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Verwaltungsgericht BerlinAuswärtiges Amt muss Lageberichte zu Iran und Nigeria herausgeben

Lesezeit 2 Minuten
Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet, dass das Auswärtige Amt Lageberichte zu Iran und Nigeria ungeschwärzt herausgeben muss.

Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet, dass das Auswärtige Amt Lageberichte zu Iran und Nigeria ungeschwärzt herausgeben muss.

Wie stellt sich die Situation in der Heimat asylsuchender Menschen dar? Auch solche Daten werden von deutschen Behörden zusammengetragen.

Das Auswärtige Amt muss nach einer Gerichtsentscheidung Lageberichte zum Iran und zu Nigeria ungeschwärzt herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Eine Referentin der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hatte gegen eine pauschale Einstufung der Lageberichte als Verschlusssache geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit der Unterstützung der Internetplattform „FragDenStaat“ ging es der Klägerin darum, die Lageberichte ungeschwärzt zugänglich zu machen. Sie verwiesen auf das Informationsfreiheitsgesetz. Es müsse eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage möglich sein, argumentierten sie. Im konkreten Fall ging es um die Situation in Iran und Nigeria im Jahr 2022.

Schwärzung mit Gefahr begründet

Das Auswärtige Amt hatte die Schwärzung unter anderem mit einer möglichen Gefährdung der Beziehungen zu anderen Staaten sowie der inneren und äußeren Sicherheit begründet.

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Das Gericht überzeugte die Argumentation nicht. Es betonte laut Sprecherin, dass dem Auswärtigen Amt grundsätzlich ein großer Spielraum zusteht bei der Prognose, ob die Veröffentlichung von Informationen in Lageberichten Nachteile in Bezug auf diplomatische Beziehungen haben kann. Dies muss jedoch erläutert werden und darf nicht widersprüchlich sein. Die Richter hielten die Erläuterung im vorliegenden Fall aber für widersprüchlich.

Als einen Grund nannte das Gericht, dass auch bei öffentlichen Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten solche Inhalte besprochen würden und dann in veröffentlichten Urteilen einsehbar seien. Zudem habe das Auswärtige Amt selbst einen Großteil der Berichte auf Anfrage herausgegeben. (dpa)