Langes Warten auf AntwortenErftstädter Politik übt scharfe Kritik an Bürgermeisterin

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Im Liblarer Rathaus werden die Niederschriften und Protokolle verfasst. 

Erftstadt – Eine sach- und fachgerechte Untersuchung und Bewertung (Evaluation) der Geschäftsordnung des Rates beantragt die SPD. Dies solle stattfinden auf einer Sondersitzung des Hauptausschusses Anfang Januar. Die Neufassung der Geschäftsordnung war vom Rat Ende April vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen worden. Der SPD geht es darum, die Punkte Frist von Anträgen, Einhaltung der Fristen für Vorlagen, Niederschriften und Beantwortung von Anfragen, Umgang mit Mitteilungsvorlagen und Anträgen zur Sprache zu bringen.

Verärgerung bei Erftstädter Fraktionen

Diese bedürften einer Überprüfung. Groß ist nämlich bei der SPD, aber auch bei anderen Fraktionen, die Verärgerung, dass viele Anfragen nicht binnen zwei Wochen beantwortet werden und Beschlussprotokolle viel zu spät kämen.

„Alle haben sich an die Geschäftsordnung des Rates zu halten, auch die Verwaltung“, betont SPD-Fraktionschef Axel Busch. „Das Rollenverständnis der Verwaltung gegenüber dem Rat als oberstem Organ ist nicht besonders ausgeprägt“, formuliert Busch.

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Verwaltungschefin Carolin Weitzel verantwortlich gemacht

Überaus verärgert ist auch FDP-Stadtverordneter Reiner Wintz. Zwischen einer Anfrage von ihm an die Verwaltung und der öffentlichen Beratung im Rat seien 112 Tage verstrichen.

Verantwortlich für diese und andere Verzögerungen macht er die Verwaltungschefin, Bürgermeisterin Carolin Weitzel. „Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Sie offensichtlich ein Problem damit haben, zum einen geltende Gesetze und Regelungen zu beachten und zum anderen, Rechte von Ratsmitgliedern zu respektieren“, sagte Wintz im Rat.

Wartezeit auf Niederschriften

Nicht besser sehe es bei der langen Wartezeit auf Niederschriften aus Rat und Ausschüssen aus. Diese seien der Geschäftsordnung zufolge jedem Stadtverordneten 21 Tage nach der Sitzung zuzustellen. In der Realität sehe es jedoch ganz anders aus.

Im Rat warte man auf Niederschriften durchschnittlich über 50 Tage, ebenso auf solche aus dem Stadtentwicklungsausschuss. Für Niederschriften aus dem Betriebsausschuss Immobilien brauche man noch mehr Geduld: hier liege der Durchschnitt bei 62 Tagen, berichtet Wintz.

Flotter geht es beim Finanzausschuss

Immerhin gehe es beim Finanzausschuss etwas flotter (22 Tage). Wintz: „Nach meiner Erinnerung hat es solche Unzulänglichkeiten in der Verwaltung unserer Stadt noch nicht gegeben.“

„Eine Evaluierung war mit Einführung der neuen Geschäftsordnung im Jahr 2021 beschlossen worden. Hierzu bedarf es konkreter Vorschläge der Stadtverordneten, ob und welche Änderungswünsche bestehen“, erklärt Stadtsprecher Christian Kirchharz. Bisher liege kein konkreter Änderungswunsch vor.

Terminwunsch gemeldet

Die Bürgermeisterin begrüße, dass sich die SPD-Fraktion mit einem Terminwunsch gemeldet habe. Zu Beginn der Wahlperiode habe die Verwaltung in einem mehrstündigen Wochenendworkshop mit den Fraktionen die neue Geschäftsordnung entwickelt.

Eine Sondersitzung im Jahr 2023 sollte wieder in gemeinschaftlicher Vorbereitung durch alle Fraktionen erfolgen. „Das Ratsbüro geht hierzu auf alle Fraktionen im Rahmen der Terminplanung für das kommende Jahr zu“, kündigt der Sprecher an.

Schriftlich oder telefonisch informiert

„Einzelne Anfragen werden grundsätzlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen beantwortet“, so Kirchharz. Wenn in Einzelfällen die Beantwortung länger dauere, würden die Ratsmitglieder schriftlich oder telefonisch mit Nennung des Grundes informiert.

Ratsanfragen, wie im vorliegenden Fall des SPD-Fraktionschefs, mit 34 Einzelpunkten, die zudem interdisziplinär bearbeitet sowie mit externen Institutionen abgestimmt werden müssten, seien unmöglich in der vorgegebenen Frist zu beantworten.

Protokolle sind Urkunden

Der Stadtsprecher nimmt auch Stellung zu dem Vorwurf, die Erstellung von Protokollen dauere zu lange. Das Protokoll eines Ratsgremiums sei eine Urkunde und bedürfe bei Erstellung äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. „Diese Urkunde darf nur die gewählte und im Ausschuss anwesende Person persönlich unterzeichnen. Dies gilt auch für die Bürgermeisterin und die Ausschussvorsitzenden“, erklärt Kirchharz.

Insbesondere coronabedingte Erkrankungen hätten in den letzten Monaten die Protokollerstellungen erheblich verzögert. Hinzugekommen seien urlaubs- oder fortbildungsbedingte Abwesenheiten der Unterzeichnenden. Digitale Unterzeichnungen seien aktuell rechtssicher nicht möglich.

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