Ein Deutscher sitzt mehr als zwei Monate in US-Abschiebehaft fest. Jetzt kann er in die USA einreisen.
Verschärfte MigrationspolitikDeutscher nach zwei Monaten US-Abschiebehaft wieder frei

ARCHIV - 10.06.2020, USA, New York: Ein elektronisches Bildschirmbild der Freiheitsstatue begrüßt ankommende Reisende auf einer Rolltreppe im neuen Terminal B des Flughafens LaGuardia. (zu dpa: ´Reisehinweise für USA jetzt mit Info zu Abschiebehaft») Foto: Mark Lennihan/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Nach mehr als zwei Monaten in US-Abschiebehaft ist ein deutscher Staatsbürger wieder frei. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Freitag, Fabian Schmidt sei „aus der Haft entlassen“ worden und habe in die USA einreisen können. Der WDR hatte berichtet, der 34-Jährige sei wieder bei seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind.
Schmidt lebt seit rund zwei Jahrzehnten in den USA und hat eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, eine Green Card. Der Elektrotechniker war nach Angaben seines US-Anwalts David Keller am 7. März bei der Ankunft am Flughafen Boston von der US-Grenzschutzbehörde festgehalten worden, als er von einer Europareise zurückkehrte.
Nach Angaben seiner Familie musste sich Schmidt einer „brutalen Befragung“ unterziehen. Er wurde danach in ein Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Rhode Island verlegt, wo er seinem Anwalt zufolge ohne Angaben von Gründen und unter schwierigen Bedingungen festgehalten wurde. Vor dem Hintergrund der verschärften Migrationspolitik von US-Präsident Donald Trump erhielt der Fall in den USA große mediale Aufmerksamkeit.
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Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für die USA
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, das deutsche Generalkonsulat in Boston habe sich seit der Bekanntgabe des Falls unermüdlich für den Betroffenen eingesetzt und die konsularische Betreuung übernommen.
Wegen ähnlichen Fällen hatte das Auswärtige Amt Mitte März seine Reisehinweise für die USA aktualisiert. Darin heißt es seitdem, bei der Ein- und Ausreise könne es „zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung“ kommen. Mögliche Gründe seien Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer. (afp)