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L339Minister Krischer äußert sich zur Nümbrechter Situation

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Blitzsituation auf der L339 in Niederbröl, Fahrtrichtung Bröl.

Vor und hinter Niederbröl soll die Landesstraße L339 saniert werden.

SPD-Abgeordneter Gordan Durdas enttäuscht über die Antwort auf seine Kleine Anfrage im NRW-Landtag.

Nachdem sich der Waldbröler Jürgen Hennlein mit seinem Ärger über die aktuellen Zustände auf der L339 nach Düsseldorf gewandt hatte (wir berichteten), liegt nun die offizielle Antwort auf die kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Gordan Dudas vor. An den hatte sich der ehemalige langjährige SPD-Ratsherr und Ex-Ortsvereinsvorsitzende Hennlein mit seinem Anliegen gewandt.

Dass die L339 im Laufe des kommenden Jahres grundhaft erneuert werden soll, hatte der CDU-Landtagsabgeordnete für den Südkreis, Bodo Löttgen, schon vor zwei Wochen mitgeteilt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträger plane dann nicht nur eine Deckensanierung, sondern wolle die Straße grundhaft erneuern und auch die tieferen Schichten dort, wo erforderlich, erneuern. Das hatte Löttgen aus dem NRW-Verkehrsministerium erfahren.

Dass die dringliche Maßnahme trotz der groß angekündigten zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen nicht in diesem Jahr im Rahmen der Erhaltungsprogramme saniert wird, ist daher enttäuschend.
Gordan Durdas, SPD-Landtagsabgeordneter

Gordan Durdas äußert sich enttäuscht: „Zwar wird die Sanierung nach dem medialen Druck und nach der Anfrage vorgezogen, jedoch erst für das kommende Jahr angekündigt. Dass die dringliche Maßnahme trotz der groß angekündigten zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen nicht in diesem Jahr im Rahmen der Erhaltungsprogramme saniert wird, ist daher enttäuschend, gerade für die Menschen vor Ort“, so der SPD-Politiker.

Durdas hatte in seiner kleinen Anfrage von der schwarz-grünen Landesregierung allerlei wissen wollen: unter anderem, welche konkreten Erkenntnisse über den Zustand der L339 der Landesregierung vorliegen, warum der Zustand ist, wie er ist, und welche Kenntnisse die Landesregierung über die Ausgestaltung der viel kritisierten unübersichtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der L 339 vorliegen.

Tempolimits „haben Bestand“

Die Antwort mit Datum vom 18. Mai, die der Redaktion vorliegt, trägt die Unterschrift des grünen NRW-Umwelt- und Verkehrsministers Oliver Krischer. Der schreibt: „Im Rahmen des strategischen Erhaltungsmanagements der Landesstraßen werden die sanierungsbedürftigen Straßenabschnitte landesweit anhand objektiver Kriterien priorisiert. Der Streckenabschnitt der L339 weist grundsätzlich einen sanierungsbedürftigen Zustand auf, so dass er in der Priorisierung der Erhaltungsmaßnahmen Berücksichtigung findet.“

Durch die letzte Winterperiode habe sich der Zustand der Straßenoberfläche aber so erheblich verschlechtert, dass nach einem gemeinsamen Ortstermin in Abstimmung zwischen oberbergischer Straßenverkehrsbehörde, Polizei Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) Geschwindigkeitsbeschränkungen als Sofortmaßnahme beschlossen worden seien. „Diese haben weiterhin Bestand“, schreibt der Minister.

Sobald die Witterung es zugelassen habe, habe Straßen.NRW mit der Verfüllung der Schlaglöcher begonnen – und werde das zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bis zur anstehenden Sanierung auch weiterhin tun. „Darüber hinaus wurde die Sanierung auf das kommende Jahr vorgezogen. Es ist vorgesehen, den gesamten Streckenabschnitt von der K15 bis zum Kreisverkehr (Im Langenbacher Siefen) der L339 zu sanieren. Im Rahmen der laufenden Planungen und Bauvorbereitungen werden aktuell weitere Bohrkerne zur Erstellung des Sanierungskonzepts entnommen.“

Auch zur Frage des SPD-Abgeordneten, inwieweit präventive Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. das Versiegeln von Rissen vor Wintereinbruch) in Nordrhein-Westfalen systematisch durchgeführt würden, gab es Antwort: „Alle Straßen in der Zuständigkeit von Straßen.NRW werden regelmäßig durch die Streckenwartung der Straßenmeistereien kontrolliert. Werden dabei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Befahrbarkeit festgestellt, werden passende Sicherungsmaßnahmen ergriffen – zum Beispiel eine kurzfristige Ausbesserung durch den Straßenbetriebsdienst.“