Ein Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat Zehntausende Haushalte ohne Strom gelassen. Jetzt will die Politik mit dem KRITIS-Dachgesetz gegensteuern – doch der bessere Schutz von Stromleitungen und Co. wird Milliarden kosten.
Rundschau-DebatteWie lässt sich kritische Infrastruktur besser schützen?

Ein Kabelbrand führte zu einem tagelangen Stromausfall, der einige Berliner Bezirke lahmlegte.
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Der wohl bekannteste Tatort am Jahresanfang 2026 ist ziemlich unscheinbar: eine Hütte mit Wellblechdach und roter Tür, direkt am Berliner Teltowkanal. Gleich gegenüber ragt der Schornstein des Kraftwerks Lichterfelde in den Himmel. Wer hierher will, muss einen Pfad voller Matsch und Schneereste entlanggehen, mehrere hundert Meter durch eine Kleingartenkolonie. In dem Häuschen befindet sich jene Kabelbrücke, die eine linksextreme „Vulkangruppe“ angezündet haben soll. Ihr Sabotageakt hat Zehntausenden Berlinern bei eisigen Temperaturen den Strom genommen.
„KRITIS-Dachgesetz“ beschlossen
Die Suche nach den Tätern hat eine neue Debatte über die Gefahr des Linksextremismus entfacht. Und die Frage aufgeworfen: Muss Deutschlands kritische Infrastruktur derart verwundbar bleiben? Die kurze Antwort: Nein, muss sie nicht. An dem entsprechenden Gesetz, dem „KRITIS-Dachgesetz“, feilte bereits die Ampel, das schwarz-rote Kabinett hat es mittlerweile beschlossen. Deutschland hätte nach einer EU-Richtlinie längst handeln und einheitliche Regeln schaffen müssen. Nun geht das Gesetz in die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens. Was sagen die Betreiber? Und wer zahlt für den besseren Schutz, der Milliarden Euro kosten wird?
Energiebranche pocht auf Unterstützung
Am Ende wird es auch der Verbraucher sein. „Wenn Maßnahmen gefordert werden, müssen die Kosten auch umgelegt werden können“, fordert Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die ehemalige Grünen-Politikerin ist Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, dessen Mitglieder zuvorderst gefragt sind, wenn es um den Schutz kritischer Infrastrukturen geht: die Betreiber, wie etwa Stromnetz Berlin. „Die Abwehr von Terrorismus und hybriden Bedrohungen darf nicht auf die Netzbetreiber abgewälzt werden“, legt Andreae nach. Denn die Betreiber müssen mit hohen Kosten rechnen.
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Wie groß der finanzielle Kraftakt am Ende konkret wird, ist kaum absehbar. Eine Kostenschätzung gibt es bisher nicht. Doch allein die Strom- und Gasnetzbetreiber rechnen mit Hunderten Millionen Euro Zusatzkosten jedes Jahr – nur für die „Prozesskosten“, also Personalbereitstellung, Analysen, Verwaltung. Damit wäre noch kein einziger zusätzlicher Zaun gebaut.
Zumindest bei einem Teil der Kosten wäre es denkbar, sie aus dem Verteidigungsetat zu finanzieren. Denn vom Schutz kritischer Infrastrukturen profitieren nicht nur Zivilisten, auch die Bundeswehr.
Insgesamt drohen Milliardenkosten, die sich komplett wohl nicht einfach an die vielen Privathaushalte weiterreichen lassen. Wohl kein Wunder, dass der BDEW jetzt auf einen scheinbar unerschöpflichen Geldquell blickt: den Haushalt des Verteidigungsministeriums, der in Teilen von allen Schuldenregeln ausgenommen ist. „Zumindest bei einem Teil der Kosten wäre es denkbar, sie aus dem Verteidigungsetat zu finanzieren. Denn vom Schutz kritischer Infrastrukturen profitieren nicht nur Zivilisten, auch die Bundeswehr“, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Andreae. Tatsächlich drohen Anschläge auf die kritische Infrastruktur nicht nur von innen, sondern werden auch von außen befürchtet.
Die Bundeswehr ist davon überzeugt, dass beispielsweise Russland Deutschland längst im Visier hat. Gewissermaßen logisch, dass Geld für die Verteidigung nicht nur in Waffen gesteckt wird, sondern auch in die offenbar so verletzlichen Stellen im Land. Die Kostenfrage zu klären, reicht allerdings nicht. Ganz praktisch übt sich BDEW-Chefin in Desillusionierung: „Hunderttausende Kilometer von Energienetzen lassen sich nicht 24/7 lückenlos durch die Betreiber schützen.“
Und dass im Falle des Falls Netzbetreiber die Notfallversorgung der Bürger übernehmen und etwa zahlreiche Dieselaggregate bereithalten, sei auch nicht möglich. „Es ist hoheitliche Aufgabe des Staates, die Stromersatzversorgung mit ausreichenden Mitteln zu versorgen“, so Andreae. Wichtig sei, dass alle relevanten Stellen einbezogen werden. Betreiber, Rettungsdienste, Sicherheitsbehörden.
Die Betreiber sollen nach dem Willen der Politik Redundanzen, also Ersatzleitungen, schaffen, um auf Ausfälle schneller reagieren zu können. Bei dem Berliner Anschlag gab es sogar eine zweite Leitung. Doch die führte ebenfalls durch die kleine Hütte in der Kleingartensiedlung und ging ebenfalls in Flammen auf. Denn: Die Ersatzleitung war mit dem Gedanken an einen technischen Ausfall gelegt worden.
Lücken beim „physischen Schutz“
Was schmerzlich fehlte, ist der „physische Schutz“, ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfes. Doch wie soll der aussehen? Das könnte man im Bundesamt für Bevölkerungshilfe und Katastrophenschutz (BBK) genauer wissen: Das BBK wird künftig beratend tätig sein, Risikoanalysen erstellen und auch Empfehlungen herausgeben, heißt es von der Behörde auf Anfrage.
Doch Konkreteres wolle man nicht sagen. So lässt das BBK sogar offen, ob künftig auch Wachdienste an besonders neuralgischen Punkten eingesetzt werden könnten. Die Betreiber halten von Wachdiensten wenig, denken vor allem an Zäune und Kameras.
Doch so einfach ist das nicht. In der Berliner Kleingartensiedlung erwies sich der Zaun nicht als unüberwindbares Hindernis. Datenschutzregeln verhinderten eine Überwachungskamera am öffentlichen Weg. Deshalb fordert etwa die Deutsche Polizeigewerkschaft nachdrücklich „fest installierte moderne Videotechnik“ als Schutzmaßnahme kritischer Infrastruktur, wie es in einer Mitteilung heißt.
Auch BDEW-Hauptgeschäftsführerin Andreae sagt: „Eine Videoüberwachung kann in Fällen wie diesen abschreckend wirken und die Aufklärungsarbeit der Sicherheitsbehörden erleichtern. Hier muss eine Abwägung stattfinden.“ Doch nicht nur der Datenschutz verkompliziert die Sache. Zum physischen Schutz kann auch gehören, dass Netzbetreiber sich künftig um die Abwehr von Drohnen kümmern. Derzeit dürften sie das gar nicht, es bräuchte also eine rechtliche Klärung.
Transparenz als Problem
Der Bundesverband zum Schutz kritischer Infrastrukturen sieht ein ganz anderes Problem: die Transparenz, die es potenziellen Tätern zu einfach macht, Ziele auszukundschaften. „Man kann sich den Verlauf der Stromnetze auf digitalen Karten auf wenige Zentimeter genau anschauen. Mit etwas Sachverstand und krimineller Energie sind dann Attacken auf die ungeschützten Stellen kein Hexenwerk“, sagte Verbandsvize Hans-Walter Borries der „Welt“. Auch Berlins Bürgermeister Kai Wegner und NRW-Innenminister Herbert Reul (beide CDU) hatten die Transparenzpflichten kritisiert.
Das Amt für Bevölkerungsschutz sieht das anders: „Angaben zur Lage, Ausgestaltung oder Zugänglichkeit von Leitungen kritischer Infrastrukturen sind aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich“, heißt es. Allerdings seien die konkreten Dokumentationspflichten Sache der Länder. Auch hier besteht also Handlungsbedarf.

