Die Verurteilung des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter ist rechtskräftig. Die Revision ist abgewiesen.
Revision abgewiesen„Herr Drach ist sehr enttäuscht“

Thomas Drach bei seinem Prozess (Archivbild)
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An 100 Verhandlungstagen in knapp zwei Jahren herrschte am Kölner Justizzentrum an der Luxemburger Straße Ausnahmezustand. Immer dann, wenn Deutschlands vermutlich berüchtigtster Berufsverbrecher, der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach (65), per Hubschrauber von einem Spezialeinsatz-Kommando der Polizei vom Gefängnis in Ossendorf eingeflogen wurde. Straßen waren gesperrt, der Verkehr auf der Luxemburger Straße, eine der Haupteinfallstraßen nach Köln, stand still, zum Teil schwer bewaffnete Polizeibeamte patrouillierten auf den Fluren und um das Justizhochhaus herum.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitagmorgen auf Rundschau-Nachfrage per Mitteilung, dass das Anfang Januar 2024 von der 21. Großen Strafkammer am Landgericht gefällte Urteil gegen Drach rechtskräftig ist. Die Entscheidung des 2. Strafsenats war bereits am 6. Oktober gefallen.
Drach: Urteil fiel vor knapp zwei Jahren
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitagmorgen auf Rundschau-Nachfrage per Mitteilung, dass das Anfang Januar 2024 von der 21. Großen Strafkammer am Landgericht gefällte Urteil gegen Drach rechtskräftig ist. Die Entscheidung des 2. Strafsenats war bereits am 6. Oktober gefallen.
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Der 65-Jährige muss demnach wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall für 15 Jahre in Haft. Lediglich im Fall war damals auf Freispruch für Drach entschieden worden. Doch auch nach 15 Jahren hinter Gittern, würde Drach nicht mehr auf freien Fuß kommen, denn auch die anschließende Sicherungsverwahrung des 65-Jährigen im Maßregelvollzug bestätigten Deutschlands oberste Strafrichter. Lediglich die Entscheidung des Landgerichts über einen Schmerzensgeldanspruch einer Nebenklägerin hat der BGH aufgehoben. Ob hierüber nochmal vor dem Landgericht verhandelt werden muss, blieb zunächst unklar.
Auf Nachfrage der Rundschau sagte Verteidiger Michael D. Hakner aus Bonn, der für Drach das Revisionsverfahren führte: „Herr Drach ist sehr enttäuscht. Er hatte gehofft, das der Senat die vielen Fehler der Kammer, die ursächlich waren für das angefochtene Urteil, objektiver bewertet.“ Drach habe sich in einer ersten Reaktion besorgt darüber gezeigt, „dass die Entscheidung schon von vornherein feststand.“ Hakner betonte aber, dass der „Kampf um die Gerechtigkeit“ weitergehe: „Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde“, so der Strafverteidiger weiter.
Drach für drei Raubüberfälle schuldig gesprochen
Laut dem Urteil vom Januar 2024 war Drach für drei Raubüberfälle auf Werttransporter in den Jahren 2018 und 2019 am Flughafen Köln/Bonn und vor Ikea-Märkten in Godorf und Frankfurt am Main schuldig gesprochen worden. Lediglich im Fall eines ebenfalls Drach zur Last gelegten Raubüberfalls auf einen Geldtransporter vor einem Supermarkt im hessischen Limburg, war ein Freispruch ergangen. Sowohl bei dem Überfall am Flughafen Köln/Bonn als auch dem in Frankfurt waren Geldboten durch Schüsse verletzt worden.
In Köln war einem Opfer mit einem Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow AK-47 ins Bein geschossen worden; der Mann war während des Prozesses vor dem Landgericht verstorben. Die grausame Szene war von einer Überwachungskamera eingefangen und im Prozess gezeigt worden. Und auch in Frankfurt war ein Geldboten durch einen Schuss aus einer Handfeuerwaffe ebenfalls am Bein getroffen und schwer verletzt worden. Da aus Sicht des Landgerichts Drach hierbei jeweils den Tod der Männer billigend in Kauf genommen hatte, hatte das Gericht auf zweifachen versuchten Mord erkannt. Drach erbeutete rund 141.000 Euro.

