Der 31-Jährige stand am Dienstag wegen Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht. Mit seinem Instagram-Account stellte er sich selber ein Bein.
Fragwürdiges Tattoo31-Jähriger nach Nizza-Krawallen vor Gericht

Für Entsetzen sorgten die Ausschreitungen auf den Rängen.
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Da wollte jemand schlauer sein, als die Polizei erlaubt. Doch am Ende hatte der Mann (31) sich selbst mit seinem Instagram-Account ein Bein gestellt. Der 31-Jährige stand am Dienstag wegen Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann zur Last, sich an den Ausschreitungen am Rande des Europa Conference-Cups-Spiels zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln am 8. September 2022 beteiligt zu haben. Bei den Ausschreitungen waren zahlreiche Personen verletzt worden.
Vermummt mit Schal und Sonnenbrille
Laut Anklage soll der Mann mit seinem Verhalten die Stimmung unter den FC-Anhängern aufgeheizt und zur Gewalt aufgestachelt haben. Dabei soll der 31-Jährige mit einem Schal und Sonnenbrille vermummt über einen Oberrang in Richtung des Blocks der Nizza-Fans gestürmt und dabei mehrere Absperrungen überwunden haben.
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Während des Ermittlungsverfahrens hatte der Mann, wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage der Rundschau bestätigte, bestritten, jener vermummte Mann mit Sonnenbrille zu sein, der auf Videos von der Stadion-Randale zu sehen ist. Dabei hatte der Mann vorgetragen, dass der auf den Videos zu sehende Täter, nicht er sein könne, weil dieser Mann keine Tätowierung auf dem Schienbein habe. Er hingegen, so der 31-Jährige, schon. Doch Nachermittlungen der Polizei, die sich unter anderem auch auf den Instagram-Account des 31-Jährigen erstreckten, förderten Fotos zu Tage, auf denen der 31-Jährige zum Tatzeitpunkt im September 2022 noch nicht am Schienbein tätowiert war.
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Einstellung des Verfahrens abgelehnt
Im Prozess am Dienstag forderte Verteidiger Maximilian Klefenz dann eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Sein Mandant sei seit rund zehn Jahren nicht mehr in der Fan-Szene aktiv, eine letzte einschlägige Verurteilung des 31-Jährigen liege gleich lange zurück. Dem stimmten weder Staatsanwaltschaft noch Gericht zu.
Allenfalls, so die Vorsitzende, komme eine Geldstrafe zwischen 90 und 120 Tagessätzen nach einem Geständnis in Frage. Darauf ließ sich der Angeklagte nicht ein und Klefenz beantragte sodann ein anthropologisches Gutachten. Darin soll ein Sachverständiger klären, ob der Angeklagte und der auf den Videos zu sehende Täter identisch sind oder nicht. Dem Antrag kam das Gericht nach. Der Prozess wird von Amtswegen neu terminiert.

