BGH-Urteil zu FalschparkernÄrgerliche Knöllchen vom Supermarkt
- Immer häufiger ist das Parken auf Supermarkt-Parkplätzen kostenpflichtig.
- Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt nun den Supermärkten den Rücken, die ihre Parkbedingungen verschärft haben.
- Dennoch gibt es gute Möglichkeiten für Verbraucher, sich der Parkgebühr zu widersetzen. Ein Kommentar.
Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen sind ein großes Ärgernis für viele, die einfach nur schnell zum Einkaufen vorgefahren sind. Schließlich hat man mit seinem Einkauf den Umsatz und vermutlich auch den Gewinn des Supermarktes erhöht. Zudem war das Parken vor Supermärkten bislang oft einfach kosten- und problemlos. Doch plötzlich soll man auch noch fürs kurzzeitige Parken draufzahlen, weil man schlicht vergessen hat, eine Parkuhr auf das Armaturenbrett zu legen.
Urteil des BGHs stärkt Supermärkten den Rücken
Tatsächlich haben viele Supermärkte oder Einkaufszentren ihre Parkbedingungen verschärft, um Dauerparker von ihren Grundstücken zu verjagen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt nun diesen Supermärkten und privaten Parkplatz-Betreibern ausgerechnet noch den Rücken.
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Dem Urteil zufolge können Betroffene sich nicht mehr einfach aus der Affäre ziehen, indem sie behaupten, das eigene Fahrzeug nicht selbst falsch geparkt zu haben. Künftig müssen sie als Halter des Wagens gerade stehen, wenn sie die anderen Fahrer nicht benennen können.
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Möglichkeiten sich der Parkgebühr zu widersetzen
Grundsätzlich dürfen die privaten Parkplatz-Betreiber ebenso wie Kommunen Gebühren fürs Falschparken verlangen. Sie müssen nur auf gut sichtbaren Schildern darauf hinweisen – und zwar schon am Eingang des Parkplatzes, nicht erst im Supermarkt. Zudem müssen die Nutzungsbedingungen, also die genauen Höhen der drohenden Gebühren, klar und verständlich auf den Schildern stehen.
Da dies meistens nicht der Fall ist, haben die Verbraucher trotz des Urteils des Bundesgerichtshofs noch gute Möglichkeiten, sich der Parkgebühr zu widersetzen. Sie sollten sie nicht einfach schlucken. Sondern Im Falle unzureichender Hinweisschilder schriftlich beim Parkplatz-Unternehmen widersprechen.