Weil die Windräder nicht mehr im ausgewiesenen Windenergiegebiet sind, hat der Unternehmer seinen Antrag zurückgezogen.
RegionalplanAntrag für fünf Windräder in Ruppichteroth und Eitorf zurückgezogen

In Ruppichteroth und Eitorf sollen Windräder entstehen. Ein Antrag für einige Windkraftanlagen wurde jedoch zurückgezogen. (Symbolbild)
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Ein Unternehmen, das auf dem Gebiet bei Ruppichteroth und Eitorf Windräder bauen wollte, hat für fünf von ursprünglich 13 geplanten Windrädern seinen Antrag auf Genehmigung zurückgezogen. Das teilte die Kreisverwaltung mit.
Hintergrund ist der Beschluss des Regionalrats Köln vom 19. Dezember 2025 über den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln. Das regionale Teilflächenziel für die Region Köln werde damit erreicht, so die Kreisverwaltung, der „Teilplan ist rechtskräftig geworden“.
Windräder befinden sich nicht auf ausgewiesenen Flächen
„In der Folge entfaltet er seine Steuerungswirkung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten“, erklärt die Kreisverwaltung. Aus diesem Grund hat das Unternehmen seinen Antrag für die fünf Windenergieanlagen mit den Bezeichnungen WEA 12, WEA13, WEA R01, WEA E02 und WEA R03 zurückgezogen. Diese Anlagen befinden sich nicht innerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebiete (siehe Grafik).
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Schon vor der Entscheidung des Regionalrats war vermutet worden, dass diese fünf Windräder außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsflächen wenig Chance auf Realisierung hätten.

In der Kartendarstellung sind acht Windenergieanlagen innerhalb der Entwurfsflächen zu sehen (blaue Flächen). Fünf Windenergie-Projekte liegen außerhalb.
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Vor der Sitzung des Regionalrats im Dezember waren zudem Probleme mit der Umweltverträglichkeitsprüfung der Windräder bekannt geworden. Das hatte die Kreisverwaltung bestätigt: Die im Bundesnaturschutzgesetz benannten Abstände für gefährdete Vogelarten und der aktuelle Artenschutzleitfaden NRW seien nicht korrekt berücksichtigt worden.
Das hatte auch der BUND Rhein-Sieg beanstandet. Die Umweltprüfung sei lückenhaft und fehlerhaft gewesen. Die Kreisverwaltung hatte erklärt, dass zum Beispiel beim Schwarzstorch im Entwurf des Regionalplans eine Abstandsvorgabe von 300 Metern genannt wurde, sie müsste aber bei 3000 Metern liegen. Einige Windräder seien zudem mit einem Abstand von weniger als 500 Metern zu Brutplätzen von Uhus geplant worden, sodass deren Schutz nicht gewährleistet sei. Zum Horst von Rotmilanen wurde ein Abstand von 50 Metern genannt, obwohl er mit 500 Metern ebenfalls das Zehnfache betragen müsse.
Mit dem Beschluss des Regionalrats im Dezember wurden allerdings keine Windräder selbst beschlossen, wie damals schon Regionalratsmitglied Dietmar Tendler aus Eitorf (SPD) betont hatte. Vielmehr wurde entschieden, wo es grundsätzlich möglich sein solle, Windkraftanlagen aufzustellen.

