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K.-o.-TropfenAufeinander aufpassen ist der beste Schutz von allen

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Eine Menge karnevalstisch verkleideter Personen feiert in einem Saal.

Wenn Menschen ausgelassen feiern, wie etwa im Karneval, sollten sie zum Schutz vor sogenannten K.o.-Tropfen gut aufeinander aufpassen.

Wo gefeiert wird, steigt das Risiko, unbemerkt chemische Substanzen verabreicht zu bekommen. Der beste Schutz ist gelebte Solidarität.

In Frankreich nennt man es „soumission chimique“, was übersetzt soviel heißt wie „chemische Unterwerfung“. Eine überaus treffliche Benennung dessen, was Täter mit Hilfe von unterschiedlichen Substanzen bezwecken. Dagegen klingt der deutsche Sammelbegriff „K.-o.-Tropfen“ beinahe harmlos.

Spätestens seit dem Prozess gegen den Franzosen Dominique Pélicot, der seine Frau über Jahre hinweg sediert und Männern zur Vergewaltigung überlassen hat, ist das Phänomen der chemischen Unterwerfung einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Auch hierzulande werden immer wieder Sexualstraftaten verhandelt, bei denen chemische Substanzen eine Rolle spielen. Zurzeit steht in München ein Student vor Gericht, weil er seine Freundin mehrfach betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben soll. Die Aufnahmen zeigte er in Telegram-Chats.

Täter sind oft keine Fremden, sondern aus dem näheren Umfeld

In der Euskirchener Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen sind solche Fälle ebenfalls bekannt. „Ja, wir haben in der Beratung damit zu tun“, sagt Elena Fastabend aus dem Fachbereich Sexualisierte Gewalt. Und anders als viele denken, würden Betroffene meist nicht im anonymen Umfeld eines Clubs, sondern im Privaten Opfer solcher Straftaten werden. „Die Täter sind keine Fremden, sondern stammen oft aus dem näheren Umfeld. Es passiert zum Beispiel bei privaten Feiern, wo man sich eigentlich sicher fühlt“, so Elena Fastabend.

Der Fall der Französin Gisèle Pelico sei in seinem Ausmaß und seiner Ungeheuerlichkeit ein Augenöffner dafür gewesen, dem Phänomen der chemischen Unterwerfung mehr Gewicht zu geben, glaubt die Sozialarbeiterin. Und tatsächlich scheint sich auch auf politischer Ebene etwas zu bewegen: 2024 urteilte der Bundesgerichtshof noch, dass das heimliche Verabreichen von K.-o.-Tropfen zwar als Gewalt anzusehen ist. Allerdings seien die Substanzen kein gefährliches Werkzeuge im eigentlichen Sinne, deren Einsatz deutlich strafverschärfend sind.

Schutz der Gesundheit und Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung

Im vergangenen Dezember dann hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung verabschiedet: Inverkehrbringen, Handel und Herstellung der Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und Butandiol (BDO), besser bekannt als K.-o.-Tropfen, sollen verboten werden, „um die missbräuchliche Nutzung dieser Stoffe einzuschränken“, wie es in der Vorlage des Bundesrates heißt.

Das Gesetz sei „ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit sowie zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und der öffentlichen Ordnung“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. In Kraft tritt das Gesetz voraussichtlich im April. Ob es auch eine entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch geben wird, bleibt abzuwarten.

Vorerst bleibt die heimliche Verabreichung von Substanzen eine konkrete Gefahr, die vor allem Frauen betrifft. Beim Feiern – und ganz konkret im Karnevalstrubel – gibt es viele Gelegenheiten, unbeobachtet K.-o.-Tropfen in Getränke zu mischen. Das, was folgt, bleibt oft nur eine belastende Ahnung, denn die Opfer können sich in der Regel nicht erinnern. „Diese Art Filmriss ist eine ganz eigene Form von psychischer Gewalt. Das Opfer weiß nicht, was passiert ist, und gibt sich automatisch eine Mitschuld“, weiß Elena Fastabend.

Die Sozialarbeiterin steht in ihrem Büro und schaut in die Kamera.

Elena Fastabend in der Frauenberatungsstelle Euskirchen und ist dort unter anderem zuständig für den Fachbereich Sexualisierte Gewalt.

Hinzu komme, dass Frauen häufig nicht auf ihr Bauchgefühl hörten, „weil sie es einfach nicht gelernt haben“, so die Fachfrau. Sie nimmt auch eine gesellschaftliche Entwicklung wahr, die dies befeuert: Bei jungen Menschen beobachte sie zunehmend eine sehr konservative Vorstellung vom Miteinander der Geschlechter. „Dazu gehört auch, dass Männer sich Frauen wieder verfügbar machen wollen, über sie bestimmen wollen.“ In diesem Sinne sei die chemische Unterwerfung ein Diskursniederschlag, also etwas, was daraus real entstehe.

Die Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle rät Opfern von K.-o.-Tropfen dazu, Anzeige zu erstatten. Das Verabreichen der Substanzen kann auch jetzt schon Straftatbestände erfüllen, etwa gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- oder Arzneimittelgesetz. Täter können jedoch nur ermittelt werden, wenn die Tat polizeibekannt ist. Bestenfalls kann man mit einer Anzeige andere davor schützen, ebenfalls Opfer zu werden.

Anzeige erstatten hilft, das Thema in den Fokus der Politik zu rücken

„Jede dieser Taten und jeder Verdachtsfall sollte in der Polizeistatistik auftauchen, denn je mehr sich diese Straftaten dort abzeichnen, desto stärker werden sie in Politik und Gesellschaft wahrgenommen.“ Natürlich sei es nie nicht leicht, eine Sexualstraftat anzuzeigen. „Aber wir haben hier auch Klientinnen, die gute Erfahrungen gemacht haben und von sehr bemühten und verständnisvollen Beamtinnen und Beamten berichten.“

Und wie sieht es mit der Prävention vor chemischer Unterwerfung aus? Was können Feiernde tun, um sich vor solchen Straftaten zu schützen? Es gibt Teststreifen, Getränkeschutzdeckel, spezielle Nagellacke oder Armbänder, die auf die Substanzen reagieren: Der Markt reagiert auf die unsichtbare Gefahr mit entsprechenden Utensilien. Elene Fastabend sieht dies jedoch kritisch: Damit werde die Verantwortung verschoben auf die Seite der potenziellen Opfer. „Ich bin der Ansicht, dass man vielmehr die potenziellen Täter in Sachen Prävention in den Blick nehmen sollte.“

Fastabend weiter: „Der beste Schutz ist die Solidarisierung miteinander.“ Zusammen kommen, zusammen gehen und aufeinander achten, lautet die Formel. Und wer darüber hinaus auch noch auf andere Menschen ein Auge hat, die beispielsweise Anzeichen von Benommenheit zeigen, hat schon viel richtig gemacht. Und natürlich gilt immer – auch an den jecken Tagen: keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen und das eigene Getränk immer gut im Blick behalten.


Im Zweifel immer handeln, nicht wegschauen

Als K.-o.-Tropfen gelten verschiedene chemische Substanzen, die meist farb- und geruchslos und in Getränken kaum zu schmecken sind. Die heimliche Verabreichung verfolgt meist das Ziel, eine Person handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen, um ihr sexuelle Gewalt anzutun.

Die Wirkung ist abhängig von der Dosierung und dem Zustand des Opfers. In Kombination mit Alkohol und/oder anderen Drogen sind K.-o.-Tropfen besonders gefährlich und können zu Atemlähmung, Kreislaufzusammenbrüchen und letztlich zum Tod führen.

Die Wirkung setzt in der Regel 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme ein.  Was viele nicht wissen: Betroffene sind nicht auf der Stelle bewusstlos, Vielmehr verhalten sich Menschen unter Einfluss der Droge zunächst enthemmt, übermütig und stimuliert. Darauf folgen meist Übelkeit und Schwindel und schließlich Apathie, Willenlosigkeit und Bewusstlosigkeit.

Menschen, die sich auf Partys oder im Club seltsam und ungewohnt verhalten und motorische Auffälligkeiten haben, könnten unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen stehen. Im Zweifel sollte man nicht zögern, den Notruf zu wählen und/oder das Club-Personal zu verständigen.


Was ist zu tun?

Wenn der Verdacht besteht, dass man Opfer von K.-o.-Tropfen geworden ist, gilt es, schnell zu handeln. Einige Substanzen lassen sich nur 6 bis 12 Stunden nachweisen. Blut- und/oder Urinabnahme sollten also schnellstmöglich erfolgen. Alternativ kann man Urin auch einfrieren, womit sich Zeit gewinnen lässt, um über das weitere Vorgehen nachzudenken.

Wer Anzeige erstattet und ärztlich untersucht wird, sollte sich vorher nicht waschen, so dass Beweise wie DNA- oder Blutspuren des Täters erhalten bleiben. Kleidung, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, sollte man in einer Tüte sichern.

Im Kreiskrankenhaus Mechernich und am Marien-Hospital Euskirchen wird auch die Anonyme Spurensicherung (ASS) angeboten: Gesicherte Spuren werden zehn Jahre anonymisiert in der Rechtsmedizin aufbewahrt, um Betroffenen Zeit zu geben, Anzeige zu erstatten.

Die Frauenberatungsstelle Euskirchen, Oststraße 7, ist an Weiberdonnerstag sowie an Rosenmontag für Notfälle von 10 bis 17 Uhr besetzt, Tel. 0 22 51/75 140.