Abo

Drehtür-Unfall: Schwierige Definition von Sicherheit

3 min

Diese Drehtür auf dem Köln-Bonner Flughafen wurde für den Jungen vor drei Wochen zum Verhängnis.

Als der 20 Monate alte Lars vor drei Wochen in der Kölner Rechtsmedizin untersucht wurde, waren selbst die routinierten Gerichtsmediziner geschockt. „Schwere innere Schädelquetschung“, so ihre Diagnose. „Der Junge hatte keine Überlebenschance“, sagte ein Polizeisprecher.

Seit gestern werden die dramatischen Umstände, die zum Tod des Kindes in der Drehtür am Flughafen Köln / Bonn führten, immer deutlicher. Der TÜV Rheinland stellte in seinem Gutachten für die Staatsanwaltschaft klar, dass offenbar schwerwiegende Sicherheitsmängel dafür verantwortlich sind, dass das Kind an der Karusselltür zu Tode kam.

Wie die Rundschau erfuhr, listen die TÜV-Experten in ihrem Exposé eine Reihe von erheblichen Mängeln an der Tür „Panoramic“ auf. Zum einen gab es keinen Not-Aus-Schalter, die Antriebskraft der Tür war „wesentlich“ zu schnell, der Infrarotstrahl funktioniert nur „sehr eingeschränkt“; außerdem gab es keine Sensoren an der Gummileiste, die die Tür hätte stoppen können. Der gravierendste Fehler war nach Ansicht der Ermittler der zu große Abstand zwischen Tür und Außenscheibe. Er betrug 40 Millimeter - in diesem Zwischenraum wurde Lars eingeklemmt und getötet. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die mittlerweile insolvente Herstellerfirma aus Ellerau (Norddeutschland) aufgenommen. Auch gegen die Prüfer beim TÜV-Nord, die die Tür im Jahr 2000 abgenommen hatten, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Bislang gibt es laut Staatsanwaltschaft keinen Anlass, gegen den Flughafen zu ermitteln.

Die entscheidende Frage bei den Untersuchungen wird sein, inwieweit man den Verantwortlichen dafür eine Schuld nachweisen kann. Denn es gibt laut Kölner Amt für Arbeitsschutz keine eindeutigen Sicherheitsstandards für Karusselltüren. Sprecher Harald Günther: „Es gibt bei Drehtüren verschiedene DIN-Normen“. Die Herstellerfirmen bauten ihre Produkte nach eigenem Wissen und Gewissen. Anschließend holen sie sich den TÜV und andere Experten ins Haus und lassen die Türen „auf Herz und Nieren“ überprüfen. Auch für den Abstand zwischen Tür und Scheibe, gebe es keine klaren Richtlinien.

„In der Regel werden die Türen so gebaut, dass ein Erwachsener mit der Hand dort nicht hinein gerät“. Günther bemängelt, dass viele Drehtüren nicht für die Belange von Kindern ausgerichtet sind. Die Sensoren an den Türen würden nur funktionieren, wenn Erwachsene „mit kräftigen Händen“ an die Innenwand geraten. Bei der Berühung durch Kinderhände würde die Tür nicht stoppen.

Schon kurz nach dem Unfall hatte das renommierte Forschungsinstitut für Arbeitsschutz in St. Augustin einheitliche DIN-Normen gefordert. Dr. Michael Schaefer, Abteilungsleiter für Unfallverhütung, ist der Meinung, dass der Unfall hätte verhindert werden können: „Bei der Prüfung hat der Gutachter nicht richtig hingeschaut“. Aus Kostengründen habe man an der Sicherheit gespart.

Der TÜV-Nord wies jegliche Schuld von sich. „Wir sehen keinen Zusammenhang zwischen Baumusterprüfung und dem Unfall“, sagte Sprecherin Svea Büttner. Die Prüfung sei im Jahr 2000 auf Grundlage der geltenden technischen Regeln vorgenommen worden. Büttner kündigte an, der Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen keine Steine in den Weg zu legen. Schließlich werde zum ersten Mal in der Geschichte gegen den TÜV-Nord ermittelt. Bei der Türfirma läuft seit Wochen nur der Anrufbeantworter.