Abo

A4 in OverathPromille-Pilot aus Nümbrecht zeigt im Prozess Einsicht

Lesezeit 3 Minuten
Helfer und Polizisten stehen nach einem schweren Verkehrsunfall.

Einsatz von Rettungskräften nach einem schweren Verkehrsunfall (Symbolfoto).

Ein betrunkener Unfallfahrer von der A4 bei Overath fand 2500 Euro Strafe zu hart. Im Prozess zeigte der Mann aus Nümbrecht aber Einsicht.

Über Monate scheint der forsche Enddreißiger aus Nümbrecht nicht wirklich verstanden zu haben, welch unglaubliches Glück er hatte vor einem Jahr nachts auf der Autobahn 4 in Overath. Betrunken hatte er einen schlimmen Unfall verursacht, doch den eher milden Strafbefehl über 2500 Euro lehnte er ab, sodass er jetzt auf der Anklagebank vor dem Bensberger Amtsrichter Ertan Güven saß.

Der machte aus seiner Verwunderung über den Einspruch des Oberbergers überhaupt keinen Hehl. „Ich fand den Strafbefehl eigentlich sehr human“, beschied der Richter den neben seiner Verteidigerin sitzenden Klaus D. (Name geändert). „Und ich bin froh, dass wir überhaupt heute so zusammensitzen können.“ Und dass niemand im Rollstuhl in den Gerichtssaal fahren müsse oder gar gestorben sei.

Sie können froh sein, dass Sie hier sitzen können.
Amtsrichter Ertan Güven

Den Unfallhergang selbst, wie ihn die Anklage beschrieb, griffen der Angeklagte und seine Anwältin inhaltlich überhaupt nicht an. Es geschah in einer Nacht von Sonntag auf Montag: Um 0.36 Uhr in der Nacht zum 23. Mai 2022 war der Angeklagte auf der Autobahn 4 in Fahrtrichtung Olpe unterwegs gewesen.

Alles zum Thema Bundesautobahn 4

Zwei jungen Männern, die er bei etwa Tempo 120 überholte und die sich später an der Unfallstelle als Ersthelfer um die Beteiligten kümmerten, fiel schon seine unsichere Fahrweise auf. Doch die Fahrt ging zunächst weiter, erst in einer Kurve krachte der Angeklagte dann mit großer Wucht in ein vor ihm fahrendes Fahrzeug mit drei Personen.

Mit 1,68 Promille 16.500 Euro Fremdschaden verursacht

Die wiederum hatten mehr Glück als der Fahrer selbst: Zwar entstand an ihrem Wagen ein gewaltiger Schaden in Höhe von insgesamt 16 500 Euro, doch blieben sie offenbar von schwerwiegenden Verletzungen verschont. Dagegen hatte Unfallfahrer Klaus D. selbst weniger Glück: Sein Wagen prallte gegen die Leitplanke und überschlug sich, er selbst erlitt blutende Wunden.

Ein Alkoholtest, der ihm fast zwei Stunden später, um 2.20 Uhr, entnommen wurde, ergab viel zu hohe 1,68 Promille. Da der Enddreißiger aber nicht vorbestraft war, machte ihm die Justiz nicht sofort den Prozess, sondern bot ihm einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 50 Euro wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung an, verbunden mit einer achtmonatigen Führerscheinsperre.

Staatsanwältin gegen kürzere Sperre

Was denn nun das Ziel des Einspruchs sei, wollten in der Verhandlung in Saal 100 des Amtsgerichtes sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin wissen. Eine wirklich einleuchtende Antwort konnte auch die Verteidigerin nicht geben: Es gehe darum, die Sperrzeit, ab der die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Erlaubnis erteilen darf, ein bisschen kürzer zu fassen und die Strafe ein wenig reduzieren. Wobei aber eine Sperrzeitverkürzung im Ergebnis allenfalls eine Woche ausmachen werde, wie die Juristin selbst einräumte. Die Staatsanwältin trat dem Ansinnen entgegen: Sie habe sich bereits vorgenommen, eine längere Sperre zu beantragen.

Richter Güven redete dem Angeklagten erneut tief ins Gewissen: „Sie haben einen Fehler gemacht. Einen sehr schlimmen Fehler. Sie können froh sein, dass Sie hier sitzen können. Und auch, dass Sie nicht damit leben müssen, dass durch Sie ein Mensch gestorben ist.“

Ich sage ganz bewusst nicht Auf Wiedersehen.
Angeklagter am Ende des Prozesses

So ganz verfehlten die sehr klar gesprochenen Worte des Richters den anfangs so forschen Enddreißiger nicht. Mit seiner Verteidigerin ging er vor die Tür, beriet sich noch einmal kurz. Dann kamen sie zurück, und die Juristin erklärte: „Wir nehmen den Einspruch zurück.“

Den Angeklagten ermahnte Güven am Ende noch einmal: „Ich hoffe, dass ich Sie hier nicht wiedersehe.“ Klaus D. schien seine Lektion an diesem Tag doch noch gelernt zu haben: „Ganz bestimmt nicht. Ich sage auch ganz bewusst nicht Auf Wiedersehen.“ Sprach’s und verließ dann mit einem „Tschüss“ den Gerichtssaal.

Rundschau abonnieren