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Klage eingereichtAfD erstreitet sich Karnevalsparty im Kölner Rathaus

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Wo darf wer feiern? Darüber ist eine Debatte entbrannt.

Wo darf wer feiern? Darüber ist eine Debatte entbrannt.

Traditionell feiern CDU und SPD zu Weiberfastnacht im Historischen Rathaus. Doch die AfD klagte auf Gleichberechtigung – und bekam vor Gericht recht. Jetzt gibt es ein neues Vergabeverfahren.

So ist es Tradition: Zu Weiberfastnacht feiern die Fraktionen von CDU und SPD im Historischen Rathaus eine Karnevalsparty. Die Christdemokraten sind mit Freunden und Gästen im Atrium (513 Quadratmeter) jeck. Die Sozialdemokraten ziehen in den Weißen Saal, den Muschelsaal und teils in den Löwenhof (insgesamt 309 Quadratmeter) ein. FDP, Grüne und andere kommen im Laufe des Tages zu Besuch. Doch nun wankt die Tradition: 2025 hat die AfD-Fraktion in einem Eilverfahren auf Räume im Rathaus für eine Karnevalsfeier geklagt. Und grundsätzlich urteilte das Verwaltungsgericht: Das bisherige Verfahren zur Raumvergabe für Weiberfastnachtsfeiern könne so nicht weitergeführt werden. Kleinere Fraktionen dürften nicht von der Raumvergabe ausgeschlossen werden. Darum wurde jetzt in der Verwaltung ein Vergabeverfahren für die Partys zu Weiberfastnacht entwickelt.

Kleinere Fraktionen dürfen nicht ausgeschlossen werden

2025 war die AfD noch raus. Das Verwaltungsgericht erkannte damals an, dass die Kapazitäten für die laufende Session erschöpft waren. Doch es stellte eben klar, dass es in 2026 so nicht weiter gehen darf. Tatsächlich haben sich nach Informationen der Rundschau mittlerweile vier Fraktionen um Räume zu Weiberfastnacht im Rathaus beworben. Traditionell die CDU und die SPD. Dazu jetzt noch die Linke mit der Bitte um einen geeigneten Raum in ausreichender Größe für 80 bis 100 Personen. Und eben die AfD, die aber explizit auf einen Raum im Historischen Rathaus abzielt. Was nun?

In einem Konzeptpapier steht dazu: „Die Verwaltung hat zwischenzeitlich geprüft, ob neben den bisher bereitgestellten Räumlichkeiten, weitere Räume zur Verfügung gestellt werden können, sofern mehr als zwei Fraktionen die Nutzung von Räumen für eine Karnevalsfeier beantragen.“ Das Problem: Die Flächen im Rathaus seien durch zwei Fraktionen ausgeschöpft. Die Flächen weiter aufzuteilen, mache keinen Sinn, weil die Zahl der Feiernden nicht erhöht werden dürfe. Die ist aus sicherheitstechnischen Gründen begrenzt. Also habe man den Blick „auf das gesamte Rathausensemble“ geweitet, sprich: auch den Spanischen Bau mit einbezogen. Dort stünden noch der Lichthof (684 Quadratmeter) und der Europasaal (74 Quadratmeter) potenziell für Feiern an Weiberfastnacht zu Verfügung. Stellt sich noch die Frage, wer soll welchen Raum bekommen?

Vergabeverfahren für Weiberfastnachtspartys

Bezug auf die bisherige Tradition dürfte vor Gericht nicht standhalten, also hat die Verwaltung ein Vergabeverfahren für die Weiberfastnachtspartys entwickelt. Das beinhaltet zwei Kernpunkte: „Die beiden gemäß der Mitgliederzahl größten Fraktionen erhalten vorrangig die größeren Flächen im Historischen Rathaus.“ Und: „Die kleineren Fraktionen erhalten die kleineren Flächen im Spanischen Bau. Sollte es gleich große Fraktionen geben und die Räume im Historischen Rathaus sind nach der Größe der Fraktionen insoweit bereits vergeben, entscheidet das Los.“

Das Los kommt auch zum Zuge, wenn sich mehr als vier Fraktionen bewerben. Bleibt die Bewerberzahl bei zwei, beschränken sich die Feiern auf das Historische Rathaus.

Will eine Fraktion zu Weiberfastnacht einen Raum haben, muss sie sich spätestens bis zum 30. September des Vorjahres darum bewerben. Die Verwaltung prüft anschließend die vorliegenden Anträge und vergibt die Räumlichkeiten bis spätestens zum 31. Oktober nach den genannten Kriterien.

Bei den für Weiberfastnacht 2026 vorliegenden Bewerbungen bedeutet das: Die CDU bleibt im Atrium, die SPD in den weiteren „Feierräumen“ des Historischen Rathauses. Die Linke bekäme in der Reihenfolge der Fraktionsstärke unter den Bewerbern den Lichthof im Spanischen Bau und die AfD den Europasaal. Jedoch bestätigt die Linke auf Nachfrage, sie habe ihre Raumbeantragung wieder zurückgezogen. Das könnte bedeuten, die AfD könnte in den Lichthof ziehen. Das hat aber gleich zwei Pferdefüße. Die AfD hatte sich ausdrücklich um einen Raum im Historischen Rathaus beworben. Nach dem Rückzieher wäre sie alleine im Spanischen Bau. Und im Lichthof steht das große Stadtmodell. Wer dort feiert, trägt auch die Verantwortung dafür, dass keine Schäden entstehen. Bei einer Karnevalsparty kein leichtes Unterfangen.

Zur Frage, ob die AfD im Lichthof feiern wird, wollte sich Fraktionschef Stephan Boyens nicht äußern. Anlass der Klage sei gewesen, dass CDU und SPD der AfD den Zutritt zu den von ihnen genutzten Räumen verwehrt hätten. Die Verwaltung habe seine Fraktion hingehalten.