Abo

Am Unterarm verletztProzess um Messerangriff in Troisdorf ist geplatzt

2 min
Das Amtsgericht in Siegburg.

Das Amtsgericht in Siegburg. 

Ein Prozess um einen nächtlichen Messerangriff in Troisdorf ist geplatzt. Nun soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten begutachtet werden.

Eine gedankliche Reise sowohl durch den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis als auch ins Mittelalter gab es im Gerichtssaal des Siegburger Strafrichters Herbert Prümper. Um 11 Uhr sollte sich hier ein mehrfach vorbestrafter Angeklagter wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verantworten, doch wer erst einmal nicht erschien, war der arbeitslose Arbeiter.

Bis dann zwei Minuten vor Ende des akademischen Viertels der Mann  doch noch die Tür zum Saal öffnete: Er habe den richtigen Eingang zum Amtsgericht nicht gefunden. „Es tut mir leid“, sagte er und eröffnete so den Weg zur Anklageverlesung.

Schlagring, Baseballschläger, Messer

Zweimal, am 25. Februar 2024 in Hennef und am 12. November 2024 in Troisdorf, soll sich der junge Neunkirchen-Seelscheider übel danebenbenommen haben. In Fall eins geriet er sich morgens gegen 3.40 Uhr in einer Nachtkneipe in Hennef mit einem anderen Gast in die Wolle, was laut Anklage damit endete, dass der andere zu Boden ging und dort mehrfach einen Schlagring ins Gesicht bekam.

Drastisch war auch Fall zwei: Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte  mit seiner neuen Freundin in deren Wohnung in Troisdorf, als der unter Liebeskummer leidende Ex-Lover der Frau nachts um 2.15 Uhr auftauchte, um ein „klärendes Gespräch“ zu führen. Der Angeklagte sei dem Mann mit einem Messer und einem Baseballschläger entgegengegangen, ein Wortgefecht wurde laut Anklage schnell nonverbal. Ein Schlag mit dem Baseballschläger sei ins Leere gegangen.

Anklage: Junge Frau wohnte dem „Kampf um ihre Gunst“ bei

Der Angeklagte habe seinen Kontrahenten dann mit dem Küchenmesser am Unterarm verletzt – das alles übrigens vor den Augen der jungen Frau, die ebenfalls aus dem Haus getreten war, um, so der Anklageverfasser, dem „Kampf um ihre Gunst beizuwohnen“.

Indes war mit der Verlesung der hier leicht antiquiert klingenden Anklage der kurze Prozess auch fast schon wieder vorbei: Der Verteidiger beantragte erst ein Rechtsgespräch, und anschließend erfolgreich ein Gutachten zur Schuldfähigkeit. Hintergrund könnte eine Alkoholabhängigkeit des Angeklagten sein, der sich dem Vernehmen nach bald in eine Entgiftung begeben will. Einen neuen Prozess dürfte es damit wohl erst in einigen Monaten geben.