Abo

Michael JungEx-Pfarrer lehnt Vergleich ab

4 min

Der Meckenheimer Pfarrer Michael Jung (Bild: dpa)

RHEINBACH/MECKENHEIM – Für einige ist die Haltung des Meckenheimer Ex-Pfarrers Michael Jung im Kampf gegen seine Amtsenthebung konsequent, für andere schlicht starrköpfig. Auf jeden Fall bleibt er auch nach mittlerweile zwei Jahre dauernder Auseinandersetzung mit dem Kölner Erzbistum streitbar. Gestern hat der 45-Jährige, der bereits im Dezember 2008 vom Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner des Amtes enthoben worden war und seither juristisch dagegen vorgeht, vor dem Rheinbacher Amtsgericht einen Vergleich in der Räumungsklage der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer gegen ihn abgelehnt. Der Ex-Pfarrer soll das Pfarrhaus räumen. Ende März will Amtsrichter Dr. Alexander Post seine Entscheidung verkünden.

"Hier geht es nicht um die Wohnung, sondern um das Dienstverhältnis", machte Rechtsanwalt Joachim Heinle für seinen Mandanten Michael Jung grundsätzlich klar. Mit einem Urteil vor dem Amtsgericht würde zivilrechtlich in kirchliche Zuständigkeiten eingegriffen, andererseits würden kirchliche Entscheidungen "einfach übernommen". Heinle hob damit auf die Entscheidung des Erzbistums ab, "die Zuweisung der Wohnung zu beenden". Hier liege auch das Grunddilemma: Entweder würden Kirche und Staat getrennt, oder das weltliche Gericht müsste eine Überprüfung des Dienstverhältnisses vornehmen.

"Die Kirche hat das Recht auf einen eigenständigen Rechtszug", hielt Rechtsanwalt Gernot Lehr entgegen, der die katholische Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer als Klägerin im Streit ums Pfarrhaus vertritt.

"Ich möchte kein Urteil, das Ihnen auf die Füße tritt", machte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Post an Jung gerichtet deutlich. Aus Posts Sicht ist der Sinn einer Dienstwohnung allerdings - in diesem Streitfall das Meckenheimer Pfarrhaus an der Hauptstraße 86 -, "dass derjenige, der dort arbeitet, auch dort wohnt". Michael Jung ist aber zum 1. Juli 2010 vom Erzbistum in den Ruhestand versetzt worden. Der Richter plädierte für eine Einigung auf dem Vergleichswege "mit einer angemessenen Räumungsfrist". "An solch einer Frist soll es nicht scheitern", signalisierte Gernot Lehr - musste aber telefonisch die Zustimmung des Bistums einholen.

Er habe schon mehrere Vorschläge gemacht, wie er das Pfarrhaus schnellstmöglich räumen könne, erklärte Michael Jung, aber keine Reaktion bekommen. Außerdem sei die Klägerin gar nicht präsent, denn es sei ein Streit zwischen ihm und dem Erzbistum.

Er wolle "die große Lösung", hielt der Vorsitzende Richter Jung entgegen, er müsse sich hier aber mit der kleinen zufrieden geben. Post: "Man kann jetzt entweder aufeinander losgehen oder eine angemessene Lösung finden." Sollte Jung in Berufung gehen, ziehe sich das Verfahren auf jeden Fall drei bis vier Monate hin, und auch bei den Kosten könnte eine "harmonische Lösung gefunden werden". Nach kurzer Beratung zeigte sich aber: Michael Jung lehnt den Vergleich ab. Der hätte so ausgesehen: sechs Monate Zeit zum Auszug, und jeder übernimmt seine Kosten.

Um den Grundsatzstreit, ob ein weltliches Gericht in einen internen Kirchenstreit eingreifen kann und soll, ging es bei Michael Jung schon einmal. Und zwar im August 2008: Per Proklamandum, also einer Bekanntmachung im Gottesdienst, hatte das Erzbistum die Gemeinde über Jungs Amtsenthebung unterrichten wollen. Der hatte dagegen eine einstweilige Verfügung erwirkt, so dass das Proklamandum nicht verlesen werden durfte. Das Bistum klagte dagegen. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Rheinbach einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.

Als erheblichen Affront hatte das Bistum angesehen, dass Jung eine im Frühjahr 2008 angesetzte bischöfliche Visitation im Dekanat "verweigert hat". Zudem, und das wiegt wohl schwerer, habe Jung das Erzbistum Köln der Veruntreuung bezichtigt. Entschieden ist Michael Jung stets gegen die Vorwürfe vorgegangen, hatte mit der Apostolischen Signatur das höchste Gericht des Vatikans angerufen und Strafanzeige gegen den Kölner Erzbischof und Generalvikar Dominik Schwaderlapp gestellt. Nach Ansicht von Jung hätten sie die Amtsenthebung auf gefälschte Unterlagen - gemeint ist eine aus Jungs Sicht manipulierte Zeitungsveröffentlichung - gegründet. Zwar hat Rom sein Ansinnen mittlerweile zurückgewiesen, aber weil über die beiden Strafanzeigen immer noch nicht kirchenintern entschieden worden sei, bleibt Jung hartnäckig. Die Räumungsklage, sagt er, "ist nur ein Ersatzgefecht".