Wer wiederholt ohne gültigen Fahrausweis in Kölner Bussen und Bahnen angetroffen wird, muss nicht mehr ein Strafverfahren fürchten.
KVB setzt Ratsbeschluss umSchwarzfahren wird in Köln nicht mehr zur Anzeige gebracht
Mit dem Begriff „Schwarzfahren“ tun sich die Kölner Verkehrs-Betriebe schon seit längerem schwer. Und der Vorstoß der FDP, wiederholtes Schwarzfahren nicht mehr zur Anzeige zu bringen, war auch nicht von dem Betrieb begrüßt worden. Doch die Liberalen fanden mit ihrem Antrag in der Stadtratsitzung im vergangenen Dezember eine Mehrheit. Und wie die KVB auf Anfrage der Rundschau nun bestätigen, wird der Beschluss mittlerweile auch umgesetzt. Wer wiederholt ohne gültigen Fahrausweis – so der Sprachgebrauch der KVB – in Kölner Bussen und Bahnen angetroffen wird, muss nicht mehr ein Strafverfahren fürchten.
Noch im Januar hielten die KVB an der althergebrachten Praxis fest. Doch das hatte rein formalbürokratische Gründe. Nach dem Ratsbeschluss musste die Stadtverwaltung den Stadtwerkekonzern, zu dem die KVB gehören, entsprechend anweisen. Der Konzern wiederum musste den Betrieb anweisen. Das brauchte seine Zeit. Seit Mitte Februar liegt nun die Anweisung bei der KVB auf dem Tisch. Danach brauchte es laut dem Bereichsleiter Nahverkehr, Gunther Höhn, noch einige interne Abstimmungen, wie er im Verkehrsausschuss berichtete. Das ist nun alles abgeschlossen. Der Beschluss wird umgesetzt.
Enge Kriterien für ein Strafverfahren
Die Anzeige drohte aber sowieso nicht jedem Schwarzfahrer. Es galt der Maßstab, wer innerhalb eines Jahres drei Mal oder innerhalb von zwei Jahren vier Mal ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde, der durfte mit Post vom Staatsanwalt rechnen. Doch selbst dabei galt noch, die jüngste Schwarzfahrt durfte bei wiederholtem Erwischen nicht länger als drei Monate zurückliegen.
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Kriterien, die unter den Schwarzfahrern im Geschäftsbereich der KVB nicht viele erfüllten. 2022 lag die Quote der Fahrgäste ohne gültiges Ticket bei 2,7 Prozent. Das bedeutet in Zahlen: Rund 37.800 Schwarzfahrer, davon waren 1800 Wiederholungstäter nach den oben genannten Kriterien. Es kam zu 393 Verurteilungen.
Die Zahlen der Wiederholungstäter und vor allem die der Verurteilungen sind so gering, dass es verwundert, warum die KVB den Vorstoß der FDP nicht begrüßte. Doch ging es dem Betrieb nie um eine „Erfolgsquote“, sondern um ein Mittel der Abschreckung. Fahren ohne gültigen Fahrausweis sollte nicht bagatellisiert, zum Volkssport herabgestuft werden. Andererseits argumentieren die Befürworter des Verzichts auf Anzeige, bei den Wiederholungstätern handelt es sich oftmals um Drogenabhängige oder Menschen in finanzieller Not. Weil die im Falle einer Verurteilung nicht zahlen können, wird dann in letzter Instanz eine Haftstrafe verhängt. Die bringe nicht dem Verkehrsbetrieb das Geld zurück, belaste aber den Steuerzahler. Laut FDP kosten den Bund diese Freiheitsentzüge für zahlungsunwillige Schwarzfahrer 200 Millionen Euro im Jahr.