Schutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gehegewild gegen Angriffe von Wölfen werden jetzt im ganzen Land gefördert.
NutztierrisseIm Wolfsgebiet Eifel gibt's Entschädigung nur noch bei vorhandenem Grundschutz

Schafe gehören zu den Nutztieren, für die das Land Schutzmaßnahmen gegen Angriffe von Wölfen finanziert.
Copyright: Thorsten Wirtz
Seit dem 13. August gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Förderrichtlinie zum Schutz vor Wölfen. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (Lanuk) mitteilte, werden Herdenschutzmaßnahmen für Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie mit Gehegewild nun im kompletten Landesgebiet gefördert. Rinder und große Pferde gehören als sogenannte wehrhafte Nutztiere nicht dazu.
Um Tierhaltungen wolfsabweisend zu gestalten, werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasse dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.
Im Eifeler Wolfsgebiet ist die Übergangsfrist abgelaufen
Landesweit werden die Halter wie bisher weiterhin nach Rissen von Haus- und Nutztieren entschädigt. Allerdings ist mit Einführung der landesweiten Förderung von Schutzmaßnahmen nach einer Übergangszeit von einem Jahr Voraussetzung für eine Entschädigung, dass der Herdenschutz umgesetzt wurde.
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Der Abschuss von Wölfen ist reine Symptombekämpfung und löst keine strukturellen Probleme.
Und in den ausgewiesenen „Wolfsgebieten“ sei die Übergangszeit bereits abgelaufen. Hier werde ein Schaden nur noch bei Vorhandensein eines Grundschutzes ausgeglichen. Zum Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn gehören Schleiden und Hellenthal (sowie Monschau, Roetgen und Simmerath). Darüber hinaus gibt es eine Pufferzone, zu der im Kreis Mechernich, Blankenheim, Dahlem, Kall und Nettersheim sowie im Kreis Düren Heimbach, Nideggen, Hürtgenwald, Kreuzau und Langerwehe gehören.
Der BUND in NRW begrüßt die Neuregelung
Der BUND begrüßt die landesweite Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Er sehe darin einen Schritt in die richtige Richtung, heißt es in einer Pressemitteilung. Der konsequente Schutz von Weidetieren sei der entscheidende Schlüssel, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf langfristig konfliktarm zu gestalten.
Was wir neben einer leichteren Entnahme von Problemwölfen endlich brauchen, ist eine aktive Regulierung des Wolfsbestandes.
Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Dass das Land NRW nun den flächendeckenden Herdenschutz fördert, ist ein gutes Signal. Es zeigt, dass nachhaltiger Artenschutz nur mit präventiven Lösungen gelingt und nicht mit populistischen Abschussforderungen. Der Abschuss von Wölfen ist reine Symptombekämpfung und löst keine strukturellen Probleme.“
Nur wer bei den Ursachen ansetze, werde langfristig tragfähige Lösungen finden und schaffe so Vertrauen, Sicherheit und Akzeptanz. Herdenschutz sei der Schlüssel für ein konfliktarmes Miteinander mit dem Wolf. Daher sei es unbedingt notwendig, dass die Förderrichtlinie inhaltlich überarbeitet werde, um so auch laufende Kosten, die durch Mehraufwand entstehen, übernehmen zu können.
Rheinischer Landwirtschaftsverband fordert Nachbesserungen
Als halbherzig kritisiert der Rheinische Landwirtschaftsverband die Neuregelung. Die Förderung sei begrenzt auf Kosten für investive Maßnahmen. Ausdrücklich nicht zuwendungsfähig seien im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen Folgekosten für Aufbau und Unterhaltung von Schutzzäunen sowie für Futter, Versicherung und Tierarzt bei Schutzhunden. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, sagte Erich Gussen, Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbands.
Und: „Tierhaltung auf der Weide ist mit Herdenschutzmaßnahmen allein nicht zu sichern, viel zu oft wurden Schutzzäune inzwischen von Wölfen überwunden. Was wir neben einer leichteren Entnahme von Problemwölfen endlich brauchen, ist eine aktive Regulierung des Wolfsbestandes.“