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Debatte in KölnBezirksvertretung sieht Klärungsbedarf beim Suchthilfezentrum

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Protestplakat am Infoabend zum geplanten Suchthilfezentrum im Kölner Panteleonsviertel am 20. Januar.

Protestplakat am Infoabend zum geplanten Suchthilfezentrum im  Kölner Panteleonsviertel am 20. Januar. 

Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert detaillierte Informationen zur Planung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben, um Anwohner und öffentliche Einrichtungen einzubeziehen.

Erheblichen Klärungsbedarf in Sachen geplantes Suchthilfezentrum am Perlengraben hat die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt. Deshalb votierte sie in ihrer Sitzung mehrheitlich für den von Grünen, SPD und Volt vorgelegten Änderungsantrag zum „Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss“ ; die CDU enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Mit dem Bedarfsfeststellungsbeschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die Umsetzbarkeit der Maßnahmen auf dem Grundstück am Perlengraben zu prüfen und alle Voruntersuchungen, die zur Vorbereitung der Vergabe an den Totalunternehmer notwendig sind, durchzuführen.

In ihrem Änderungsantrag fordern die Bezirkspolitiker eine differenzierte fortlaufende Information und die Beachtung zahlreicher konkreter Aspekte als Ergänzung der Beschlussvorlage, die am 5. Februar auf der Tagesordnung des Rates steht.

So wird die Verwaltung aufgefordert, im weiteren Prozess „mit der BV Innenstadt zu erörtern, wie sich das Nutzungskonzept des Suchthilfezentrums (SHZ) konkret ausgestaltet“. Dabei soll die vorgesehene Nutzung als Konsum-, Aufenthalts- und Ruhebereich, für Beratung und niedrigschwellige Versorgungsangebote wie etwa Kleiderausgabe oder hygienische Angebote aufgezeigt werden, für welchen Gruppen sie gedacht sind. Informiert werden möchten die BV auch darüber, wie viele Menschen in Spitzenzeiten und im Tagesverlauf erwartet werden, wie viele versorgt werden können und welche Auswirkungen diese Nutzung auf die Nachbarschaft des Standorts sowie auf „angrenzende Quartiere, insbesondere das Georgs-, Pantaleons- und Severinsviertel“ haben könnte. 

Die Verwaltung muss sicherstellen, dass das SHZ „eine qualitätsvolle architektonische und stadträumliche Gestaltung erhält.
Aus dem Antrag

Zudem soll die Verwaltung darstellen, wie Nutzungskonflikte vermieden werden sollen und „welche Steuerungsmechanismen vorgesehen sind, um Überbelegungen, Wartesituationen oder Verlagerungseffekte in den öffentlichen Raum zu verhindern“, wenn die suchtkranken Menschen das SHZ voraussichtlich mehrfach täglich verlassen. Aufgezeigt werden soll auch, wie durch das Konzept und sozialarbeiterische, präventive und ordnungsrechtlich zulässige Maßnahmen dazu beigetragen werden kann, Belastungen etwa durch beschaffungsbedingte Delikte zu minimieren.

In einer weiteren Ergänzung wird die Verwaltung beauftragt, sicherzustellen, dass das SHZ „eine qualitätsvolle architektonische und stadträumliche Gestaltung erhält“, wie etwa eine bauliche Begrünung und eine räumliche Einbindung des benachbarten Interims der Feuerwache.

Gefordert wird auch die Entwicklung und Umsetzung eines verbindlichen Evaluationskonzeptes, das Nutzung, Auswirkungen auf den öffentlichen Raum, Wechselwirkungen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Einrichtungen sowie den Beteiligten der Suchthilfe erfasst. Die Ergebnisse sollen der BV Innenstadt sowie dem Ausschuss Gesundheit und Soziales nach zwölf Monaten und anschließend nach 36 Monaten vorgelegt werden.

Suchtzentrum Köln: Auswirkung auf Kinder und Jugendliche

Geprüft werden soll unbedingt auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schulwege von Kindern und Jugendlichen und auf angrenzende KVB-Haltestellen, so weitere Ergänzung. „Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden und sichere, übersichtliche und konfliktarme Wegeführungen zu gewährleisten“, heißt es im Antrag. Dabei sollen unter die Perspektiven von Schüler- und Elternvertretungen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe einbezogen werden. Verhindert werden soll auch, dass „unterirdische oder abgelegene Haltestellen als Ausweichflächen für Drogenkonsum genutzt werden".

Als Ausgleich für den Wegfall der Spielfläche am Perlengraben will die BV die Verwaltung beauftragen, die umliegenden Spielplätze für die unter Sechsjährigen parallel zum Projektvorhaben instand zu setzen und die erweiterte Nutzung von Schulhöfen zu ermöglichen und personell abzusichern. Geprüft werden soll auch, ob ergänzende öffentliche Toilettenangebote im näheren Umfeld des SHZ erforderlich sind, um Missstände im öffentlichen Raum zu vermeiden und bestehenden zu beenden. Als letzte Ergänzung fordern die Bezirkspolitiker ein Präventions- und Aufklärungsprogramm für die umliegenden Schulen und Kitas, das von Fachämtern und Jugendhilfe erarbeitet werden soll.