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Cold Case aus Köln gelöstVier Jahre Haft für tödliche Messerattacke

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Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Was 2011 als Selbstverletzung abgetan wurde, entpuppte sich als Tötungsdelikt: Ein 61-Jähriger wurde am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Im Prozess um einen Cold Case aus dem Jahr 2011 hat das Landgericht am Dienstag einen 61-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren. Laut den Feststellungen des Urteils hatte sich der Angeklagte am 27. November 2011 in der Wohnung des späteren Opfers in Vingst aufgehalten. Sowohl Täter als auch Opfer waren Angehörige der sogenannten „Starktrinkerszene“.

In der Wohnung muss es wohl zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte dem damals 45-jährigen Geschädigten, der sich aufgrund einer Alkoholisierung mit rund 3,2 Promille nicht mehr habe verteidigen können, mit mehreren Küchenmessern eine Vielzahl von oberflächlichen Schnittverletzungen zugefügt. Dabei war es auch zu einem tieferen Schnitt am Handgelenk des 45-Jährigen gekommen, bei dem eine Sehne durchtrennt und eine Vene verletzt wurde.

Opfer verblutete in seiner Wohnung

„Aus dieser Wunde verlor der Geschädigte eine nicht unerhebliche Menge Blut, die in das Sofa einsickerte und auf den Boden tropfte“, hatte es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft geheißen. Fotos vom Tatort hatten das Oper liegend auf einem Sofa gezeigt, dessen Polster teilweise mit Blut vollgesogen waren. Anschließend hatte der Angeklagte die Wohnung verlassen und den hilflosen und erheblich verletzten 45-Jährigen zurückgelassen, der schließlich verblutete.

Das Gericht ging von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit beim Angeklagten aus, da von einer erheblichen Alkoholisierung des 61-Jährigen bei der Tatbegehung auszugehen sei. Auch gab es wegen der überlangen Verfahrensdauer einen Strafnachlass.   Ursprünglich war der Fall als Tod nach Selbstverletzung durch den Geschädigten selbst bewertet worden. Das Verfahren war vorläufig eingestellt worden.

Verurteilung in einem ähnlichen Fall

Weil der Fall aber als ungelöst galt, knöpften sich die „Cold Case“-Ermittler der Polizei, die systematisch nicht gelöste Fälle auf neue Ermittlungsansätze durchkämmen, den Fall erneut vor. Dabei stießen sie auch auf eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Haftstrafe in einem ähnlich gelagerten Fall. In dem Urteil war festgehalten worden, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss aggressiv werde und zu Gewalttaten neige. Ein neues rechtsmedizinisches Gutachten kam zudem zu dem Schluss, dass sich — entgegen der ursprünglichen Hypothese zu dem Fall — der Geschädigte nicht alle Schnittverletzungen selbst zugefügt haben konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Haft für den Polen verlangt, Verteidiger Steffen Becker hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Der Verteidiger zeigte sich von der Urteilsbegründung der Kammer dann auch nicht überzeugt und legte Revision ein, wie er der Rundschau auf Nachfrage mitteilte.