AllgemeinverfügungVon Brauchstumszone bis 2G-Plus – was zu Karneval in Köln gilt

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jeck mit coronamaske

Ein Jeck mit Pappnas und Mundschutz 

Köln – Die Stadt hat die Regeln für den Karneval nun auch offiziell per Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Wie angekündigt wird das gesamte Kölner Stadtgebiet von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag zur „gesicherten Brauchtumszone“. Im Gegensatz zum Elften Elften werde der Karneval im gesamten Stadtgebiet gefeiert, begründet die Stadt. „Durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen ist im gesamten Stadtgebiet von Köln mit erhöhten Infektionsrisiken zu rechnen“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Die Stadt verweist zudem auf Sieben-Tages-Inzidenz bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vor allem in den Party-Hotspots unterwegs seien. Bei den 10- bis 19-Jährigen liegt der Wert bei knapp über 3000, bei den 20- bis 29-Jährigen knapp über 2000.

2G-Plus-Regelung gilt in ganz Köln

Um dieses Risiko so gut es geht zu verringern, gilt für Feiernde also in der ganzen Stadt im Freien die 2G-Plus-Regelung, wobei das Plus für Geboosterte auch ohne tagesaktuellen Test als erfüllt gilt. Die Coronaschutzverordnung des Landes ermöglicht die Ausweisung der Brauchtumszonen. Das Ordnungsamt kontrolliert die Regeln stichprobenartig. Verstärkt geschieht dies an bekannten Hotspots. „Bei Erkenntnisse über feierbedingte Menschenmengen in anderen Bereichen wird die Kontrolle lageabhängig temporär dorthin verlagert“, teilt die Stadt mit.

Die Stadt umzäunt das Zülpicher Viertel und die Uni-Wiese an Weiberfastnacht, Karnevalssamstag und Rosenmontag, so wie aus vergangenen Jahren bekannt. Sicherheitskräfte überprüfen an den Einlasspunkten den 2G-Plus-Status. Anwohner sind von den Kontrollen ausgenommen. Die Zone ist die gleiche wie am Elften Elften.

Komplizierte Kapazitätsbeschränkungen

In Innenräumen gilt ebenfalls 2G-Plus, wobei auch Geboosterte einen aktuellen negativen Test vorweisen müssen. Der Veranstalter ist verpflichtet, Gäste beim Einlass zu kontrollieren.

Auch Veranstaltungen mit Tanz sind laut Coronaschutzverordnung in Innenräumen erlaubt, sofern der Tanz nicht den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte in der vergangenen Woche gesagt, für sie sei der Kneipenkarneval keine Tanzveranstaltung. Dementsprechend werde sie auch das Ordnungsamt anweisen. Schwer zu kontrollieren dürfte für das Ordnungsamt auch die komplizierten Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen sein. 250 Gäste sind grundsätzlich immer erlaubt. Zusätzlich dürfen Veranstalter 50 Prozent der über die 250 hinausgehenden Kapazität einlassen, maximal jedoch 750. Passen in eine Kneipe zum Beispiel laut Konzession 500 Gäste, dürfen an Karneval 375 kommen – 250 plus 50 Prozent der übrigen 250.

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Auch draußen liegt die Höchstgrenze für Veranstaltungen bei 750, mit Hygienekonzept sind auch mehr möglich. Veranstaltungen am Alter Markt oder im Tanzbrunnen oder auch das Festkomitee, das den Rosenmontagszug wie berichtet im Rheinenergie-Stadion veranstalten wird, werden diese Regel nutzen. Veranstalter dürfen nach aktueller Verordnung 50 Prozent der Gesamtkapazität einlassen, maximal jedoch 10 000 Besucher.

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