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Lebenslange Haft beschlossenSolingen-Attentäter legt nach Verurteilung Revision ein

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Der Angeklagte im Gerichtssaal. (Archivbild)

Der Angeklagte im Gerichtssaal. (Archivbild)

Im Fall des Attentäters von Solingen wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof eingeschaltet werden.

Am Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung hat der Attentäter von Solingen Revision eingelegt. Die müsse in den nächsten Wochen noch begründet werden, wie das zuständige Oberlandesgericht in Düsseldorf mitteilte. Sobald diese Begründung vorliege, entscheide der Bundesgerichtshof darüber.

Das Oberlandesgericht hatte gegen den 27-jährigen am Mittwoch die Höchststrafe verhängt. Es sprach den Angeklagten wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig. Der Angriff im August 2024 war bei einem Stadtfest in Solingen geschehen.

Gericht: Islamistische Haltung besteht fort

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sich der Angeklagte bereits seit 2019 islamistisch radikalisiert habe. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing. Die der Tat zugrunde liegende radikal-islamistische Haltung des Angeklagten bestehe nach Überzeugung des Senats fort, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte. (dpa/red)