InfrastrukturPlanung für A1 im Kreis Euskirchen geht weiter

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Ein Schild auf der Autobahn zeigt die Ausfahrt nach Blankenheim an.

Mitte des Jahres könnte der Lückenschluss für die A1 in Planung gehen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand zeigt sich optimistisch, dass der Lückenschluss für die A1 ab Mitte des Jahres in Planung geht.

Mit der geplanten Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens zum Lückenschluss der A1 für den ersten Bauabschnitt von Blankenheim nach Lommersdorf ist dem FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand zufolge ab Mitte 2023 zu rechnen.

„Es wäre sehr wünschenswert, wenn auch die Partei von NRW-Verkehrsminister Krischer endlich ihre ideologischen Scheuklappen ablegen würden, damit die sowohl für den Klimaschutz als auch für die Mobilität der Menschen erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen bei der Infrastruktur durchgeführt werden können“, erklärte der Gemünder.

Mehr Tempo beim Bau zentraler Infrastrukturen

Ob Autobahn, Gleis oder Windrad – überall brauche es mehr Tempo beim Bau zentraler Infrastruktur, so Herbrand. Durch den Beschluss des Bundestages in der vergangenen Woche werde ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot für besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben eingeführt und Gerichte könnten diese Projekte endlich prioritär bearbeiten und müssten sie nicht wegen heilbarer Fehler im Verwaltungsverfahren stoppen.

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„Das Ziel einer Halbierung der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren rückt durch das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz in greifbare Nähe“, so Herbrand. So könnten auch Hochwasserschäden zügiger beseitigt werden. Zudem sei das Versprechen des Bundesverkehrsministeriums, den bereits im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans befindlichen A1-Lückenschluss mit Maßnahmen zur Beschleunigung dieses Projektes gezielt voranzutreiben, ein gutes Signal.

Kritik an CDU und Grüne

„Das Bundesverkehrsministerium bestätigt zudem, dass im Rahmen der regelmäßigen Bedarfsplanüberprüfung für Schiene, Straße und Wasser nicht über einzelne Baumaßnahmen entschieden wird, sondern die gesamte Verkehrsentwicklung betrachtet wird“, erklärt Herbrand: „Es erfolgt also im Rahmen der Bedarfsprüfung auch keine von der CDU herbei fantasierte oder den Grünen herbei gewünschte Änderung der Dringlichkeitseinstufung von geplanten Baumaßnahmen.“ (sch)

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