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Wiederaufbau-FondsDie Fluthilfe-Frist endet in gut einem Monat

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Der Euskirchener Charleviller Platz im Juli 2021: Müllberge türmen sich auf.

Gigantische Müllberge türmten sich nach der Flut auf. Damit Menschen nicht vor dem Nichts stehen, wurde der Wiederaufbau-Fonds eingerichtet. Mittel daraus können noch bis zum 30. Juni beantragt werden. Rocco Bartsch

Knapp fünf Jahre nach der Katastrophe im Kreis Euskirchen können noch Mittel aus dem Wiederaufbau-Fonds beantragt werden.

Fast fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 suchen im Kreis Euskirchen noch immer Menschen Hilfe. Während die Frist für Erstanträge auf staatliche Fluthilfe am 30. Juni endet, werden die Beratungen auch darüber hinaus angeboten. „Jetzt merken viele erst, dass die Zeit abläuft“, sagt Berater Carsten Carstens. Die Termine seien bis Ende Juni komplett ausgebucht – grundsätzlich zumindest. „Wir werden weiter unterstützen. Wichtig ist, dass der Erstantrag gestellt wird, dass es eine ID gibt. Unterlagen können wir dann noch nachreichen“, so Carstens.

Doch nicht alle, die aktuell einen Termin gebucht haben, haben noch keinen Antrag auf Fluthilfe gestellt. Viele Betroffene kämpfen laut Carstens bis heute mit Versicherungen, fehlenden Rechnungen oder komplizierten Verwendungsnachweisen. Manche haben die Ereignisse emotional noch nicht verarbeitet. „Es gibt Menschen, die erst jetzt dazu in der Lage sind, sich überhaupt mit den Unterlagen zu beschäftigen“, berichtet Carstens.

Knapp 11.000 Beratungsgespräche zur Fluthilfe geführt

Fast 11.000 Beratungsgespräche wurden laut Achim Blindert, Wiederaufbaukoordinator des Kreises, seit der Flut geführt – im Kreishaus, im Hilfszentrum Schleidener Tal oder wie derzeit im Büro des ASB an der Veybachstraße in Euskirchen. Die Berater helfen beim Ausfüllen der Anträge, beim Hochladen von Unterlagen und bei Rückfragen der Bezirksregierung. Häufig sitzen sie deutlich länger als eine Stunde mit den Betroffenen zusammen. „Die Fälle sind teilweise extrem komplex“, sagt Heinrich Dibbern, der ebenfalls seit Jahren berät: „Aber wir versuchen immer, mit einer Lösung aus dem Gespräch zu gehen.“

Die Gründe, warum manche erst jetzt Hilfe beantragen, seien unterschiedlich und reichen von Problemen mit der Versicherung bis zu psychischer Überforderung. Dibbern schildert den Fall einer Mutter, die bei der Flut ihre Tochter verlor: „Allein die Aufforderung, Fotos oder Rechnungen herauszusuchen, hat sie zusammenbrechen lassen.“ Hinzu komme, dass viele Nachweise schlicht nicht mehr existieren.

Rechnungen lagen in Kellern, die überflutet wurden. Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte wurden direkt nach der Katastrophe entsorgt – oft ohne Fotos. „Damals hatten die Leute andere Sorgen, als alles zu dokumentieren“, sagt auch Blindert. Entsprechend wichtig sei die Unterstützung durch die Berater. „Wir können uns nicht oft genug bei den Antragsstellerhelfern bedanken. Und weil es mit dem Erstantrag nicht endet, werden wir die Unterstützung mindestens bis Ende des Jahres weiterlaufen lassen“, so Blindert.

Die Erfahrung der Berater im Kreis Euskirchen spielt eine große Rolle

Besonders schwierig sei für viele vor allem zu Beginn die Bürokratie gewesen. Die Anforderungen seien hoch. Teilweise müssten Schäden detailliert nachgewiesen werden, selbst wenn es nur um eine Eigenbeteiligung von maximal 5000 Euro gehe, nachdem die Schäden von der Versicherung reguliert wurden. „Viele fallen aus allen Wolken, wenn sie merken, was alles dokumentiert werden muss“, sagt Carstens.

Carsten Carstens sitzt an einem Schreibtisch, hinter ihm an eine Fensterbank gelehnt steht Heinrich Dibbern.

Bei den Anträgen zur Wiederaufbauhilfe beraten Carsten Carstens (l.) und Heinrich Dibbern Betroffene seit vielen Jahren.

Die Erfahrung der Berater spielt eine große Rolle. Manche Formulierung kann entscheidend sein. „Wenn jemand Terrassenmöbel schreibt, wird das als Hausrat anerkannt. Bei Gartenmöbeln kann es Probleme geben, weil sie nicht zum Hausrat gehören“, erklärt Carstens. Solche Erfahrungen habe man sich in den vergangenen fast fünf Jahren erarbeitet. Der eine oder andere Antragssteller wisse gar nicht, ob etwas zum Hausrat oder zum Gebäude gehört. Auch er habe sich im Internet bei Versicherungen schlaugemacht und für sich eine Checkliste erarbeitet.

Trotz aller Kritik an komplizierten Verfahren berichten die Berater   von positiven Erfahrungen mit der Bezirksregierung. So seien Lösungen im Sinne der Betroffenen gefunden worden – etwa, wenn Unterlagen rekonstruiert oder Gutachten nachträglich anerkannt wurden.

Bei den Helfern ist der Ärger über Fluthilfebetrüger groß

Es gibt jedoch auch Schattenseiten. Dibbern und Carstens ärgern sich massiv über die Fluthilfebetrüger. Oder über Anträge, die zumindest fragwürdig wirkten. Carstens erinnert sich an einen Antragsteller mit mehreren Immobilien, dessen Schadenssumme zunächst auffällig niedrig angesetzt worden sei – und zwar unterhalb der Summe, ab der ein Gutachten Pflicht ist. Da die Gleichheit der Summen verdächtig erschien, verlangte die Genehmigungsbehörde die Gutachten.

Als die Unterlagen anschließend eintrudelten, seien die Summen deutlich höher gewesen. Auch das, so Carstens, habe ausgesprochen verdächtig gewirkt. Da es sich aber um einen staatlich anerkannten Gutachter gehandelt habe, habe man nichts machen können – trotz komischem Gefühl im Magen. Die eigentliche Prüfung liege schließlich bei der Bezirksregierung. Wie der Fall ausgegangen sei, wisse er nicht, sagt Carstens.

Für viele Berater ist die Arbeit mehr als ein Ehrenamt

Für viele Berater ist die Arbeit längst mehr als nur ein Ehrenamt. Carstens ist seit acht Jahren Rentner und berät gerne: „Wenn hier Menschen sitzen und anfangen zu weinen, dann kann man nicht einfach sagen: Das ist jetzt nicht mehr mein Problem.“ Unterstützung erhalten die Berater des Kreises dabei von Wohlfahrtsverbänden – auch bei Hilfen, die weit über den Papierkram hinausgehen.

Direkt neben den Beratungsräumen sitzen Ansprechpartner, die Flutopfer emotional begleiten können. „Das ist unglaublich wichtig“, sagt Dibbern: „Viele brauchen nicht nur Hilfe beim Antrag, sondern jemanden, der ihnen zuhört.“ Entsprechend glücklich ist man beim Kreis über die Möglichkeit, die Räume des ASB nutzen zu können. „Hier sitzt jemand nur eine Tür weiter, der seine Expertise einbringt, wenn es über den Wiederaufbauantrag hinausgeht“, so Carstens. Die kurze Entfernung sei Gold wert.

Neben der eigentlichen Fluthilfe rückt inzwischen auch die Vorsorge stärker in den Fokus. Schutzmaßnahmen wie Flutschotts oder spezielle Fenster werden weiterhin gefördert – auch über die Wiederaufhilfe. Entsprechend können Flutbetroffene auch diese Anträge mithilfe der Experten stellen. Trotz der Belastungen ziehen die Beteiligten ein positives Fazit. Betroffene kommen zuweilen vorbei, um Danke zu sagen. Ein Ehepaar aus Weilerswist sei 23 Mal zur Beratung erschienen und habe nach erfolgreichem Abschluss vorbeigeschaut. „Das bleibt hängen“, sagt Carstens: „Dann weiß man, warum man das macht.“


Bis Ende April 10.970 Beratungen

Das Beratungsangebot zur Hochwasserhilfe soll bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden. Die Beratung findet im Büro des ASB in Euskirchen statt. Ansprechpartner sind montags Heinrich Dibbern, dienstags Ulli Ley und freitags Carsten Carstens. Insgesamt stehen pro Woche 21 Beratungstermine zur Verfügung. Termine können unter Tel. 02251/15-8850 gebucht werden. Unterstützt wird das Projekt „mobile Hochwasserhilfe“ von Johannitern, Caritas, ASB und dem Kreis.

Die Nachfrage bleibt hoch: Zwischen Januar und April wurden 311 Beratungen durchgeführt, die Auslastung lag im Schnitt bei 96 Prozent. Seit 2021 wurden insgesamt 10.970 Beratungen durchgeführt. 9430 Anträge auf Wiederaufbauhilfe sind bisher aus dem Kreis Euskirchen eingegangen. Davon sind 97,9 Prozent abschließend bearbeitet. 8043 Anträge wurden bewilligt, die Fördersumme liegt bei rund 353 Millionen Euro.


Mehr als eine Milliarde Euro für Wiederaufbau der Kommunen

Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 konnten Privathaushalte sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft in NRW Aufbauhilfen nach der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ beantragen. Von dieser Möglichkeit haben bislang 27.642 antragsberechtigte Personen Gebrauch gemacht.

Bis Ende 2025 wurden nach Angeben des Heimatministeriums   insgesamt 23.744 Anträge bewilligt. 1888 Anträge wurden abgelehnt, während 875 Antragsteller ihre Anträge selbst zurückgezogen haben. Insgesamt sind damit 27.127 Anträge abschließend bearbeitet, was einer Quote von rund 98 Prozent entspricht.

Im Kreis Euskirchen summiert sich das bislang bewilligte Fördervolumen für Privathaushalte und die Wohnungswirtschaft auf rund 353 Millionen Euro. Den größten Anteil daran hat die Stadt Euskirchen mit rund 124,3 Millionen Euro an bewilligten Hilfen. Auch Bad Münstereifel und Schleiden gehören zu den besonders stark betroffenen Kommunen: In Bad Münstereifel wurden rund 62,7 Millionen Euro bewilligt, in Schleiden etwa 60 Millionen Euro.

Weilerswist erhielt rund 31,4 Millionen Euro, Zülpich 16,9 Millionen

Weitere Fördermittel flossen nach Weilerswist mit rund 31,3 Millionen Euro sowie nach Kall mit etwa 20,6 Millionen Euro und Mechernich mit rund 19,8 Millionen Euro. Für Zülpich wurden Hilfen in Höhe von etwa 16,9 Millionen Euro bewilligt. Deutlich geringere Summen entfallen auf kleinere Kommunen im Kreisgebiet: Antragsteller aus Nettersheim erhielten rund 3,8 Millionen Euro, aus Blankenheim etwa 2,9 Millionen und aus Dahlem rund 1,3 Millionen Euro.

Neben Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen fließen auch umfangreiche Fördermittel in den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur. In diesem Förderbereich sind bislang insgesamt 642 Anträge eingegangen. Davon wurden 583 abschließend bearbeitet. Die bisher ausgezahlte Fördersumme beläuft sich auf rund 1,13 Milliarden Euro. Entsorgungskosten sind in dieser Summe nicht enthalten.

Ein erheblicher Teil der Mittel fließt in den Wiederaufbau im Kreis Euskirchen. Besonders hohe Beträge entfallen auf die massiv betroffenen Städte Schleiden und Bad Münstereifel. Für Schleiden wurden bislang rund 232,2 Millionen Euro ausgezahlt, für Bad Münstereifel etwa 227,3 Millionen Euro. Auch der Kreis Euskirchen selbst erhält umfangreiche Fördermittel für eigene Infrastrukturmaßnahmen. Hier beläuft sich die Auszahlungssumme aktuell auf rund 224,7 Millionen Euro.

620 Verdachtsfälle auf Fluthilfebetrug

Weitere größere Beträge flossen in die Stadt Euskirchen: Bislang wurden etwa 132,3 Millionen Euro für den Wiederaufbau bewilligt und ausgezahlt. Nach Kall flossen rund 104,9 Millionen Euro sowie nach Mechernich etwa 33 Millionen Euro und Nettersheim rund 32,1 Millionen Euro. Dahlem erhielt rund 23,5 Millionen Euro und Blankenheim etwa 18,4 Millionen Euro. In Hellenthal wurden bislang rund 16,3 Millionen Euro ausgezahlt, in Weilerswist etwa 14,9 Millionen Euro und in Zülpich rund 12,5 Millionen Euro.

620 Fälle mit Betrugsverdacht wurden bislang im Zuge der Antragsbearbeitung festgestellt. In 337 dieser Fälle waren bereits Fördermittel in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro bewilligt worden. Ein Großteil der Vorgänge wurde an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Die weiteren Ermittlungen liegen damit bei Polizei und Justiz.

Verdachtsfälle werden einzeln geprüft

Die Hinweise werden überwiegend von den Bewilligungsbehörden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, die anschließend auf Grundlage der übermittelten Informationen ermitteln. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung organisiert hierzu regelmäßig einen Austausch zwischen Staatsanwaltschaften und Bewilligungsbehörden. In Verdachtsfällen wird der Sachverhalt jeweils einzeln geprüft. Bis zur endgültigen Klärung werden aus dem Aufbauhilfefonds 2021 keine weiteren Auszahlungen vorgenommen.

Darüber hinaus werden weiterhin organisatorische und technische Maßnahmen eingesetzt, um mögliche Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen oder einzudämmen. So prüfen die Bewilligungsbehörden beispielsweise gezielt Bewilligungen, bei denen mehr als ein Jahr nach der ersten Abschlagszahlung keine weiteren Aktivitäten erfolgt sind.


Für die Checkliste

Wer Wiederaufbauhilfe beantragen möchte, muss verschiedene Unterlagen und Informationen bereithalten. Zwingend erforderlich sind zunächst eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass. Die Steuer-Identifikationsnummer wird ebenfalls benötigt. Bei Unternehmen ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich. Ohne diese Angaben kann der Antrag nicht abgeschlossen werden. Wer Hausratsschäden geltend machen möchte, benötigt zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummern aller weiteren im Haushalt gemeldeten Personen.

Eigentümer und Vermieter müssen zudem Grundstücksdaten wie Gemarkung, Grundbuchblatt sowie Flur- und Flurstücknummer angeben. Ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro ist bei nicht elementarversicherten Antragstellern ein Schadensgutachten erforderlich. Versicherte müssen dagegen ihre Versicherungsunterlagen, Schadensdokumentationen und die Regulierung der Versicherung einreichen. Das Gutachten kann notfalls auch nachgereicht werden.

Nachweise über erhaltene Soforthilfen, Spenden oder andere Förderungen müssen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Ebenfalls wichtig sind Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder Genehmigungen. Bei einer denkmalgeschützten Immobilie wird zudem eine Bescheinigung der Denkmalbehörde benötigt. Wer Mietausfälle geltend macht, muss entsprechende Nachweise über vermieteten Einheiten und ein Kostengutachten vorlegen.