Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Revision abgewiesenThomas Drach bleibt bis Lebensende in Haft

1 min
Thomas Drach (1)

Thomas Drach bei seinem Prozess (Archivbild)

Die Verurteilung des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter ist rechtskräftig. Die Revision ist abgewiesen.

Deutschlands vermutlich berüchtigtster Schwerverbrecher wird bis an sein Lebensende in Haft bleiben. Wie der Bundesgerichtshof am Freitagmorgen mitteilte, hat der 2. Strafsenat die Revision vom früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach zurückgewiesen. Die Verurteilung des 65-Jährigen zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung ist damit rechtskräftig. Drach war Anfang Januar 2024 nach einem Mammutprozess über 101 Verhandlungstage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall schuldig gesprochen worden.

Verteidiger Michael D. Hakner, der Drach im Revisionsverfahren vertreten hatte, sagte auf Nachfrage der Rundschau: „Herr Drach ist sehr enttäuscht. Er hatte gehofft, dass der Senat die vielen Fehler der Kammer, die ursächlich waren für das angefochtene Urteil, objektiver bewertet.“ Drach habe sich in einer ersten Reaktion besorgt darüber gezeigt, „dass die Entscheidung schon von vornherein feststand.“ (bks)