Im Bemühen um eine frei fließende Agger hat Friedrich Meyer vom BUND das Bundesumweltministerium eingeschaltet.
Post vom MinisteriumWasserkraftanlagen an der Agger sind „nicht obsolet“

Der Stau in Osberghausen wird im Herbst abgelassen.
Copyright: Torsten Sülzer (Archivfoto)
Das NRW-Umweltministerium hat sich erneut zur Zukunft der Agger positioniert. Anlass war ein Schreiben von Friedrich Meyer, Mitherausgeber des „Aggerbriefes“ der BUND-Regionalgruppe Köln, an Bundesumweltminister Carsten Schneider. Meyer wirbt in dem Schreiben beim Minister um die Aufnahme der Agger in den „Nationalen Wiederherstellungsplan 2030“. Das ist eine Liste von potenziell künftig freifließenden Flussstrecken, die derzeit bundesweit erstellt wird – in NRW vom Landesumweltministerium in Düsseldorf.
Berlin soll auf Ausstieg hinarbeiten
In diese Liste sollen nur Gewässer mit Querbauwerken aufgenommen werden, deren Nutzung „obsolet“ ist. Das trifft für die Agger aber nicht zu: Dort erzeugen bekanntlich vier Wasserkraftwerke Strom.
Genau das soll der Minister ändern, wenn es nach Meyer geht: „Wir bitten Sie, in Zusammenarbeit mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Betreiber der Wasserkraftanlagen an der Agger, den Aggerkraftwerken GmbH & Co. KG, auf einen Ausstieg aus der relativ geringen Stromgewinnung an der Agger, mit Ausnahme an der Aggertalsperre, hinzuarbeiten.“
Eine erneute Überprüfung und gegebenenfalls Festlegung weiterer zu entfernender Querbauwerke steht im Zuge der Aktualisierung der Wiederherstellungspläne im Jahr 2032 an.
Denn selbst wenn die Bezirksregierung Köln über das Wasserhaushaltsgesetz Mindestwasserstände und Durchgängigkeit erzwänge, bliebe das Sediment- und Geschiebeproblem zunächst ungelöst, argumentiert Meyer. Man würde also für viel Geld den gesetzeskonformen Zustand erreichen, „der gute ökologische Zustand für natürliche Flüsse im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Wiederherstellungsverordnung wäre indes auf lange Sicht nicht erreichbar“, warnt Meyer den Bundesminister.
Berlin bat das NRW-Umweltministerium unter Minister Oliver Krischer um die Beantwortung. Dort schrieb man, dass die Agger wegen der Wasserkraftnutzung nicht für eine Aufnahme in den Nationalen Wiederherstellungsplan 2030 in Frage kommt. „Eine erneute Überprüfung und gegebenenfalls Festlegung weiterer zu entfernender Querbauwerke steht im Zuge der Aktualisierung der Wiederherstellungspläne im Jahr 2032 an.“
Aber: Für die Erhöhung der Resilienz der Gewässer gegen die Folgen des Klimawandels sei eine weitestmöglich naturnahe Fließcharakteristik „und die Vermeidung negativer Auswirkungen von Staustrecken am jeweiligen Ort sowie der unterhalb gelegenen Gewässerstrecken/Wasserkörper notwendig“. Diese Aspekte würden seitens der Bezirksregierung Köln bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt.
Meyer entnimmt dieser Aussage, dass bis zum Jahr 2032 in Sachen „freifließende Agger“ durchaus noch etwas passieren könne und interpretiert sogar laut „Aggerbrief“: „Im Klartext muss man das so verstehen: Weg mit den schädlichen Stauanlagen – es lebe die frei fließende Agger! Danke, Minister Oliver Krischer!“.
Neben der gewässerökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer sind die Aspekte ,Hochwasserschutz durch naturnah gestaltete Rückhalteräume’ und ,Ersatzhabitate zur Unterstützung des Artenschutzes’ wichtig.
Der beim Aggerverband zuständige Abteilungsleiter Wim Dissevelt sagt auf Anfrage, dass erst im Jahr 2032 durch eine erneute Prüfung eine neue Festlegung getroffen werde. „Sollten sich in der Zwischenzeit Möglichkeiten ergeben, die Resilienz der Gewässer gegen die Folgen des Klimawandels zu erhöhen, so können diese im Rahmen der Bewirtschaftungsentscheidung der Bezirksregierung ergriffen werden.“ Dissevelt betont aber: „Hierbei sieht der Aggerverband den Rückbau der Querbauwerke nicht eindimensional. Das heißt: Neben der gewässerökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer sind die Aspekte ,Hochwasserschutz durch naturnah gestaltete Rückhalteräume’ und ,Ersatzhabitate zur Unterstützung des Artenschutzes’ wichtig.
Auf die Entwicklungen am Stau Osberghausen habe all das zunächst keine Auswirkungen: Die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung habe weiterhin Gültigkeit, der Stau werde im Herbst abgelassen.
