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„Bin sehr geschädigt worden“Trump fordert 230 Millionen Dollar vom Justizministerium – Vertraute entscheiden

3 min
ARCHIV - 16.10.2025, USA, Washington: US-Präsident Donald Trump gestikuliert im Oval Office des Weißen Hauses. (zu dpa: «Umfrage: Einstellung zu den USA deutlich verschlechtert») Foto: Alex Brandon/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 16.10.2025, USA, Washington: US-Präsident Donald Trump gestikuliert im Oval Office des Weißen Hauses. (zu dpa: ´Umfrage: Einstellung zu den USA deutlich verschlechtert») Foto: Alex Brandon/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Donald Trump legte bereits 2023 und 2024 Beschwerde wegen Ermittlungen gegen ihn in zwei Fällen ein, wie jetzt bekannt wurde.

In den USA berichtet die „New York Times“ von einem beispiellosen Vorgang: Präsident Donald Trump fordert demnach mehr als 200 Millionen Dollar – und zwar vom eigenen Justizministerium. Es geht um Ermittlungen gegen seine Person, die angeblich politisch motiviert gewesen seien. Das Geld wolle er dann spenden, soll er Journalisten im Weißen Haus gesagt haben. Inzwischen haben andere Medien die Meldung der „NYT“ aufgegriffen.

Trump legte offenbar im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Beschwerden gegen das Department of Justice ein. Hintergrund sind Ermittlungen gegen ihn, die teilweise auf die Zeit vor seiner ersten Amtszeit zurückgehen, also vor 2017. Die Beschwerden wurden bereits Ende 2023 und im Sommer 2024 eingelegt, berichtet die Zeitung. Sie bestehen aber weiterhin.

Trump fordert Schadensersatz unter anderem für die Ermittlungen des FBI und eines Sonderermittlers zu russischen Wahlmanipulationen und möglichen Verbindungen zu Trumps Wahlkampf 2016. Sonderermittler Robert Mueller legte hierzu 2019 einen Bericht vor. Letztlich konnte Trump und seinem Team aber nicht nachgewiesen werden, strafbare Absprachen mit Russland getroffen zu haben.

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Bei der zweiten Beschwerde geht es um die Durchsuchung seines Privatanwesens Mar-a-Lago durch das FBI im Jahr 2022. Nach seiner ersten Amtszeit war Trump vorgeworfen worden, geheime Dokumente mitgenommen zu haben. Hierzu war das Verfahren gegen Trump im Sommer 2024 eingestellt worden.

Interessenskonflikte wegen Trump-Beschwerden

Trumps Initiative stützt sich auf den „Federal Tort Claims Act“ (FTCA), ein Gesetz aus dem Jahr 1946, das es Bürgern ermöglicht, von der Regierung Schadensersatz für Fehlverhalten von Bundesangestellten zu fordern.

Besonders heikel an der Situation ist, dass über die Beschwerden oder auch Verwaltungsklagen dieselben Personen entscheiden könnten, die Trump in seiner zweiten Amtszeit ernannte und die davor für ihn arbeiteten. So vertrat Todd Blanche in der Vergangenheit Trump als Verteidiger in Strafverfahren, mittlerweile ist er stellvertretender Justizminister. Stanley Woodward war zuvor Rechtsberater für zahlreiche Personen aus Trumps Umfeld. Inzwischen bekleidet er das dritthöchste Amt im Justizministerium.

Es könnte also so zu schwerwiegenden Interessenskonflikten kommen, worauf auch US-Medien unter Berufung auf Juristen hinweisen. CNN spricht von „ethischen Konflikten“, die sich aus Trumps Entscheidung ergäben, seine ehemaligen Verteidiger mit der Leitung des Justizministeriums zu betrauen. Der Sender beruft sich auf einen ehemaligen Vertrauten Trumps, der erklärt, Trumps Motivation sei Rache, er vergesse nichts. „Er geht die Liste durch und überprüft sie zweimal. Und er muss sich nicht wirklich entscheiden, ob er garstig oder nett sein will“, wird die Person zitiert.

Trump: „Seltsam, eine Entscheidung zu treffen, bei der ich mich selbst bezahle“

Trump reagierte laut „NYT“ inzwischen auf den Bericht und sagte: „Ich bin sehr geschädigt worden und würde jedes Geld, das ich bekomme, für wohltätige Zwecke spenden.“ Demnach thematisierte er selber die problematische Situation, indem er sagte: „Ich bin derjenige, der die Entscheidung trifft, und diese Entscheidung müsste über meinen Schreibtisch gehen, und es ist äußerst seltsam, eine Entscheidung zu treffen, bei der ich mich selbst bezahle.“

Es könnte letztlich auf einen Vergleich zwischen Trump und dem Ministerium hinauslaufen. Ob Trump mit seinem Vorgehen Erfolg haben wird, könnte allerdings unklar bleiben. Das Justizministerium ist nicht verpflichtet, Vergleiche, die es hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Ansprüche erzielt, öffentlich bekannt zu geben.