Ärger um Entwässerung der A1Zunehmende Gefahr von Hochwasser an Urft und Genfbach

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Noch immer ist die Situation der Ableitung des Regenwassers der A1 bei Engelgau nicht geklärt.

Noch immer ist die Situation der Ableitung des Regenwassers der A1 bei Engelgau nicht geklärt.

Nettersheim – Von wegen „Was lange währt, wird endlich gut“. Seit vielen Jahren bemüht sich die Gemeinde Nettersheim, mit der jeweils zuständigen Behörde das von der Autobahn abgeleitete Regenwasser in den Griff zu bekommen. Eigentlich sah es da auch bereits ganz gut aus, doch nun, so teilte Nettersheims Bürgermeister Norbert Crump (CDU) in der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde mit, habe sich alles verändert.

Grund dafür ist die Neugründung der Autobahn GmbH. Seit Anfang dieses Jahres ist die Verwaltung aller Autobahnen in Deutschland dem bundeseigenen Unternehmen übertragen worden.

Andere Ansprechpartner

Somit hat sich auch der Ansprechpartner geändert: Nicht mehr Straßen NRW ist für die Entwässerung der durch das Gemeindegebiet führenden Trasse zuständig, sondern das bundesweit agierende Unternehmen.

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Einleitungen

Beim Bau der Autobahn 1 wurden 1976 mehrere Einleitungen genehmigt. Rund 60 Liter pro Sekunde dürfen in den Mühlbach eingeleitet werden, 68,6 Liter pro Sekunden in den Salzbach und 228,9 Liter pro Sekunde in einen namenlosen Vorfluter, der, wie die anderen beiden Bäche, in den Genfbach mündet. 25,7 Liter pro Sekunde kommen maximal aus dem 2015 gebauten Regenrückhaltebecken an der B 51. (sev)

Seit dem Jahr 2015 warten die Nettersheimer Bürger auf Antworten. Damals ging es eigentlich um den Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B 51. Damit wurde die bisherige Entwässerung in Richtung Ahr zum Genfbachtal hin geändert. Vor allem die Anwohner des Genfbaches beklagten damals immer wiederkehrende Hochwasser, die nun fortan kommen sollten. Dabei geriet die Entwässerung der Autobahn ins Visier. Über mehrere Einläufe wird das Regenwasser von der Autobahn in Richtung Genfbach geleitet und erhöht damit die Wassermengen, die in Richtung Nettersheim fließen.

Planfeststellung seit 2015 nicht mehr gültig

1976 wurden die Einleitungen vom Land NRW genehmigt. Allerdings, so äußerte Frank Fritze vom Kreis Euskirchen im März 2015, seien die Ansätze der Planfeststellung mittlerweile nicht mehr gültig, da bei einem Umbau der bis dahin bepflanzte Mittelstreifen betoniert worden sei. „Da sind zehn Hektar versiegelte Fläche dazugekommen“, sagte er damals.

Auf eine kleine Anfrage in der Sache hatte im Jahr 2015 das Verkehrsministerium ebenfalls geantwortet, dass die Einleitungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprächen. Gemeinsam mit Straßen NRW war eine Studie von einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben wurde, bei der mögliche Maßnahmen aufgelistet wurden. Auch hatte die Straßenbaubehörde des Landes angesichts der Wasserqualität eine Vorklärung der Ableitungen selbst vorgeschlagen.

Ernüchterndes Gespräch

Doch wie nun Bürgermeister Crump im Bauausschuss mitteilte, liegen die Dinge nun anders. Mittlerweile habe ein Gespräch mit den zuständigen Personen der Autobahn GmbH stattgefunden. „Es war ernüchternd“, sagte er unmissverständlich. Die bisherigen Absprachen würden keine Rolle mehr spielen, da auf politischen Beschluss ein bundesweites Niederschlagskonzept erstellt werde.

„Schon jetzt ist klar, dass diese Maßnahmen dann keine Priorität haben werden“, kündigte er an. Die Gemeinde könne sich das fast nicht bieten lassen. Mit einem Rechtsbeistand solle überlegt werden, andere Wege zu gehen. „Die Bürger warten jetzt mehrere Jahre“, mahnte Guido Kurth (CDU). Unmut mache sich breit, wenn immer wieder Wasser in die Häuser laufe. „Wir sollten voranschreiten und eigene Schutzmaßnahmen definieren“, forderte er.

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Das sei der richtige Ansatz, so Bürgermeister Norbert Crump. Vom Gedanken, die Autobahn sei kausal für Hochwasser verantwortlich, müsse man sich verabschieden. Er wolle sich mit der IG Genfbach abstimmen und Maßnahmen in Angriff nehmen, damit die Menschen an Genfbach und Urft merken, dass sich etwas tue.

Franz-Josef Hilger (UNA) äußerte Genugtuung, dass man nun der Forderung seiner Partei, juristische Mittel wahrzunehmen, endlich nachkomme. Er hoffe, dass Ankündigungen Taten folgen würden.

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