Oberberg – Im Mai erklärte Monsignore Josef Scherer aus Engelskirchen-Hardt, selbst Diözesanrichter im Erzbistum Köln, in dieser Zeitung das Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit einer katholischen Ehe. Jetzt sprach er mit Frank Klemmer über die Änderung durch den Papst.
Was bedeuten die Erlasse von Papst Franziskus?
Der Verzicht auf eine zweite Instanz, die die Entscheidung bestätigen muss, kann sicher zu einer zeitlichen Verkürzung des Verfahrens führen. Zudem bleibt für den Nichtigkeitskläger, der in erster Instanz scheitert, jetzt immer noch die Möglichkeit eines Berufungsverfahrens. Einerseits wird von den Richtern in der ersten Instanz jetzt noch mehr Sorgfalt verlangt. Andererseits haben wir hier in Köln dafür auch mehr Zeit, weil wir uns ja nicht mehr wie bisher als zweite Instanz um Fälle aus den Diözesen Aachen, Essen, Limburg, Trier und Münster kümmern müssen.
Wie lange dauern denn bisher die Verfahren zur Feststellung der Ehenichtigkeit in den beiden Instanzen?
Das kommt ganz auf die Beteiligten an und darauf, ob ein möglicher Gutachter seine Arbeit in zwei bis drei Monaten abschließen kann. In der Regel dauert es aber bis zu einem Urteil in erster Instanz etwa ein bis zwei Jahre, in zweiter Instanz dann drei bis vier Monate.
Wie kommt es dann zu Fällen wie dem von Prinzessin Caroline von Monaco, bei dem es mehr als zehn Jahre gedauert hat?
Das ist der Prominenten-Malus. In Fällen, die eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit genießen, arbeiten die Richter einfach noch mal sorgfältiger.
Was ändert sich mit den Erlassen noch?
Erstaunlich ist, dass in bestimmten Konstellationen nun auch der Bischof persönlich entscheiden soll. Das wundert mich deshalb, weil er im Gegensatz zu den im kanonischen Recht besonders geschulten Richtern oft nicht über die dafür erforderliche Sachkenntnis verfügt und eigentlich auch noch genug andere Aufgaben hat.
Warum wird es denn dann so geregelt?
Damit soll wohl sein Hirtenamt gestärkt werden – die von Christus übertragene Aufgabe, die Glieder der Kirche in geistlichen Dingen durch Gesetze und Vorschriften zu leiten und auf den Heilsweg zu führen.
Wann treten die neuen Vorschriften in Kraft?
In diesem Fall dauert es drei Monate von der Verkündigung der Erlasse an. Das neue Recht gilt deshalb also ab dem 8. Dezember.
Manche sprechen jetzt von „Scheidung auf katholisch“. Kritisiert wird, dass Menschen, die zum Beispiel nach 20 Jahren auseinandergehen, es ablehnen, ihr Zusammenleben für „nichtig“ zu erklären. Was ist falsch an dem Eindruck?
Es geht ja nicht darum, eine Ehe, die solange gedauert hat und aus der Kinder hervorgegangen sind, auszulöschen. Das passiert aber auch nicht, selbst wenn ein Nichtigkeitsgrund festgestellt wird. Die Kinder zum Beispiel bleiben ehelich – auch nach kanonischem Recht. (red)