Geldstrafe für BedrohungSonderling tyrannisiert Overather Nachbarschaft

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Das Amtsgericht Bergisch Gladbach in Bensberg.

Overath – Eigentlich fühlt sich das vor einem Vierteljahrhundert von Köln aus zugezogene Ehepaar J. in seinem Overather Weiler „wie im Himmel auf Erden“. Die Gegend ist schön, der Nachbarschaft supernett. Wenn da nur nicht der eine Nachbar wäre, der auf einen Baum oder auf das Dach seines Hauses klettere, um die Nachbarn zu beobachten. Der mit offener Hose auf seinem Grundstück herumlaufe und dort seine Notdurft verrichte. Nicht nur die kleine.

An diesem Tag steht Nachbar Dirk G. (alle Namen geändert) vor Gericht. Aus der Sicht der Nachbarn endlich, denn der 57-jährige Sonderling strapaziert seit Jahr und Tag ihre Nerven, und die Behörden bekommen ihn - im übertragenen Sinne - nicht eingefangen. Bis zu diesem Tag, an dem er sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten muss. Die Polizei hat ihn ins Bensberger Amtsgericht gebracht.

Angeklagter hat Gericht und Psychiater versetzt

Der Prozess ist bereits der zweite Anlauf, einen ersten hatte es im Juli 2021 gegeben. Doch damals erschien Dirk G. einfach nicht vor Gericht, und sein Verteidiger beantragte, ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit einzuholen(wir berichteten).

Den renommierten Sachverständigen Dr. Friedrich Krull hat G. anschließend ebenfalls versetzt. Nun ist der Psychiater in den Gerichtssaal von Richter Reinhard Bohn gekommen und stellt dem schmächtigen Frührentner seine Fragen.

Drohung mit einer Eisenstange

Doch bevor es soweit ist, verliest der Staatsanwalt die Anklage: Am 6. Juli 2020 soll Dirk G. eine gefüllte PET-Flasche auf Dietmar J. geworfen und ihn „Idiot“ genannt haben. Knapp einen Monat zuvor, am 11. Juni, habe er dessen Ehefrau Claudia (56) mit einer Eisenstange bedroht: „Ich hau’ dich kaputt!“

Dirk G. bestreitet die Anklage: „Ich kann nur sagen, dass das gar nicht stimmt.“ Tatsache sei: „Die Nachbarn schreien mich an, ich weiß gar nicht, warum.“ Vor allem die Frau rede ständig über ihn. Er sei „Teilrentner“, habe im Garten- und Landschaftsbau und später auf dem Bauernhof gearbeitet. Eine technische Ausbildung habe er zwar abgeschlossen, aber nicht im Beruf gearbeitet. Bevor er vor zehn Jahren in die Wohnung gezogen sei, die seiner Schwägerin gehöre, sei er obdachlos gewesen.

Allein und einsam 

Der Psychiater fragt den alleinlebenden Mann nach seinen Lebensumständen, nach seinen Kontakten, seinen Gesprächspartnern. Ob er etwa jemanden habe, der ihn darauf hinweise, dass die Corona-Maske, die er trage, schmuddelig wirke. Und was denn Bruder und Vater zu dem Streit mit den Nachbarn sagen. „Dass man reden müsse. Aber das hat ja keinen Zweck.“

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Die Lebensumstände des Mannes mit dem offenkundigen psychischen Knacks (welches Krankheitsbild es genau ist, bleibt angesichts der Umstände der Untersuchung im Gerichtssaal offen) lösen Mitleid aus, aber dann werden seine Nachbarn in den Zeugenstand gerufen. Claudia J. beschreibt die Vorgeschichte zur Bedrohung: Sie sei von einem Schwall Flüssigkeit („Ich weiß nicht, was es war“) getroffen worden und sei darum zu Dirk G. gegangen: „Warum tust du das?“ Daraufhin habe er sie bedroht.

700 Euro Geldstrafe

Im Urteil folgt Richter Bohn dem Antrag des Staatsanwaltes: 700 Euro Strafe, 70 Tagessätze zu je zehn Euro, für die angeklagten Taten bei einer vom Psychiater bescheinigten verminderten Steuerungsfähigkeit. Das Verhalten sei so „massiv“, dass es bestraft werden müsse. „Der Staat muss versuchen, die Nachbarn zu schützen.“ Bohn kündigt an, das Betreuungsgericht zu informieren. Und er appelliert an den Angeklagten: „Ihr Leben spielt sich ziemlich traurig ab. Sie sollten Hilfe annehmen.“

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