Chatprotokollen der meist kriminellen Nutzer gelangt. Auch in Deutschland führte die Auswertung der Daten zu einer Vielzahl von Verhaftungen und ersten Verurteilungen.

Im konkreten Fall gingen die Ermittler zunächst davon aus, dass der Hennefer am Betrieb einer illegalen Hanfplantage in Köln beteiligt war. Dies bestätigte sich zwar nicht, führte aber zu der Wohnungsdurchsuchung bei dem vielfach Vorbestraften.

Die Waffen habe er gesammelt, gab der Mann an. Da er die Drogen nie in der Wohnung verkauft habe, habe er die Waffen dort auch gar nicht gegen seine Kunden einsetzen können. Mit einem Urteil wird im Februar gerechnet.

Rundschau abonnieren