Die Verordnung soll die aktuell geltende Allgemeinverfügung ablösen. Bürgerinnen und Bürger können nun Unterlagen einsehen und Stellung dazu beziehen.
Konflikte wegen LärmStadt plant dauerhaftes Alkoholverbot am Brüsseler Platz

Nächtlicher Alkoholkonsum ist seit Mai 2025 am Brüsseler Platz verboten.
Copyright: Meike Böschemeyer
Die Stadt plant ein dauerhaftes Alkoholverbot am Brüsseler Platz: Seit Mitte Mai des vergangenen Jahres gilt dort eine Allgemeinverfügung, die den Alkoholkonsum und das Mitführen von offenem Alkohol auf der Platzfläche untersagt. Zunächst galt das Verbot zwischen 22 und 6 Uhr, es habe sich jedoch gezeigt, dass sich die Zahl der Platzbesucherinnen und Platzbesucher bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert habe. Seit Oktober beginnt das Konsumverbot bereits um 21 Uhr, befristet bis zum 31. März. Nun soll es dauerhaft gelten.
Dazu hat die Stadt die geplante sogenannte „ordnungsbehördliche Verordnung“ veröffentlicht, zum einen auf der Internetseite der Stadt sowie im Amt für öffentliche Ordnung im Stadthaus Deutz (Ostgebäude), Willy-Brandt-Platz 3, im Zimmer 06. G 21. Noch bis zum 15. Februar können die Unterlagen von Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Rechtliche Grundlage für die Verordnung ist das Landesemissionsschutzgesetz NRW.
Zahl der Besucherinnen und Besucher ist seit Anfang 2025 zurückgegangen
Der Konflikt um nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz ist fast 20 Jahre alt. Nach einem langen Gerichtsprozess und vielen Maßnahmen, die nicht den gewünschten Erfolg brachten, hat das OVG Münster 2023 entschieden: Die Stadt muss dafür sorgen, dass die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr eingehalten wird. Der Wert von 60 dB(A) darf in der Nachtzeit nicht überschritten werden – alles darüber hinaus stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohnenden dar.
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Alkoholkonsum fördere „ein enthemmtes Verhalten“, zu dem auch die „Steigerung der Kommunikationslautstärke“ mit lautem und schrillem Lachen, Johlen und Grölen sowie Rufen zähle. Insgesamt erhoffe man sich, dass die „Partyszene“ den Brüsseler Platz in Zukunft meide. Erste Erfolge habe man laut Messungen im vergangenen Sommer erzielt. „Das aktuelle Alkoholkonsum- und Mitführverbot samt den begleitenden Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes“ habe dazu beigetragen, so die Stadt, dass die Anzahl der Besucherinnen und Besucher auf dem Brüsseler Platz „seit Anfang des Jahres 2025 deutlich zurückgegangen ist“. „Damit ist es entsprechend ruhiger geworden als in den Vorjahren und die Anzahl der Beschwerden ist zurückgegangen“, heißt es weiter. Vom Verbot ausgenommen sind die Außengastronomieflächen, die aktuell bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen – ein Reststreit dazu läuft noch.
Problemverlagerung in angrenzende Quartiere?
Wird die Allgemeinverfügung zu einer Verordnung, könnten auch die Sanktionen noch mal höher ausfallen: Die neue Verordnung, die spätestens Ende März in Kraft treten soll, sieht vor, dass die Geldbußen bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen höchstens 1000 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen höchstens 500 Euro betragen. Aktuell schreibt die Stadt, dass beim ersten Verstoß 100 Euro anfallen, das Zwangsgeld wird bei wiederholtem Verstoß teurer.
Erhebliche Einwände gegen das Verbot von öffentlichem Alkoholkonsum außerhalb geregelter gastronomischer Strukturen haben bereits befragte Institutionen nicht. Im Fokus stehen viel mehr die ansässigen Gastronomen, deren Interessen geschützt werden sollen. Die Dehoga fordert in einer Stellungnahme, dass die Außengastronomie rund um den Brüsseler Platz bis wenigstens 23.30 Uhr betrieben werden solle. „Die Gastronomie rund um den Brüsseler Platz ist Teil der Lösung und keinesfalls das Problem“, so die Dehoga. Die IG Gastro sieht die „Gefahr einer bloßen Problemverlagerung in angrenzende Quartiere“. Die IHK Köln schlägt vor, mehr zentrale Orte mit klassischem „Biergarten-Charakter“ gezielt in der Stadtplanung mitzudenken.
Für eine Einsichtnahme der Unterlagen im Stadthaus in Deutz wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-25097 oder der E-Mailadresse bruesselerplatz@stadt-koeln.de gebeten.
