Abo

Zusammenstoß im AufwindFlugunfall in Dolomiten in Köln vor Gericht

2 min
Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Die südlichen Dolomiten sind bei Drachen- und Gleitschirmfliegern äußert beliebt. Entsprechend ist an Tagen mit guten Flugbedingungen auch einiges los in der Gegend um den Monte Grappa, der als idealer Ausgangspunkt fürs Streckenfliegen oder das lange Abgleiten gilt. Am 16. April 2014 war ein solcher Tag, und ein Kölner Drachenflieger sowie ein Gleitschirmflieger aus dem Bonner Umland kamen sich in der Luft in die Quere und kollidierten. Aus 80 Metern stürzte der Drachenflieger in die Tiefe und erlitt Prellungen und Stauchungen. Der Gleitschirmflieger konnte an einem Rettungsschirm unbeschadet landen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln wurde am Freitag die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage des Drachenfliegers in zweiter Instanz verhandelt. Vor dem Bonner Landgericht war er im Oktober 2019 bereits gescheitert. Und auch die Kölner Berufungsinstanz machte dem Kölner wenig Hoffnung auf Erfolg. Dennoch wollte der Mann seine Klage nicht zurückziehen. Rund 5000 Euro verlangt er von dem Gleitschirmflieger.

Italienisches Luftrecht

Weil die beiden Gegner Deutsche sind, wurde der Zivilprozess zunächst in Bonn und nun in zweiter Instanz am zuständigen OLG in Köln geführt. Grundlage ist aber das italienische Luftrecht. Demnach sind Piloten nichtmotorisierter, im Aufwind kreisende Fluggeräte „vorflugberechtigt“. Auf diese Regel stützte sich der Kläger. Der Gleitschirmflieger hätte ihn sehen und ausweichen müssen, als er die Aufwindthermik nutzte.

Doch schon in erster Instanz hatten Zeugen und Gutachter erklärt, dass der Gleitschirmflieger 20 Sekunden vor dem Drachenflieger im Aufwind gewesen sei, worauf auch die Daten der Flugschreiber hindeuteten. Wer aber laut italienischem Flugrecht als erster den Aufwind erreicht, der gibt die spiralförmige Drehrichtung im Aufwind vor. Der Drachenflieger hätte sich somit am Gleitschirmflieger orientieren müssen. Zeugen hatten dem Kläger zudem ein aggressives Flugverhalten vorgeworfen.

Da es zu keinem Vergleich zwischen den Streitparteien kam und die Klage nicht zurückgenommen wurde, muss das Gericht entscheiden. Ein Urteil soll Ende März verkündet werden.