Ein 37-Jähriger muss sich vor dem Landgericht in Bonn verantworten.
Taten in Niederkassel und Sankt AugustinLadendieb soll Polizisten mit Golfschläger bedroht haben

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Symbolfoto)
Copyright: David-Wolfgang Ebener/dpa
Meistens werden Ladendiebstähle vor einem Amtsgericht binnen Stunden verhandelt und geahndet. Diesen Fall aber hat die erste Instanz gleich an die höhere weitergereicht, sodass sich seit Montag ein mutmaßlicher Seriendieb vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten muss.
Er soll nämlich bei zwei Taten Waffen oder gefährliche Werkzeuge eingesetzt haben, einmal eine Rasierklinge, danach einen Golfschläger. Das ist, anders als bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen, der mit einer Geldauflage bestraft werden kann, ein schwerer räuberischer Diebstahl, für den es mindestens drei Jahre Haft gibt.
Vier Zeugen stellten den mutmaßlichen Ladendieb vor einem Supermarkt in Niederkassel
Was war geschehen? Am 21. Juni 2024 soll der aus Polen stammende 37-jährige Angeklagte in einem Supermarkt in Niederkassel zwei Flaschen Whiskey im Gesamtwert von 19 Euro geklaut haben. Als an der Kasse Alarm ausgelöst wurde, stellten ihn vier Zeugen auf dem Vorplatz des Geschäfts; er soll sich zunächst mit den Händen gewehrt und dann eine Rasierklinge bedrohlich hin und her geschwenkt haben. Erst als ihm das Metallstück hinfiel, konnte er festgehalten werden.
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Das Meiste stimme ja von diesem Anklagevorwurf, übersetzte die Dolmetscherin die Aussage des Mannes, er habe den Schnaps mitnehmen wollen, ihn aber gleich ins Regal zurückgestellt, nachdem er erwischt worden sei. Als man ihm aber seinen Koffer nehmen wollte, in dem die gesamte Habe des Obdachlosen verpackt war, habe er aus Angst um seinen Besitz in den Kulturbeutel gegriffen und die Klinge herausgeholt.
Auch den Fall mit dem Golfschläger schilderte der gelernte Schlosser ein wenig anders als der Staatsanwalt: Laut Anklage hat sich der 37-Jährige am 22. Oktober 2024 gegen 4.50 Uhr mit dem Sportgerät Zutritt in eine Kneipe am Konrad-Adenauer-Platz in Beuel verschafft, zwei Flaschen Alkohol für 51 Euro eingesteckt und die Gaststätte dann in Richtung Stadtbahnhaltestelle verlassen, wo er in die Linie 66 stieg. Ein Zeuge verfolgte ihn und blockierte die Bahntür, worauf der Angeklagte ihn und zwei alarmierte Polizisten mit dem Golfschläger bedroht haben soll. Erst als die Beamten ihre Pistolen zogen, ließ er ihn fallen.
Prozess vor dem Landgericht in Bonn: Weitere sieben Diebstähle hat der 37-Jährige zugegeben
Die Version des Schlossers geht so: Er habe die Scheibe der Wirtschaft eingeschlagen, sei direkt auf die Bar zugegangen, habe zwei Flaschen Schnaps eingepackt („Die waren angebrochen“), aber den Verfolger habe er ebenso wenig bedroht wie die Polizisten.
Die angeklagten weiteren sieben Diebstähle sind unstrittig. Der 37-Jährige gab unter anderem zu, in einer Boutique in Sankt Augustin drei Jacken, von einer Baustelle in Bonn drei Werkzeuge sowie aus diversen Einkaufsmärkten Süßigkeiten, Parfüm und vor allem Gin oder Wodka entwendet zu haben. Den Schnaps will er gebraucht haben, um seine Alkoholsucht zu stillen.
Mittlerweile sei er dank der Untersuchungshaft „trocken“, erzählte der Mann, der seit einigen Wochen wieder eine ladungsfähige Adresse hat: Luisenstraße 90 in Siegburg, die Anschrift der Justizvollzugsanstalt. Der Prozess vor dem Landgericht ist bis Anfang Juni terminiert. Danach könnte der nächste anstehen, eine weitere Anklage vor dem Amtsgericht ist fertig.