SpruchkammerVerfahren gegen Buisdorf ist vertagt

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Ohne Urteil oder Einigung wurde die Verhandlung gegen den TuS Buisdorf beendet.

Ohne Urteil oder Einigung wurde die Verhandlung gegen den TuS Buisdorf beendet.

Der Bezirksligist nimmt eine mögliche Einstellung des Verfahrens nicht an.

Nachsitzen im Verfahren gegen den Fußball-Bezirksligisten TuS Buisdorf. Die Verhandlung vor der Bezirksspruchkammer unter Vorsitz von Norbert Schneider (FSV Neunkirchen-Seelscheid) fand am Dienstagabend in der Sportschule Hennef noch kein Ende.

Dem Verein wird zur Last gelegt, dass Buisdorfer Zuschauer im Heimspiel gegen den FC Hertha Rheidt (2:2) sowie während des Spiels beim Bröltaler SC (5:4) jeweils durch heftige Beleidigungen gegenüber Linienrichterinnen aufgefallen sind.

Um die Verfahren zu beschleunigen, wurden beide Vorkommnisse Gegenstand der Verhandlung. Nachdem die zwei Linienrichterinnen ihre Sicht der Ereignisse geschildert und auch der Verein seine Sicht der Dinge erläutert hatten, unterbreitete Norbert Schneider den anwesenden Buisdorfer Vertretern eine Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens. Demnach soll der Verein den beiden Linienrichterinnen jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zahlen. Des Weiteren wird dem TuS Buisdorf auferlegt, ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheit zu erstellen und umzusetzen. Insbesondere die Nähe von Zuschauern und Linienrichtern soll in Zukunft vermieden werden.

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Zusätzlich soll der TuS Buisdorf auf die Austragung der abgesetzten Begegnung vom letzten Wochenende beim FV Bad Honnef verzichten, wodurch dieses Spiel mit 2:0 für den HFV gewertet werden würde.

Diesen dritten Punkt fand allerdings beim Buisdorfer ersten Vorsitzenden Thomas Bächer und dem Geschäftsführer Guido Bergmann kein positives Echo: „Wir stellen uns damit hinter unsere erste Mannschaft. Die Jungs können nichts für das Fehlverhalten einzelner und es wäre aus sportlicher Sicht unfair.“

Als Alternative schlugen die Buisdorfer Vorstandsmitglieder vor, ein Heimspiel vor leeren Rängen auszutragen. „Hierdurch würde dem Verein ein finanzieller Schaden im vierstelligen Bereich entstehen und der Verein würde bestraft werden und nicht die Mannschaft“, so Bergmann.

Diesen Widerspruch nahm der Ausschussvorsitzende Norbert Schneider förmlich an. Allerdings wertete er damit das Angebot zur Verfahrens-Einstellung als ausgeschlagen. Es wird nun ein abschließender Verhandlungstermin anberaumt, in dem weitere Zeugen angehört werden. Zudem wird das abgesetzte beim FV Bad Honnef zunächst neu angesetzt. „Die Verhandlung war eigentlich als Eröterungstermin vorgesehen, um dem TuS Buisdorf eine Chance zu geben, glimpflich davonzukommen“, so Norbert Schneider. Völlig offen ist nun das Urteil der Kammer.

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