Stefanie Hubig will Volksverhetzung konsequenter bestrafen, um Demokratie und Menschenwürde besser zu schützen. Auch gegen Hasskriminalität im Netz will sie stärker durchgreifen. Ein Interview über das, was eine Demokratie aushalten kann – und was nicht.
Justizministerin zu Hetze im Netz„Klarnamenpflicht ist nicht die Lösung“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
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Ist die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält dagegen: Tatsächlich würden sich „die Grenzen des Sagbaren eher ausdehnen“. Im Interview mit Tobias Schmidt rechtfertigt die 57-Jährige, warum sie Volkshetzer unwählbar machen, IP-Adressen speichern, aber Nius nicht verbieten will.
Frau Hubig, Sie wollen härter gegen Volksverhetzung vorgehen – warum?
Strafbare Volksverhetzung hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Wir reden hier von Angriffen auf die Menschenwürde, von Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migrantinnen und Migranten, von Holocaust-Leugnung bis hin zu Aufforderungen zu Gewalt. Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten. Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.
Volksverhetzern, die zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, soll das passive Wahlrecht entzogen werden können: Sie wären dann unwählbar. Muss das wirklich sein?
Auch das ist für mich wehrhafte Demokratie. Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht. Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute. Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht.
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Wird das Gesetz gegen Volksverhetzer zu einem Anti-Höcke-Gesetz, zu einem Anti-AfD-Gesetz?
Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird. Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.
Braucht es auch ein Stoppschild für das Portal Nius?
Ganz allgemein gesagt: Auch Journalismus mit einer klaren Schlagseite ist von der Presse- und der Meinungsfreiheit geschützt. Der Schutz des Grundgesetzes reicht hier aus guten Gründen sehr weit. Gleichzeitig möchte ich auch klar sagen: Es gibt beunruhigende Entwicklungen. Auch die „vierte Gewalt“, Journalistinnen und Journalisten, hat eine Verantwortung für unsere Demokratie. Und auch Meinungsjournalismus muss faktenbasiert sein. Und das gilt selbstverständlich nicht nur für ein bestimmtes Portal.
Was halten Sie von einem Verbotsverfahren gegen die AfD?
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier findet, das müsse versucht werden. Der Bundespräsident hat am 9. November eine bedeutende Rede gehalten, die mir aus dem Herzen gesprochen hat. Das Gesagte steht in seiner Klarheit für sich. Ich will meine Überzeugung aber nochmal klar aussprechen: Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen. Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt. Und dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen. Viele warten auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Bewegung kommt sicher in die Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten wird.
Das Scheitern eines solchen Verfahrens wäre ein Triumph für die AfD, oder?
Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht. Wenn alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind, die das Grundgesetz auch an dieser Stelle richtigerweise vorsieht, dann müssen wir, wie gesagt, auch den nächsten Schritt gehen. Und um das auch ganz klar zu sagen: Ob diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten.
Zur Kriminalität im Netz: Die wollen Sie durch die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate stärker bekämpfen. Bleiben Sie auch nach dem Sturm der Entrüstung über die angeblich geplante Massenüberwachung dabei?
Natürlich sind nicht alle Seiten begeistert. Aber das ist nicht überraschend. Ich stehe jedenfalls voll und ganz hinter dem Vorschlag, auch als ehemalige Staatsanwältin. Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden effektive und rechtsstaatliche Instrumente für die Strafverfolgung an die Hand geben. IP-Adressen sind oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Seit vielen Jahren wird gerade bei Verbrechen wie Kinderpornografie immer wieder beklagt, dass zu viele Täter unerkannt davonkommen. Das wollen wir ändern!
Und wirklich ohne zu übertreiben?
Die Möglichkeit zur Abfrage einer IP-Adresse lässt sich mit der Halterabfrage bei Autokennzeichen vergleichen: Auch das ist kein tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit. Die Vertraulichkeit der Kommunikation selbst bleibt strikt gewahrt. Viele Länder in Europa haben viel weitergehende Speichermöglichkeiten – und sind dennoch weit davon entfernt, ein Überwachungsstaat zu sein.
Von einer Klarnamenpflicht im Netz halten Sie aber nichts, wenn man dort postet?
Anonym hetzen, beleidigen oder belästigen: Das ist armselig und feige. Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht ist aber nicht die Lösung. Es braucht die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung im Netz, ohne sich dort aller Welt zu erkennen zu geben. Ich denke da an Selbsthilfe-Foren, deren Grundlage die Anonymität ist. Wenn wir die IP-Adressen für drei Monate speichern, können gezielt diejenigen gesucht und identifiziert werden, die sich strafbar machen. Das muss reichen.
Zum Verbraucherschutz, für den Sie auch zuständig sind: Ihre Fraktion wünscht sich von den Handelsketten günstige Grundnahrungsmittel. Seit wann helfen Wünsche in der Politik?
Zunächst: Sehr viele Leute haben echte Schwierigkeiten, sich die alltäglichen Dinge des Lebens zu leisten. Die Lebensmittelpreise sind seit 2020 um mehr als 35 Prozent gestiegen! Und ja: Ich halte es für einen guten und klugen Vorstoß, Lebensmittelketten zu einer gemeinsamen Preissenkung für Grundnahrungsmittel zusammenzubringen. In Griechenland haben sich verschiedene Handelskonzerne bereit erklärt, einen Warenkorb mit Produkten preiswerter anzubieten. Das könnten sich unsere Handelsketten zum Vorbild nehmen.
Aber warum sollten sie?
Ich höre, dass in Griechenland so ein Korb mit Grundnahrungsmitteln viel bewirkt hat. Warum sollte das Modell nicht auch in Deutschland funktionieren? Beim „Deutschlandkorb“ geht es nicht um Luxus, sondern um den alltäglichen Bedarf. Ich finde es gut, wenn die Fraktionen konstruktive Ideen entwickeln, die das Leben bezahlbarer machen.
Bislang steht Ihre SPD in der Wählergunst katastrophal da. Wo sehen Sie noch Aufholpotenzial, in der Anhebung der Erbschaftsteuer?
Der Vorschlag zur Reform der Erbschaftssteuer ist wichtig, auch, um mehr Gerechtigkeit im Land herzustellen. Ungerecht ist doch, dass derzeit sehr große Vermögen in großen Teilen von der Erbschaftssteuer verschont werden. Nach den Plänen der SPD werden etwa 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland von der Erbschaftssteuer befreit. Erbschaften in der Familie und Verwandtschaft sollen explizit geschützt werden. Das heißt, es würde also bei den allermeisten – Privatleuten und kleinen und mittleren Unternehmen – zu einer Entlastung kommen.

