Formelle GründeBundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

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Berlin: Wohnungen vor dem Berliner Fernsehturm. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz.

Karlsruhe – Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Mietendeckel: Differenz nachzahlen?

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

Deutscher Mieterbund: Bittere Entscheidung

Der Deutsche Mieterbund fordert den Bund nach der Entscheidung zum Berliner Mietendeckel dazu auf, endlich zu handeln. Die Entscheidung sei bitter, „aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“, teilte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, am Donnerstag mit.

FDP begrüßt Entscheidung

Die FDP begrüßt hingegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung“, sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer am Donnerstag nach der Entscheidung.

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: „Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen“. Die Zeche zahlten nicht die Politiker, sondern die Menschen in Form von Mietnachzahlungen und Wohnungsnotstand.

Seehofer befürwortet Entscheidung zu Mietendeckel

„Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte“, erklärte Seehofer am Donnerstag in Berlin. „Das ist gut, denn auch baupolitisch war er der völlig falsche Weg. Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen.“

Seehofer betonte: „Meine Devise heißt: bauen, bauen, bauen! Allein im Jahr 2020 wurden 300 000 neue Wohnungen gebaut, soviel wie seit 20 Jahren nicht mehr. Das ist und bleibt der beste Mieterschutz.“

Damit liege das vergangene Jahr über dem längerfristigen Trend. Das Ziel, bis zur Bundestagswahl 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen, wird die Bundesregierung allerdings verfehlen - fertig werden dürften nur 1,2 Millionen.

280 Bundesabgeordnete hatten Antrag gestellt

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein. (dpa)

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