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TrassenpreiseWird der Nahverkehr ab 2026 deutlich teurer?

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Etwa jeder sechste Streckenkilometer in Nordrhein-Westfalens Nahverkehr entfällt auf das private Zugunternehmen National Express. (Archivbild)

Teurer ab 2026? Die Kosten des Nahverkehrs könnten um mehr als 20 Prozent steigen. 

Fällt die Trassenpreisbremse weg, könnten die Kosten um 23 Prozent steigen. Das würde entweder den Bund Milliarden kosten – oder die Länder müssten Zugverbindungen streichen.

Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) über Trassenpreisbremsen entscheidet, klingt das erstmal langweilig. Aber: Was die Richter in Luxemburg entscheiden, kann drastische Auswirkungen auf den Nahverkehr haben.

Warum ist ein Verfahren vor dem EuGH interessant?

Der EuGH prüft, ob die deutsche Trassenpreisbremse im Nahverkehr mit EU-Recht vereinbar ist. Diese Preisbremse hat bisher verhindert, dass die Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes im Nahverkehr stark steigen.

Wer klagt hier eigentlich?

Die Infrastruktur-Tochter der Deutschen Bahn, DB InfraGO, und ihre Regionalnetz-Sparte DB Regionetz Infrastruktur haben das Verfahren angestoßen. Sie sind vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen, weil sie das Trassenpreissystem für 2025 für europarechtswidrig halten. Ihr Argument: Die Preisbremse schränke den Entscheidungsspielraum der Infrastrukturbetreiber ein. Das Gericht sah Klärungsbedarf und legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor, der nun darüber verhandelt.

Was bedeutet die Trassenpreisbremse genau?

Trassenpreise sind Gebühren, die alle Bahnunternehmen zahlen müssen, wenn sie die Schienen der Deutschen Bahn befahren. Die Trassenpreisbremse sorgt dafür, dass diese Kosten im Nahverkehr nur begrenzt steigen dürfen: bisher um maximal 1,8 Prozent pro Jahr, ab dem Jahr 2026 um drei Prozent. Diese Bremse hat bislang dafür gesorgt, dass der Nahverkehr weitgehend von starken Preissprüngen verschont blieb – allerdings auf Kosten von Fern- und Güterverkehr.

Warum ist das wichtig für Fahrgäste?

Es könnte deutlich teurer werden, oder die Zahl der Züge könnte sich verringern, wenn die Trassenpreisbremse kippt. Der Bundesverband Schienen-Nahverkehr rechnet mit Kostensteigerungen von rund 23 Prozent ab dem kommenden Jahr. Die zusätzlichen Ausgaben sind weder in bestehenden Verkehrsverträgen noch im bisherigen Budget der Länder berücksichtigt. Dadurch entstünde eine Finanzierungslücke, die der Bund schließen müsste – etwa durch höhere Regionalisierungsmittel.

Das sind die Gelder, die der Bund den Ländern jedes Jahr für den Betrieb des Nah- und des Regionalverkehrs überweist. Wenn der Bund dieses Budget allerdings künftig nicht erhöht, müssten Länder Zugverbindungen streichen, warnt der Verband diesbezüglich eindringlich.

Gibt es einen Plan für den Ernstfall?

Viel hängt davon ab, wie die Bundesnetzagentur die Preise für das kommenden Jahr festsetzen will. Sie entscheidet jedes Jahr, welche Trassenpreise die Bahnunternehmen tatsächlich zahlen müssen.

Für die Verantwortlichen im Nahverkehr ist das der zentrale Punkt: Wenn die Behörde auch 2026 die bisherige Trassenpreisbremse anwendet, könnten die Regionalzüge wie geplant weiterfahren. Sollte die Preisbremse tatsächlich durch den EuGH im Laufe des kommenden Jahres gekippt werden – wovon viele Experten ausgehen –, dürfte es zu einem handfesten Streit zwischen Bund und Ländern kommen. Das Bundesverkehrsministerium will sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Gibt es auch Konsequenzen für das Deutschlandticket?

Direkt betrifft die Trassenpreisbremse das bei vielen beliebte Deutschlandticket nicht – der Preis von 63 Euro hängt nicht an den Trassenentgelten.