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Innenstadt und AltstadtKölner Außengastro bekommt neue Auflagen

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Köln, RSK, Außengastronomie, Deutz

Ein Beispiel, wie unterschiedlich Wirte ihre Außengastro gestaltet haben. Die Stadt strebt nun ein einheitlicheres Erscheinungsbild an.

Die Kölner Außengastronomie soll einheitlicher werden. Die Neugestaltung soll bis 2028 in mehreren Phasen umgesetzt werden.

Plastikstühle und Bierzeltgarnituren, Palettenmöbel und Stehtische - in der von der Stadt festgelegten „Internationalen Zone“ muss all das bald komplett verschwinden. Für die bisher genehmigten Außengastronomieflächen rund um den Dom, in der Altstadt, am angrenzenden Rheinufer und an der Messe in Deutz gilt ab 1. Oktober verbindlich das neue Regelwerk „Köln.Gestaltet.Außengastronomie“. 

„Je gepflegter, hochwertiger und besser aufeinander abgestimmt die Außengastronomie im öffentlichen Raum gestaltet ist, desto positiver prägt sie das Stadtbild und die Wahrnehmung der gesamten Stadt“, heißt es in dem Regelwerk. Eine gleichzeitige Umsetzung der rund 2500 Außengastronomieflächen in der Stadt sei jedoch nicht möglich. Daher sollen die neuen Regeln nun in einem vierstufigen Verfahren bis 2028 nacheinander in drei Zonen in der Stadt eingeführt werden. Es ist also noch ein bisschen Zeit, bis wirklich alles stimmen muss.

Die Internationale Zone

Vorschriften für Gehwegbreiten und Sicherheitsabstände

Gemeinsame Qualitätsstandarts gelten als Empfehlung für die Gastronomen, und beinhalten etwa, dass das Mobiliar zusammenpassen sollte und Materialien, Form, Farbe aufeinander abgestimmt sein sollen. Alles sollte sauber und gepflegt sein. Dass man mit reinen Empfehlungen so ein Konzept nicht durchsetzen kann, haben auch die zahlreichen Schöpfer des Regelwerks erkannt: Es gibt auch eine Reihe rechtlich verpflichtende Vorschriften, die vor allem die Breite der Gehwege und Sicherheitsabstände regelt. „Ziel ist es, einen barrierefreien Übergang und die Übersichtlichkeit des Straßen verkehrs sicherzustellen“, heißt es da. Bei der Entwicklung des Konzeptes waren auch Gastronomen, Fußgänger- und Behindertenvertretungen beteiligt. 

Im Bereich in der Innenstadt, den die Stadt als Zone mit „internationaler Bedeutung“ festgelegt hat, ist der Anspruch besonders hoch im Bezug auf die äußerliche Gestaltung: Hier ist oben genanntes Mobiliar wie Plastikstühle oder Bierbänke nicht erlaubt, auf Plätzen sind auch Aufstellelemente verboten, zum Beispiel einfache Pavillons oder solche, die vor Wind und seitlich einfallendem Regen schützen. Sonneschirme müssen einheitlich sein. Maximal ein Kundenstopper, der nicht flackern oder blinken darf, kann auf der Außenfläche aufgestellt werden - davon ausgenommen sind kreidegeschriebene Tageskarten.

Ich denke aber, dass es noch individuellen Beratungsbedarf gibt. Es wird sicher noch dauern, bis alles perfekt funktioniert.
Maike Block, Geschäftsführerin der IG Kölner Gastro

Fertig ist das neue Gestaltungskonzept schon seit Ende 2024 (wir berichteten), auch im vergangenen Jahr wurde es für die Genehmigung von neuen Außengastronomien bereits zur Grundlage genommen. Jetzt sieht der neue Zeitplan, über den jetzt auch die politischen Gremien informiert wurden, vor, dass zunächst die internationalen Zone ans Regelwerk angepasst wird. Hier können zunächst Drei-Jahres-Erlaubnisse für den Zeitraum 2026 bis 2028 erteilt werden. Im Jahr 2027 soll dann die bestehenden Außengastronomien in der Zone mit „stadtweiter Bedeutung“ - zum Beispiel Haupteinkaufsstraßen in den Veedeln - und im Jahr 2028 die bestehenden Außengastronomien in der Zone der „nachbarschaftlichen Bedeutung“ entsprechend angepasst werden. 

Kurzer Regenschauer Heumarkt

Am Heumarkt gelten nun auch einheitliche Regeln für Markisen und Sonnenschirme.

„Bislang ist nicht bekannt, welche oder wie viele Betriebe aufgrund der neuen Gestaltungsrichtlinien ihre Außengastronomieflächen nicht mehr betreiben können“, sagt die Stadt auf Nachfrage. Es sei immer eine Entscheidung im Einzelfall, etwa wenn die vergrößerten Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Betroffen seien zunächst alle Betriebe in der internationalen Zone. „Das bedeutet nicht, dass bei allen auch Änderungen erforderlich sind. Denn zum Teil entsprechen die Flächen der Außengastronomie schon jetzt dem neuen Regelwerk“, so die Stadt.

Weiterhin Nutzung von Parkflächen

Branchenvertreter zeigen sich auf Nachfrage zufrieden mit den neuen Regelungen. „Das Konzept räumt genug Zeit ein, um sich auf die Neuerungen einzustellen“, sagt Maike Block, Geschäftsführerin der IG Kölner Gastro. „Ich denke aber, dass es noch individuellen Beratungsbedarf gibt. Es wird sicher noch dauern, bis alles perfekt funktioniert.“ Auch die Stadt kündigte Infoveranstaltungen für die Branche an. „Alle waren in irgendeiner Weise kompromissbereit“, beschreibt Block die Entwicklungsphase. Letztendlich habe man eine gewisse Gestaltungsfreiheit gewonnen - farbliche Kriterien wurden nämlich letztendlich nicht festgelegt. 

Essen und Trinken statt Parken, wie hier auf der Neusser Straße

Was den Gastronomen besonders wichtig war: „Die Zusage über die Nutzung von Parkflächen haben wir bekommen“, sagt Block. „Die sind für uns ganz maßgeblich. Auch um den Wandel zu begegnen, dass Menschen gerne draußen sitzen wollen.“ Man habe sich jedoch darauf geeinigt, dass eine Parkfläche zum Beispiel im Winter wieder geräumt werde. Längst ist es nicht mehr so leicht, eine Außengastronomiefläche zu erhalten, wie es noch während der Corona-Pandemie möglich war: Sondergenehmigte Biergärten und Terrassenplätze sicherten vielen Betrieben überhaupt ein Überleben in der Krise, im Winter entstanden an vielen Ecken kleine Zeltstädte - an manchen Ecken sind diese immer noch da.

Flickenteppich soll ein Ende haben

Schon 2016 gab es mit „Sitzen statt Parken“ ein Modellprojekt in der Innenstadt und in Ehrenfeld. Gastronomien ohne Außenbereich konnten beantragen, die Parkflächen vor ihren Betrieben als Erweiterung zu nutzen. Ende 2017 wurde das damals neue Kölner Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum verabschiedet. Der Flickenteppich an unterschiedlichen Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen und Aufbauten der Gastronomiebetriebe sollte ein Ende haben. Die Corona-Pandemie veränderte 2020 wieder einiges, einheitliche Regelungen gab es kaum. 2023 ging ein Aufschrei durch die Gastronomie: Innerhalb weniger Tage sollten die Wetterschutzelemente abgebaut werden. Im Oktober folgte ein zusätzlicher Beschluss, der eine Verlängerung der erweiterten Außengastroflächen bis Ende 2024 brachte. Bleibt zu warten, ob 2028 nun alle neuen Regeln umgesetzt wurden.