Bei einer Veranstaltung am 15. Januar informiert die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid über die Pläne zum Bau einer Geflüchtetenunterkunft in Hochhausen.
GeflüchteteGemeinde informiert über geplante Unterkunft in Hochhausen

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird im Ortsteil Hochhausen einen Übergangswohnanlage für Geflüchtete errichten.
Copyright: Quentin Bröhl
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid lädt für Mittwoch, 15. Januar, um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das Forum der Kindertageseinrichtung Pohlhausen ein. Hintergrund ist die geplante Übergangswohnanlage für Geflüchtete im Ortsteil Hochhausen.
Bereits im Frühjahr 2016 entstand an gleicher Stelle eine ähnliche Wohnanlage. Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen 2019 wurde diese wieder zurückgebaut. Konkret handelt es sich um ein Grundstück am Übergang der Straße Hochkreuz in den Wahner Weg, hinter der Einmündung des Wirtschaftsweges. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat am 11. Dezember dem Bau einer Übergangswohnanlage für Geflüchtete in Hochhausen zugestimmt.
Jetzt kündigen die Gemeinde und Bürgermeisterin Nicole Berka an, Nachbarinnen und Nachbarn persönlich zu informieren. Am kommenden Mittwoch werden auch weitere Fragen beantwortet. Die Anwohner sind im Vorfeld bereits schriftlich informiert worden.
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Kapazitäten in Neunkirchen-Süd sind ausgeschöpft
Die Unterbringung Geflüchteter ist eine Pflichtausgabe der Kommunen. Im Gewerbestandort Neunkirchen-Süd sind bereits Flüchtlinge untergebracht worden, doch dort sind die Kapazitätsgrenzen erreicht. „Da die Zuweisungen aber unverändert anhalten, waren Alternativen für eine Dezentralisierung der Unterbringungen vorbereitend zu planen“, heißt es in einem Statement der Gemeinde. Hierbei war auch der sukzessiv erforderliche Rückbau der Wohnanlagen am Gewerbestandort Neunkirchen-Süd zu berücksichtigen.
In Hochhausen sollen ausschließlich Personen und Familien untergebracht werden, die bereits ein Bleiberecht erhalten haben. Vermittelt werden sollen Geflüchtete, die sich in der Beratung der Jobcenter befinden und einen Deutschsprachkurs besuchen oder diesen bereits abgeschlossen haben.
„Diese Schutzsuchenden haben bereits eine angemessene Aufenthaltsdauer in einem kommunalen Übergangswohnheim verbracht und insgesamt ein gutes Wohn- und Sozialverhalten gezeigt“, heißt es in dem Schreiben. Der Bürgermeisterin und der Gemeindeverwaltung sei es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ausführlich über den gewählten Standort informiert würden.