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FeuerwerkWas in Rhein-Sieg zum Jahreswechsel 2025/2026 erlaubt ist und was nicht

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Silvester in Siegburg: Besonders an der Abtei Michaelsberg wirkt das Feuerwerk.

Silvester in Siegburg: Besonders an der Abtei Michaelsberg wirkt das Feuerwerk. 

Darf man Raketen und Böller eigentlich überall und zu jeder Zeit zünden? Und wie laut darf eine Silvesterparty sein? Wir beantworten die Fragen.

Raketen und Knaller zum Jahreswechsel, der Himmel erleuchtet, der Jahreswechsel in Gemeinschaft bei einer Party – das gehört für die meisten Menschen zu Silvester dazu. Doch es gibt Regeln, die zu beachten sind, damit es an Neujahr kein böses Erwachen gibt. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Böllerverbot in Siegburg wurde zum Jahreswechsel 2024/2025 aufgehoben

Gibt es im Rhein-Sieg-Kreis ein Böllerverbot, so wie in Köln?

Nein. Die Stadt Siegburg hat das verhängte Böllerverbot bereits zum Jahreswechsel 2024/2025 aufgehoben. Die Kreisstadt verbot seit der Pandemiezeit an zahlreichen Orten das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot am Michaelsberg oberhalb des unteren Rundwegs, am Mühlentorparkplatz, in der Fußgängerzone sowie auf dem Europaplatz, an der Neuen Poststraße und der Straße An der Stadtmauer konnte letztlich nicht überwacht werden, es band zu viele Ordnungskräfte. Dennoch ist das Zünden von Feuerwerk nicht überall erlaubt.

Wo ist das Zünden von Feuerwerk generell verboten?

In der Nähe von Kirchen, historischen und Fachwerkhäusern darf laut Feuerwerksverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht geböllert werden, ebenso in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Auch Bahnhöfe und Bahngleise sind tabu. Raketen dürfen niemals auf Personengruppen gerichtet werden oder direkt auf Wohnungen oder Balkone. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist Feuerwerk komplett verboten. Das Zünden von Feuerwerk in solchen Verbotszonen kann mit Bußgeld von bis zu mehreren Hundert Euro geahndet werden, die nach Ordnungswidrigkeitenkatalog der Kommune festgelegt werden. So droht in Köln beispielsweise ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. 

Lohmarer Bürgermeister appelliert, auf Feuerwerk zu verzichten

Wann dürfen Raketen und Böller gezündet werden?

Der Verkauf hat am Montag, 29. Dezember, begonnen. Doch abgefeuert werden darf privates Feuerwerk erst am 31. Dezember und 1. Januar. Es gibt keine bundesweit vorgeschriebene Sperrzeit, ab wann genau abends Feuerwerk erlaubt ist – die Erlaubnis gilt demnach ab Mitternacht des 31. Dezembers bis zum 1. Januar um 24 Uhr und nicht erst ab 18 Uhr oder später.

An der Kapelle St. Isidor in Lohmar-Halberg wird traditionell immer viel Feuerwerk gezündet.

An der Kapelle St. Isidor in Lohmar-Halberg wird traditionell immer viel Feuerwerk gezündet.

Privat gezündet werden darf nur Feuerwerk der Kategorie 2 - was ist das denn?

Zur sogenannten Kategorie 2 gehören laut Arbeitsschutzverwaltung NRW Feuerwerkskörper, von denen eine „geringe Gefahr“ ausgeht und die einen „geringen Lärmpegel“ besitzen, aber ein höheres Gefährdungspotenzial besitzen als die Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerk). Sie dürfen zudem nur in abgegrenzten Gebieten im Freien verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel Raketen und Feuerwerksbatterien.

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Reste weggeräumt werden?

Wer auf privaten Flächen Feuerwerk zündet, muss auch den Abfall entsorgen. Auf öffentlichen Flächen fällt die Reinigung in die Zuständigkeit der jeweiligen Kommune. In Lohmar appelliert Bürgermeister Matthias Schmitz (CDU), das Böllern und Zünden von Feuerwerkskörpern zu vermeiden. Feuerwerkskörper verursachten nicht nur hohe Feinstaubkonzentrationen und Lärm, sondern hinterließen auch zusätzlichen Abfall, so Schmitz.

„Ein sicheres Silvester liegt in unserer aller Verantwortung. Mit dem Verzicht auf privates Feuerwerk schützen wir Menschen, Tiere, unsere Umwelt und unsere Einsatzkräfte.“

Feuerwerk ist das eine, eine ausgelassene Silvesterparty das andere. Wie viel Lärm dürfen Mieterinnen und Mieter überhaupt machen?

Besonders in Mehrfamilienhäusern gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, ab 22 Uhr gilt per Gesetz die Nachtruhe. An Silvester sieht es jedoch etwas anders aus, der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr spricht von einer „erweiterten Toleranzgrenze“ und empfiehlt, Nachbarn im Vorfeld einer Silvesterparty Bescheid zu geben. 

Was ist, wenn doch ein Schaden durch Feuerwerk entsteht?

Für Schäden durch Raketen oder Böller am Gebäude muss grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Vermieters oder der Vermieterin einstehen, informiert der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. Schäden am Eigentum des Mieters oder der Mieterin werden hingegen nicht ersetzt. Hier bleibt – sofern der Verursacher oder die Verursacherin des Schadens nicht zu ermitteln ist – nur die Schadensregulierung über eine Hausratversicherung. Bei einem Mitverschulden kommt die Versicherung nur für einen Teil des Schadens auf.