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Forderung von SozialverbändenKommt eine Sondersteuer auf Rüstungsgewinne?

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Kriege und Konflikte treiben Rüstungsumsätze in neue Höhen

Kriege und Konflikte treiben Rüstungsumsätze in neue Höhen

Angesichts des anhaltenden Booms bei der Produktion von Waffen und anderen Militärgütern appelliert der Paritätische Gesamtverband an die Bundesregierung, eine Sonderbesteuerung für Rüstungsfirmen auf den Weg zu bringen.

„Rüstungskonzerne profitieren aktuell von sicherheitspolitischen Ausnahmebedingungen, während soziale Dienste überproportional belastet sind. Eine befristete Übergewinnsteuer wäre ein klarer, fairer Ausgleich“, sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock unserer Redaktion. Sie schaffe finanzielle Spielräume für soziale Infrastruktur und stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Wer in Krisenzeiten außergewöhnliche Gewinne erzielt, trägt auch eine besondere Verantwortung“.

Sipri meldet Rekordgewinne der Rüstungsbranche

Mit der Forderung reagiert der Paritätische Gesamtverband auf die soeben vom Sipri-Friedensforschungsinstitut vorgelegten Zahlen. Demnach stiegen die Umsätze in der Rüstungsbranche auf ein neues Rekordhoch, die der deutschen Waffenschmieden im internationalen Vergleich sogar überproportional. Auch die IG Metall Küste hat jüngst eine Sondersteuer gefordert. Deren Bezirksleiter Daniel Friedrich betonte: „Rüstungskonzerne machen Rekordgewinne – nicht wegen Innovation oder Risiko, sondern wegen Krieg und staatlicher Aufträge.“ Das dürfe keine Lizenz zum Gelddrucken sein. „Wer an der Aufrüstung verdient, muss einen fairen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Das ist für uns Gerechtigkeit.“

Der Vorschlag der IG Metall Küste sieht eine 50-prozentige Steuer auf jene Gewinne vor, die mehr als 20 Prozent über dem Fünfjahresdurchschnitt liegen.

Rheinmetall-Aktie verzwanzigfacht

Tatsächlich haben börsennotierte Rüstungsunternehmen in Deutschland auch infolge des Ukraine-Krieges in den vergangenen Jahren spektakuläre Kursgewinne aufs Parkett gelegt. So konnte beispielsweise die Rheinmetall-Aktie zur Freude der Anteilseigner von Kursen unter 83 Euro Anfang 2022 in der Spitze zwischenzeitlich auf fast 2000 Euro zulegen – sich also mehr als verzwanzigfachen. Der Gewinn des Unternehmens stieg von etwa 613 Millionen Euro in 2022 über 724 Millionen Euro in 2023 auf den Rekordwert von rund 1,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Auch die Aktien von Hensoldt, Renk oder Thyssenkrupp haben sich in dem Zeitraum vervielfacht. Umsätze und Gewinne kennen in der Rüstungsbranche derzeit nur eine Richtung: nach oben. Die Auftragsbücher sind voll.

Deutsche Waffenbauer im internationalen Trend

Damit liegen die deutschen Waffenbauer im internationalen Trend. Laut jüngsten Zahlen des Stockholmer Instituts für Friedensforschung Sipri sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Waffen und militärischen Dienstleistungen der 100 größten Rüstungsunternehmen 2024 um 5,9 Prozent auf den Rekordwert von 679 Milliarden Euro gestiegen.

Demnach haben die vier deutschen Unternehmen in den Top 100 – Rheinmetall, Thyssenkrupp, Hensoldt und Diehl – sogar einen Anstieg ihrer Umsätze um 36 Prozent auf 14,9 Milliarden Dollar verzeichnet.

Staatsnachfrage aus Steuergeldern finanziert

Maßgeblich dafür verantwortlich ist die staatliche Nachfrage nach Munition, bodengestützten Luftabwehrsystemen und gepanzerten Fahrzeugen – bezahlt aus Steuergeldern. Milliardenschwere Sonderschuldenprogramme für Infrastruktur und Verteidigung wurden aufgelegt. Davon profitieren die Rüstungskonzerne. Gleichzeitig fehlt es im Bundeshaushalt in vielen Bereichen an Geld.

Der Anstieg der Umsätze und Auftragseingänge hat manches Unternehmen dazu veranlasst, Produktionslinien zu erweitern, Anlagen zu vergrößern und neue Tochtergesellschaften zu gründen.

Sonderprofite für Gemeinwohl abschöpfen

Das gemeinsame Ziel all jener, die nun eine Übergewinnsteuer fordern – die Linkspartei tut das schon länger –, ist es, Sonderprofite aus Krisenlagen durch einen angemessenen Steuersatz abzuschöpfen und die Einnahmen für soziale oder gemeinwohlorientierte Zwecke zu verwenden. Die Ausgestaltungskriterien wie Basis der Gewinnberechnung, Höhe der Steuer und Dauer der Maßnahme variieren dabei je nach Vorschlag.