Nach dem brutalen Mord an einem Jugendlichen im Mülheimer Hafen bleiben die Urteile gegen die beiden Haupttäter bestehen. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Verurteilten.
Tod eines 15-JährigenUrteile zum Mord im Mülheimer Hafen sind jetzt rechtskräftig

Hier wurde die Leiche im Mülheimer Hafen gefunden.
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An einem Sonntagmorgen im März 2024 wird an einer Böschung im Mülheimer Hafen die von Messerstichen übersäte Leiche eines 15-Jährigen gefunden. Als wenig später die Umstände vom Tod des Jungen bekannt wurden, zeigte sich die Kölner Stadtgesellschaft zu recht völlig geschockt: Der 15-Jährige, selbst in der Mülheimer Drogendealer-Szene verstrickt, war einer Rivalität zweier Banden zum Opfer gefallen und von einem 27-Jährigen und einem 20-Jährigen kaltblütig getötet worden.
Gerichtsurteil: Lebenslange Haft und Jugendstrafe für die Täter
Hierfür verurteilte das Landgericht im Dezember 2024 die Täter wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Während der Ältere lebenslang hinter Gitter muss, bekam der Heranwachsende neun Jahre Jugendhaft. Wie die Kölnische Rundschau nun aus Justizkreisen erfuhr, sind die Urteile in dem Fall rechtskräftig. Demnach soll der Bundesgerichtshof die Revision des 20- und des 27-Jährigen verworfen haben.
Mordmotiv: Bandenwechsel führte zur tödlichen Eskalation
Auch heute, mehr knapp anderthalb Jahre nach der Tat, macht sie noch immer fassungslos: Weil er von der einen Drogenbande in die andere gewechselt war, hatte der 15-Jährige sterben müssen. Laut den Feststellungen des Gerichts unterhielten die beiden 20-Jährigen im Mülheimer Stadtgarten einen schwunghaften Handel mit Cannabis. Das spätere Opfer war demnach als „Läufer“, also Kleindealer, beschäftigt. Der 27-Jährige hingegen habe die „Abteilung Sicherheit und Bestrafung“ in seiner Verantwortung gehabt und sollte den Drogenhandel der beiden jungen Männer gegenüber der Konkurrenz schützen.
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Verrat und Konsequenzen: Festnahme und Tötung des Opfers
Im Zuge seines Bandenwechsels hatte das spätere Opfer der Polizei eine Bunkerwohnung für Rauschmittel seiner alten Bande verraten. Zudem sagte er vor dem Amtsgericht gegen einen seiner alten Kollegen aus. In der Nacht auf den 10. März 2024 eskalierte der Konflikt: Der 15-Jährige wurde von dem 20- und dem 27-Jährigen zunächst mit Waffengewalt vor einer Kneipe in Mülheim als Geisel genommen. Anschließend verschleppten sie ihn in den Mülheimer Hafen, wo der 20-Jährige den 15-Jährigen auf der dortigen Insel auf Befehl des 27-Jährigen mit acht wuchtigen Stichen tötete. „Die Tat steht sittlich auf niedrigster Stufe“, hieß es im Urteil.
Weitere Angeklagte: Strafen für Beihilfe und Strafvereitelung
Mitangeklagt in dem Verfahren waren noch zwei weitere junge Männer (20 und 21), denen ebenfalls gemeinschaftlicher Mord zur Last gelegt wurde. Nur erhärten ließen sich die Vorwürfe nicht. Der 20-Jährige wurde aber wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt; der 21-Jährige kam wegen versuchter Strafvereitelung mit einer halbjährigen Betreuungsaufsicht davon. Er hatte laut Urteil Grillanzünder besorgt, mit deren Hilfe später die Kleidung des Opfers verbrannt worden war.