Rüstungskonzerne verzeichnen Rekordgewinne aus staatlich finanzierten Aufträgen. Eine befristete Übergewinnsteuer wäre ein fairer Ausgleich – und würde Geld dorthin zurückführen, wo es herkommt: zur Allgemeinheit.
Gewinne der RüstungsunternehmenErwächst aus Profit Verantwortung?

Kassel: Ein Mitarbeiter arbeitet an einem Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 im KNDS-Werk
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Betriebswirtschaftlich sind die Zahlen natürlich bombig. Und auch volkswirtschaftlich gewinnt der Rüstungssektor infolge der globalen Sicherheitslage an wirtschaftlicher Relevanz – und doch bleibt die Frage: Welche moralische Verantwortung tragen Unternehmen, deren Profite vor allem aus Kriegen und Konflikten entstehen?
Die vom Paritätischen Gesamtverband und anderen gesellschaftlichen Akteuren erhobene Forderung nach einer zeitlich befristeten Übergewinnsteuer für Rüstungsunternehmen bekommt vor diesem Hintergrund einen besonderen Stellenwert.
Denn natürlich dürfen – ja, müssen? – Gewinne, die auch auf Kosten von Menschenleben gemacht werden, in ihrer gesellschaftlichen Legitimität kritisch hinterfragt werden. Haben jene, die aus Krisen Profit schlagen, nicht auch eine besondere Verantwortung?
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Weltweit sind die Rüstungsausgaben im Zuge des Ukraine-Krieges und der Spannungen im Nahen Osten in den vergangenen Jahren auf Rekordwerte gestiegen. Rüstungsfirmen haben ihre Umsätze vervielfacht, ebenso Gewinne und Aktienkurse. Anteilseigner erfreuen sich satter Dividenden. Und wenig deutet darauf hin, dass sich das so schnell ändern wird.
Im Gegenteil: Die Nato-Staaten haben sich verpflichtet, ihre Verteidigungsausgaben bis 2032 auf fünf Prozent der Wirtschaftsleistung zu erhöhen. Das sichert der Branche hervorragende Perspektiven und jede Menge Staatsaufträge – finanziert durch Steuergelder.
Wäre es da nicht nur fair, wenn ein gewisser Anteil der einer Sonderkonjunktur entsprungenen Extragewinne an das Gemeinwesen zurückflösse, zumal wenn die Haushaltskassen leer sind und der Staat den Kauf von Waffen und Munition mit der Aufnahme neuer Schulden finanziert?
Natürlich darf es nicht darum gehen, die Substanz der betroffenen Unternehmen zu beschädigen. Auch muss eine solide finanzielle Basis für Innovation oder Produktionsausweitung erhalten bleiben. Der Schutz demokratischer Gemeinwesen braucht abschreckende militärische Stärke. Verteidigungsbereitschaft ist nichts Ehrenrühriges.
Eine sorgsam ausgestaltete und zeitlich befristete Sondersteuer auf krisenbedingte Extraprofite stellte die Handlungsfähigkeit der Unternehmen aber wohl kaum infrage. Zumindest ein Teil der aus öffentlichen Milliardenaufträgen entstandenen Gewinne flösse wieder dorthin, von wo das Geld kommt: an die Allgemeinheit.

