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Weitere Taten nicht ausgeschlossenBergneustädter kommt nach Brandstiftung in Psychiatrie

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Prozessakten liegen in einem Saal an einem Landgericht auf einem Tisch.

Ein 37 Jahre alter Bergneustädter saß am Landgericht Köln auf der Anklagebank.

Nach ausgiebiger Beratung hatte der Richter verkündet, dass der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Im Prozess gegen einen 37-jährigen Bergneustädter wegen schwerer Brandstiftung wurde das Verfahren am Kölner Landgericht mit der Befragung der Freundin des Angeklagten und dem Ergebnis des psychiatrischen Gutachters fortgeführt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sahen danach die Voraussetzung für die Unterbringung des Angeklagten als gegeben.

Nach ausgiebiger Beratung verkündete der Vorsitzende Richter Stephan Aderhold, dass der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Er ließ die gesamte Krankengeschichte Revue passieren bis zu dem Brandtag, an dem der Mann zuvor zwei Lagerfeuer in seinem Zimmer entfacht hatte, die allerdings von Mitbewohnern gelöscht werden konnten. Aderhold betonte, dass der Bergneustädter aufgrund seiner Erkrankung zwar nicht für die schwere Brandstiftung verantwortlich gemacht werden könne, die Allgemeinheit jedoch durch dessen Unterbringung geschützt werden müsse.

Angeklagter drohte Familie mit Splitterbomben und Flammenwerfer 

Zuvor hatte der Gutachter gesagt, dass der Bergneustädter erstmals vor knapp 20 Jahren während seiner Militärzeit mit Verdacht auf eine drogeninduzierte Psychose in eine Klinik eingeliefert wurde. Bald darauf musste er erneut behandelt werden, nachdem er seiner Familie mit Splitterbomben und einem Flammenwerfer gedroht hatte. Maßgeblich für seine aktuelle gesundheitliche Entwicklung sei jedoch eine Amphetaminvergiftung vier Jahre später gewesen, die zu einem Multiorganversagen führte, in deren Verlauf er reanimiert werden musste und sich eine Hirnschwellung ausbildete.

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Sein Verhalten sei von fehlender Krankheitseinsicht und Größenwahn geprägt. Die Zeit in der Obdachlosenunterkunft ohne Betreuung und Medikation habe den Mann massiv überfordert. Er ordnete dessen Krankheit als ursächlich für die Tat ein und gab keine gute Behandlungsprognose aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft. In seinem jetzigen Zustand seien weitere, ähnlich gelagerte Taten nicht auszuschließen.

Die Freundin berichtete, dass sie den Mann 2021 in einer Klinik in Marienheide während ihrer eigenen Behandlung kennengelernt habe. Zu seiner Krankheit sagte sie, dass ihr die Diagnose Schizophrenie bekannt sei, doch habe das kaum Auswirkungen im Alltag: „Er schafft immer wieder den Ausstieg.“ Und für die Tat sei ihr Verlobter nicht verantwortlich: „Da war schwarze Magie im Spiel.“

Der Staatsanwalt sah die Voraussetzungen für die Unterbringung nach einer rechtswidrigen Tat unstreitig gegeben. Er forderte eine stationäre Aufnahme, da weiterhin eine Wiederholungsgefahr bestehe. Die Verteidigerin schloss sich diesem Antrag an, auch wenn ihr Mandant eine Freilassung verlangt habe: „Er braucht Schutz und Stabilität – zumindest in der näheren Zukunft.“

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