Pfarrer in MorsbachNeue Missbrauchsfälle sind schon verjährt

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Keine strafrechtlichen Folgen haben die neuen Vorwürfe für zwei Pfarrer.

Keine strafrechtlichen Folgen haben die neuen Vorwürfe für zwei Pfarrer.

Morsbach – Unter den vier Geistlichen, gegen die das Kölner Erzbistum am Montag Strafanzeige wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern erstattet hatte, war nach Informationen dieser Zeitung ein Priester, der in der heutigen Pfarreiengemeinschaft Morsbach, Friesenhagen und Reichshof-Wildbergerhütte tätig war.

Im Morsbacher Fall wird die Bonner Staatsanwaltschaft allerdings keine Ermittlungen aufnehmen, weil die jüngst zur Anzeige gebrachten Vorwürfe aus den 1990er Jahren stammten und damit aufgrund der reformierten Fristen heute als verjährt gelten. Das bestätigte Dr. Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb, so Buß, werde der Mann zu den Vorwürfen auch nicht vernommen. Der Beschuldigte selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Pfarrer soll sich an zwei Jungen vergangen haben

In diesem Fall ging es um einen heute 71 Jahre alten Geistlichen, der zwischen 1991 und 1996 unter anderem in der Lichtenberger Pfarrei St. Josef beschäftigt war. Weitere Stationen seiner Seelsorgetätigkeit waren im Rhein-Sieg-Kreis. Heute soll der Geistliche im Ruhestand seinen Wohnsitz im Rheinisch-Bergischen Kreis haben. Ihm war vorgeworfen worden, sich an zwei Jungen vergangen zu haben.

Wie die Staatsanwaltschaft Bonn auf Nachfrage ausdrücklich betonte, handelt es sich bei diesem „Morsbacher Fall“, den das Erzbistum jetzt gemeldet hat, ausdrücklich nicht um jenen Pfarrer, der schon im Jahr 2010 per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt worden war und der nach dem Bekanntwerden 2011 vom Erzbistum seiner kirchlichen Ämter enthoben wurde. Auch gegen diesen Mann soll es eine neue Anzeige gegeben haben – bearbeitet von der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft in Koblenz.

Auch dort seien wegen der Verjährung keine Ermittlungen aufgenommen worden, erklärte Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt. Der heute ebenfalls 71 Jahre alte Geistliche war im vergangenen August von einer heute 34-jährigen Frau aus dem Landkreis Altenkirchen angezeigt worden. Er soll 1993 und 1996 „sexuelle Handlungen“ an ihr als Kind ausgeübt haben, während er im dortigen Kreis arbeitete.

Vorwürfe bereits 2011 erhoben

Offiziell bestätigen, dass es sich um denselben Pfarrer handelt, möchte das Erzbistum Köln nicht. Es hatte aber schon mitgeteilt, dass „gegen den Priester bereits im Jahr 2011 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind“ erhoben wurden und „ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht gegen ihn über eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung“ ergangen sei.

Tatsächlich war der damals 64-Jährige, der zudem Vorsitzender des Katholischen Kirchengemeindeverbandes in Morsbach, Friesenhagen und Wildbergerhütte war, im August 2010 per Strafbefehl vom Amtsgericht in Betzdorf zu einer Strafe in dieser Höhe rechtskräftig verurteilt worden – wegen sexuellen Missbrauchs eines sechs- bis siebenjährigen Mädchens. Als die Verurteilung seinem Arbeitgeber, dem Erzbistum, im Februar 2011 bekanntgeworden war, enthob ihn die Kirche von allen Pflichten und untersagte ihm die Ausübung seiner priesterlichen Tätigkeit.

Damals, nach seiner Entlassung aus dem Pastoraldienst, hatte er öffentlich seine Reue erklärt. Die neuen Vorwürfe der heute 34-Jährigen soll der Mann aber nach Angaben des Kölner Erzbistums bestritten haben. „Eine Überprüfung in der Sache“ sei wegen der Verjährung nicht erfolgt.

Das gilt nach den Entscheidung der Staatsanwaltschaften nun für beide Pfarrer: Ob die Vorwürfe tatsächlich stimmen, wird von den Ermittlungsbehörden nicht mehr geklärt.

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